2 Mahnbescheide ?

  • Hallo.
    Ich bewohne gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin eine Wohnung zur Miete. Unsere Miete ist - wie allg. üblich - immer zum 3. Werktag eines Monats fällig. Diesen Monat haben wir das leider nicht geschafft rechtzeitig zu bezahlen und haben die vollständige Miete erst am 04.07.13 per online Banking überwiesen. Nach meinen Erfahrungen müsste der Vermieter also das Geld am 05.07.13 auf seinem Konto gehabt haben.
    Nun erhielten wir am 11.07.13 einen Mahnbescheid der am 05.07. beantragt und am 08.07. ausgefertigt wurde.
    Was mich jetzt verwirrt, wir erhielten jeder (!), also sowohl meine Lebensgefährtin und ich jeweils einen Mahnbescheid mit der vollen Summe und den üblichen Kosten ( 29,00+6+0,35 EURO )!
    Egal wie und wann wird mein Vermieter sicherlich sein Geld in der Hauptsache schon auf seinem Konto haben. Müssen wir jetzt gegen diese Mahnbescheide Widerspruch einlegen ?
    Muss nur einer Widerspruch einlegen ?
    Legen wir nur Teil-Widerspruch ein ?
    Wie sollen wir uns jetzt verhalten ? Ich möchte vermeiden, dass mein Vermieter seine doppelten Forderungen auf uns abwälzt. Wenn wir nichts unternehmen und er seine Mahnbescheide aber nicht zurück nimmt, wäre dies doch automatisch der Fall - oder irre ich mich da ?

    Vielen Dank schon mal.

  • Wenn es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, müssen Sie in jeden Fall antworten.
    Ansonsten würde ich das Thema als erledigt betrachten.

  • Danke für die Antwort. Aber ich/wir haben ZWEI Mahnbescheide bekommen. Ist sowas rechtens ? Er wird doch jetzt auch bestimmt die Gebühren für beide Mahnbescheide erstattet bekommen wollen.....:confused:

  • Danke für die Antwort. Aber ich/wir haben ZWEI Mahnbescheide bekommen. Ist sowas rechtens ?

    Ist es. Sind mehrere Personen z. B. die Partei Mieter dann muß der Mahnbescheid an jede Person gerichtet werden. Denn jede Person haftet in voller Höhe, sprich zu 100 %.

    Vorsicht, bei dem Vermieter solltet Ihr nicht öfter verspätet zahlen, denn auch mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung.

  • Danke für die Antwort. Aber ich/wir haben ZWEI Mahnbescheide bekommen. Ist sowas rechtens ? Er wird doch jetzt auch bestimmt die Gebühren für beide Mahnbescheide erstattet bekommen wollen.....:confused:


    Wenn Sie und Ihr Lebensgefährte im Mietvertrag als Mieter genannte sind, ist das rechtens.
    Überweisen Sie die Gebühren und die Sache ist erledigt. Der Vermieter muss dann den MB zurücknehmen.
    Für mich sind die von Ihnen angegeben Kosten allerdings nicht plausibel. Daher würde diese erst nochmal prüfen.

  • Danke ! Die Gebühren bestehen bei Beiden aus 23,00 € Gerichtskosten + 5,00 € "Vordruck, Porto" + 1,00 € "Kopien. hinzu kommen zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basisatz aus 550,00 € vom 04.07. - 08.07. = 0,35 €.
    Das heißt für mich, ich muss ihm jetzt 2 x 35,35 € überweisen und gleichzeitig beiden Mahnbescheiden widersprechen..... oder eben nur zum Teil...... ach ist das alles kompliziert.....:mad:

  • Ich würde beiden Mahnbescheiden komplett widersprechen. Einfach aus dem Grund, weil die Forderung bei Zugang der Bescheide schon ausgeglichen war.
    Rein theoretisch müsstet ihr dann auch die Gebühren nicht zahlen. Aber die wird der Vermieter dann wiederum als Schadenersatz wegen der verspäteten Mietzahlung geltend machen.

  • Die Punkte Vordruck, Porto, Kopien und Zinsen sind aus meiner Sicht in dieser Höhe nicht ganz korrekt. Da die Differenenzen aber sehr gering sind und in keinem Verhältnis dazu stehen, was an Aufwand entstehen könnte um dagegen vorzugehen,würde ich 2 x 35,35 überweisen. Dem MB brauchen Sie dann nicht widersprechen. Die Sache ist damit erledigt. Ihr VM hat ganz offenbar keinen RA mit der Beantragung des MB beauftragt, insofern haben Sie kostenmäßig noch Glück gehabt. Sie sollten vielleicht bei Ihren VM nachfragen ob/wann die Mietzahlung bei Ihm eingegangen ist, vielleicht können Sie sich ja bei den Kosten irgendwie einigen. Es wäre ja durchaus möglich, dass die Mietzahlung bereits am 4.7. bei Ihm eingegangen ist. Dann könnte er keinen Verzugsschaden ab dem 05.07. geltend machen.

  • Ich würde beiden Mahnbescheiden komplett widersprechen. Einfach aus dem Grund, weil die Forderung bei Zugang der Bescheide schon ausgeglichen war.

    Das würde ich lieber nicht machen, da es sich um einen Verzugsschaden handelt. Das Zugangsdatum ist hier nicht relevant. Und ob die Zahlung tatsächlich am 05.07. beim VM eingegangen ist auch nicht bekannt. Sollte aber dennoch ein VB beantragt werden, sollte tatsächlich Widerspruch eingelegt werden. ( Vorausgesetzt die Miete und die Kosten sind beim VM auch eingegangen)
    Das Kostenrisiko im Falle eines Gerichtsverfahrens ist sicher höher als die jetzt fälligen 70,00 EUR.

  • Das heißt für mich, ich muss ihm jetzt 2 x 35,35 € überweisen und gleichzeitig beiden Mahnbescheiden widersprechen.....


    Ob DU BEIDEN MBs widersprechen musst bzw. solltest, da bin ich mir nicht so sicher.
    Frage doch mal Euren Gier-frisst-Hirn-VM, ober jedem Monat den dritten Arbeitstag 18:00 mit Hoffen oder Bangen entgegen sieht...

  • Manchmal geschehen noch Zeichen Wunder ! Ich habe mich mal an Benny´s Rat gehalten ( nur nicht in ganz so krasser Form :p ) und meinen Vermieter höflichst (!) gefragt, wie wir das mit den durch die Mahnbescheide entstandenen Kosten nun machen wollen.

    Hier mal auszugsweise die Antwort:

    Zitat

    ....die Kosten von 35,35€ sind nur einmal entstanden, zwei Mahnbescheide werden erlassen, weil zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften!
    Sie schulden den o. g. Betrag somit nur einmal!

    Wenn Sie widersprechen geht der Vorgang automatisch an das zuständige Amtsgericht.....,
    dort wird dann geklärt, ob die verlangte Miete bis spätestens 03.07.13 und somit noch fristgerecht bezahlt wurde.

    Wenn dies nicht der Fall ist, wird man den Zahlungsverzug gerichtlich feststellen und Sie zu den gesamten Gerichts- u. evtl. entstandenen Anwaltskosten verurteilen.

    Bevor nach dem Mahnverfahren der Vollstreckungsbescheid erstellt wird, werde ich vom Amtsgericht Stuttgart gefragt, welche Zahlungen in der Zwischenzeit der Schuldner geleistet hat,
    wenn die Hauptforderung (Miete) bezahlt ist, wird dies im Vollstreckungsbescheid vermerkt und ich kann nur noch wegen den Verfahrenskosten vollstrecken.

    Wenn Sie o. g. Verfahrenskosten kurzfristig ausgleichen, ergeht überhaupt kein Vollstreckungsbescheid mehr!....

    So haben alle hier wieder was dazu gelernt..:-)
    Vielen Dank auch an dieser Stelle für die Antworten !

  • @ Motzi Nein !
    Ich habe meinen Vermieter nämlich genau das gefragt. Ob wir diese lästige Angelegenheit mit der Überweisung von 2 x 35,50 € erledigen können und was ich mit den beiden MB dann tun soll. Widersprechen oder ob ich von Ihm eine "erledigt-Bescheinigung" bekomme. Antwort: siehe mein Posting oben !

    Zitat

    ....die Kosten von 35,35€ sind nur einmal entstanden, zwei Mahnbescheide werden erlassen, weil zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften!
    Sie schulden den o. g. Betrag somit nur einmal!


    Wenn ich das richtig verstehe, entstehen diese Kosten nur EINMAL - laut Auskunft meines Vermieters. Und da er ja mir nichts schenken wollen wird, gehe ich davon aus, das das so seine Richtigkeit hat.
    Ich habe ihm jedenfalls jetzt 35,50 € überwiesen und jut iss.......(hoffe ich:rolleyes: )

  • derchris:

    "@ Motzi Nein !"
    - Du hast recht. Der als Wohltäter agierende VM hat seinen Mieter schon richtig aufgeklärt. Ich würde ihm noch 'n Euro mehr überweisen...:cool:

  • Wenn ich das richtig verstehe, entstehen diese Kosten nur EINMAL

    Nein, tun Sie nicht. Die Beiden Schuldner haften Gesamthands. Für jeden der beiden Mahnbescheide fallen die Verfahrenskosten getrennt an ( Zinsen mal nicht berücksichtigt ). Der VM hat das Recht auf die Erstattung der gesamten Verzugskosten ( 2 x ca. 35,00 EUR ).
    Verzichtet er freiwillig darauf ist das ein feiner Zug von Ihm. Aus dem Auszug der Antwort Ihres VM ist dies aber nicht eindeutig herauszulesen. Ist dieses Schreiben nur an Sie adressiert oder auch an den zweiten Schuldner?

    Motzi

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