Beiträge von derchris

    @ Motzi Nein !
    Ich habe meinen Vermieter nämlich genau das gefragt. Ob wir diese lästige Angelegenheit mit der Überweisung von 2 x 35,50 € erledigen können und was ich mit den beiden MB dann tun soll. Widersprechen oder ob ich von Ihm eine "erledigt-Bescheinigung" bekomme. Antwort: siehe mein Posting oben !

    Zitat

    ....die Kosten von 35,35€ sind nur einmal entstanden, zwei Mahnbescheide werden erlassen, weil zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften!
    Sie schulden den o. g. Betrag somit nur einmal!


    Wenn ich das richtig verstehe, entstehen diese Kosten nur EINMAL - laut Auskunft meines Vermieters. Und da er ja mir nichts schenken wollen wird, gehe ich davon aus, das das so seine Richtigkeit hat.
    Ich habe ihm jedenfalls jetzt 35,50 € überwiesen und jut iss.......(hoffe ich:rolleyes: )

    Manchmal geschehen noch Zeichen Wunder ! Ich habe mich mal an Benny´s Rat gehalten ( nur nicht in ganz so krasser Form :p ) und meinen Vermieter höflichst (!) gefragt, wie wir das mit den durch die Mahnbescheide entstandenen Kosten nun machen wollen.

    Hier mal auszugsweise die Antwort:

    Zitat

    ....die Kosten von 35,35€ sind nur einmal entstanden, zwei Mahnbescheide werden erlassen, weil zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften!
    Sie schulden den o. g. Betrag somit nur einmal!

    Wenn Sie widersprechen geht der Vorgang automatisch an das zuständige Amtsgericht.....,
    dort wird dann geklärt, ob die verlangte Miete bis spätestens 03.07.13 und somit noch fristgerecht bezahlt wurde.

    Wenn dies nicht der Fall ist, wird man den Zahlungsverzug gerichtlich feststellen und Sie zu den gesamten Gerichts- u. evtl. entstandenen Anwaltskosten verurteilen.

    Bevor nach dem Mahnverfahren der Vollstreckungsbescheid erstellt wird, werde ich vom Amtsgericht Stuttgart gefragt, welche Zahlungen in der Zwischenzeit der Schuldner geleistet hat,
    wenn die Hauptforderung (Miete) bezahlt ist, wird dies im Vollstreckungsbescheid vermerkt und ich kann nur noch wegen den Verfahrenskosten vollstrecken.

    Wenn Sie o. g. Verfahrenskosten kurzfristig ausgleichen, ergeht überhaupt kein Vollstreckungsbescheid mehr!....

    So haben alle hier wieder was dazu gelernt..:-)
    Vielen Dank auch an dieser Stelle für die Antworten !

    Danke ! Die Gebühren bestehen bei Beiden aus 23,00 € Gerichtskosten + 5,00 € "Vordruck, Porto" + 1,00 € "Kopien. hinzu kommen zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basisatz aus 550,00 € vom 04.07. - 08.07. = 0,35 €.
    Das heißt für mich, ich muss ihm jetzt 2 x 35,35 € überweisen und gleichzeitig beiden Mahnbescheiden widersprechen..... oder eben nur zum Teil...... ach ist das alles kompliziert.....:mad:

    Danke für die Antwort. Aber ich/wir haben ZWEI Mahnbescheide bekommen. Ist sowas rechtens ? Er wird doch jetzt auch bestimmt die Gebühren für beide Mahnbescheide erstattet bekommen wollen.....:confused:

    Hallo.
    Ich bewohne gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin eine Wohnung zur Miete. Unsere Miete ist - wie allg. üblich - immer zum 3. Werktag eines Monats fällig. Diesen Monat haben wir das leider nicht geschafft rechtzeitig zu bezahlen und haben die vollständige Miete erst am 04.07.13 per online Banking überwiesen. Nach meinen Erfahrungen müsste der Vermieter also das Geld am 05.07.13 auf seinem Konto gehabt haben.
    Nun erhielten wir am 11.07.13 einen Mahnbescheid der am 05.07. beantragt und am 08.07. ausgefertigt wurde.
    Was mich jetzt verwirrt, wir erhielten jeder (!), also sowohl meine Lebensgefährtin und ich jeweils einen Mahnbescheid mit der vollen Summe und den üblichen Kosten ( 29,00+6+0,35 EURO )!
    Egal wie und wann wird mein Vermieter sicherlich sein Geld in der Hauptsache schon auf seinem Konto haben. Müssen wir jetzt gegen diese Mahnbescheide Widerspruch einlegen ?
    Muss nur einer Widerspruch einlegen ?
    Legen wir nur Teil-Widerspruch ein ?
    Wie sollen wir uns jetzt verhalten ? Ich möchte vermeiden, dass mein Vermieter seine doppelten Forderungen auf uns abwälzt. Wenn wir nichts unternehmen und er seine Mahnbescheide aber nicht zurück nimmt, wäre dies doch automatisch der Fall - oder irre ich mich da ?

    Vielen Dank schon mal.

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