Hallo.
Ich bewohne gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin eine Wohnung zur Miete. Unsere Miete ist - wie allg. üblich - immer zum 3. Werktag eines Monats fällig. Diesen Monat haben wir das leider nicht geschafft rechtzeitig zu bezahlen und haben die vollständige Miete erst am 04.07.13 per online Banking überwiesen. Nach meinen Erfahrungen müsste der Vermieter also das Geld am 05.07.13 auf seinem Konto gehabt haben.
Nun erhielten wir am 11.07.13 einen Mahnbescheid der am 05.07. beantragt und am 08.07. ausgefertigt wurde.
Was mich jetzt verwirrt, wir erhielten jeder (!), also sowohl meine Lebensgefährtin und ich jeweils einen Mahnbescheid mit der vollen Summe und den üblichen Kosten ( 29,00+6+0,35 EURO )!
Egal wie und wann wird mein Vermieter sicherlich sein Geld in der Hauptsache schon auf seinem Konto haben. Müssen wir jetzt gegen diese Mahnbescheide Widerspruch einlegen ?
Muss nur einer Widerspruch einlegen ?
Legen wir nur Teil-Widerspruch ein ?
Wie sollen wir uns jetzt verhalten ? Ich möchte vermeiden, dass mein Vermieter seine doppelten Forderungen auf uns abwälzt. Wenn wir nichts unternehmen und er seine Mahnbescheide aber nicht zurück nimmt, wäre dies doch automatisch der Fall - oder irre ich mich da ?
Vielen Dank schon mal.