Mieterhöhung: Verlangte Miete höher wie Vergleichswohnungen

  • Hallo zusammen,

    nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

    Ein Mieter erhält von seinem VM ein Mieterhöhungsbegehren und weist seine Absichten anhand von 5 korrekt benannten Vergleichswohnungen nach. Ein qualifizierter Mietspiegel liegt in der kleinen Gemeinde nicht vor. Gegenwärtig zahlt der Mieter 6€/pro m² bei 121m² Wohnfläche. Die Kostenaufstellung sei fiktiv wie folgt:

    Vergleichswohnung 1: 6,10 €, 100m²
    Vergleichswohnung 2: 6,10 €, 100m²
    Vergleichswohnung 3: 6,20 €, 100m²
    Vergleichswohnung 4: 6,30 €, 100m²
    Vergleichswohnung 5: 6,55 €, 100m²

    Vom Mieter begehrt der VM nun 6,90€ pro m² Mieter (Steigerung exakt 15%). Nun kann man bei allen möglichen Mieterschutzvereinen lesen, dass eine Erhöhung auf Grundlage der Angabe von Vergleichswohnungen höchstens auf den Betrag erfolgen darf, den die günstigste der angebenen Vergleichswohnungen ausweist.

    Zitat

    Zitat des Berliner Mietvereins
    Vergleichswohnungen

    Der Vermieter kann auch nicht mehr als den Mietpreis verlangen, der für die günstigste der drei Vergleichswohnungen gezahlt wird.

    Mich interessiert, ob diese Aussage (die man überall im Internet findet) noch aktuell ist und wenn ja, wo die Grundlage hierfür im Gesetz zu finden ist. Da der VM ja statt der üblichen 3 ganze 5 Vergleichswohnungen angegeben hat, ist dann die günstigste der genannten 5 zu wählen, oder die günstigste der teursten 3? Muss der Mieter nun also nur 6,10€ zustimmen, oder 6,20€ oder gar den verlangten 6,90€?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Peter

  • Hallo PeterPan2,

    nehmen wir folgenden fiktiven Fall an..., der betroffenen Mieter hat den Gier-frisst-Hirn-Vermieter gefragt, ob er sich dabei wohl fühlt, was hätte denn der VM fiktiv geantwortet?

  • Hallo Berny,

    nichts für ungut, aber eine so sinnfreie und wenig hilfreiche Antwort habe ich hier nicht erwartet, wo das Forum doch den Titel "Mietrecht Hilfe" trägt. Weshalb der Fall hier fiktiv dargestellt ist, kannst du dir sicherlich denken.

  • Zitat

    nichts für ungut, aber eine so sinnfreie und wenig hilfreiche Antwort habe ich hier nicht erwartet,

    Was hast du denn erwartet, eine kostenlose Rechtsberatung vielleicht? In diesem Forum werden Tipps und Meinungen, aber keine Rechtsberatungen genannt.

    Da du ja das Medium Internet zu nutzen verstehst und auch genügend Antworten gefunden hast, solltest du bitte weitere Gespräche mit einem Anwalt für Mietrecht führen.

  • Was habe ich erwartet? Dass ich hier Hilfe bekomme - so wie es der Titel des Forums suggeriert. Wenn ich nahezu alle anderen Beiträge anschaue, haben diese doch einen identischen Hintergrund. Oder ist die Masse der Beiträge hier rein informativ? Ich denke nicht. Da mir nun aber 2 Mitglieder dieses Forums, die mehrere tausend Beiträge geschrieben haben, mitgeteilt haben, dass es zumindest für mich keine Hilfe gibt, weiche ich gerne auch ein anderes Forum aus. Nach ganz langen Nachdenken war ich im übrigen auf die Idee mit dem Anwalt für Mietrecht auch schon gekommen .....

    Macht´s gut!

  • Zitat

    Nach ganz langen Nachdenken war ich im übrigen auf die Idee mit dem Anwalt für Mietrecht auch schon gekommen .....

    Siehste, hat also geklappt.

    Zitat

    Dass ich hier Hilfe bekomme - so wie es der Titel des Forums suggeriert.

    Schon mal drüber nachgedacht, dass die Zahl derer, die Google zwar kennen, aber es nicht nutzen, so groß ist, das Foren mithilfe dieser Suchmaschine Antworten finden? Da du die Antworten bereits gefunden hast, hast du dir selbst geholfen.

  • bei einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel maßgebend und WANN die letzte Erhöhung war (man darf nicht einfach willkürlich die Miete erhöhen, ist festgelegt auch der Prozentsatz um wieviel erhöht werden darf; habe die Zahlen nicht im Kopf bitte googlen). Bitte informieren Sie sich wenn es für Ihre Gemeinde keinen gibt, an welchen Sie sich halten müssen (nächst größere Stadt). Man kann keine Mieterhöhung vornehmen und mit anderen Wohnungen vergleichen, es sei denn die Wohnungen sind KOMPLETT identisch was Etage, Ausstattung (z.B. Balkon etc.), Ausrichtung angeht. Jede Wohnung hat Vor- und Nachteile....

  • Zitat

    bei einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel maßgebend

    Ist doch im Beitrag nachzulesen, dass in der Gemeinde kein Mietspiegel existiert.

    Zitat

    an welchen Sie sich halten müssen (nächst größere Stadt)

    Das ist Unsinn.

    Zitat

    Man kann keine Mieterhöhung vornehmen und mit anderen Wohnungen vergleichen,

    Woher kommt denn diese Erkenntnis?

  • mit dem Mietspiegel ist kein unsinn, es gibt Richtlinien oder wie kommen sonst die Preise zustande???

    Die Erkenntnis kommt daher weil es Gesetze/Regelungen an die sich ein Vermieter zu halten hat.

    Und meine persönliche Erkenntnis dazu: Der Vermieter wird seinen Grund gehabt haben, weswegen er eine Wohnung günstiger anbietet, sonst hätte er ja direkt alle "gleichgesetzt".

  • wenn es sich um Wohnungen in anderen Häusern handelt, ist zu prüfen, ob auch die HAusausstattung (z. B. Bau, Isolierung, Wohnlage, Renovierungen etc.) IDENTISCH sind bzw. in diesem Fall erheblich besser, weil die Miete ja auch erheblich teurer wird

  • Zitat

    mit dem Mietspiegel ist kein unsinn,

    Richtig! Aber was du geschrieben hast ist Quatsch. Wenn es z.B. in Adorf keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, dann ist der aus Bstadt garantiert nicht gültig. Hast du den kleinen, aber feinen Unterschied erkannt?

    Zitat

    Die Erkenntnis kommt daher weil es Gesetze/Regelungen an die sich ein Vermieter zu halten hat.

    Und das macht doch der Vermieter, in dem er Vergleichswohnungen benennt.

    Zitat

    Der Vermieter wird seinen Grund gehabt haben, weswegen er eine Wohnung günstiger anbietet, sonst hätte er ja direkt alle "gleichgesetzt".


    Und das ist wiederum gelinde gesagt Unsinn. Wohnungen werden zu unterschiedlichen Zeiten (wieder)vermietet, dadurch entstehen in erster Linie unterschiedliche Mieten und für den Vermieter die Möglichkeit der Mietanpassung/erhöhung.

  • mit dem Mietspiegel ist kein unsinn, [...]

    Existiert in einer Gemeinde kein Mietspiegel und sind Vergleichsmieten nicht ermittelbar, so können Vergleichsmieten einer vergleichbaren Gemeinde herangezogen werden. Das dürfte in aller Regel nicht die nächst größere Stadt mit Mietspiegel sein.

  • Motzi

    Was redest du denn da? Vergleichswohnungen sind doch genannt, sogar 2 mehr als nötig:

    Bestreitet je niemand. Das sollte nur zeigen, dass der Vortrag mit der nächst größeren Stadt (mit Mietspiegel) unfug ist und unter welchen Umständen eine andere Gemeinde überhaupt erst herangezogen werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Motzi (17. Juli 2013 um 17:52)

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