Beiträge von PeterPan2

    Warum dann kaufen, wenn der Auszug sowieso in 4 Jahren ansteht?

    Eben um nicht innerhalb von 6-9 Monaten ausziehen zu müssen und sich dann auf Biegen und Brechen eine neue Bleibe zu suchen ...



    Warum dann nicht dem Vermieter ein Angebot machen? Ansonsten gleich sagen das man eh nur noch 4 - 5 Jahre wohnen bleiben will.

    Wir haben unser Kaufangebot abgegeben und warten nun ab - sich über alle Optionen und Möglichkeiten zu erkundigen kann ja aber nicht schaden :cool:

    Hallo zusammen,

    nehmen wir folgendes rein fiktives Beispiel an, um dessen Bewertung ich euch bitten würde:

    Eine Familie mit 2 Kleinkindern (1 und 4 Jahre alt) wohnt seit 7 Jahren in einem Haus (EFH) zur Miete. Das Haus soll nun verkauft werden und es besteht grundsätzlich die Frage, ob die Familie das Haus selbst kauft oder einen Verkauf auf "dem freien Markt" abwartet. Besonders interessant ist für die Familie, ob ein möglicher Erwerber, der ein vermietetes Haus erwirbt und den Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht" verinnerlicht hat, nach dem Erwerb wg. Eigenbedarf kündigt. Zu dem Rahmendaten:

    • kein (wirklich kein!) Wohnraum in für 4 Personen geeigneter Größe in der Gemeinde vorhanden, in den man "ausweichen" könnte
    • Mietrechtsschutz vorhanden

    Die Familie stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, wie lange sie sich realistisch betrachtet gegen einen erzwungenen Auszug zur Wehr setzen kann. Oftmals geistern da Zahlen wie "mind. 2-3 Jahre" durch die Weiten des Netzes. Wohlmöglich wird das Objekt auch von Investoren erworben - dann hat sich eine evtl. Kündigung wg. Eigenbedarf zumindest auf kurze Sicht erübrigt.

    Was würdet ihr der Familie raten? Ein Kauf ist auch denk- und realisierbar, obwohl die Familie in diesem Haus absehrbar nur noch 4-5 Jahre wohnen bleiben möchte (da Kauf von Grundstück nebst Hausbau geplant).

    Ich bin auch eure Ideen und Gedanken zu dem Sachverhalt gespannt ;)

    Viele Grüße
    Peter

    Was habe ich erwartet? Dass ich hier Hilfe bekomme - so wie es der Titel des Forums suggeriert. Wenn ich nahezu alle anderen Beiträge anschaue, haben diese doch einen identischen Hintergrund. Oder ist die Masse der Beiträge hier rein informativ? Ich denke nicht. Da mir nun aber 2 Mitglieder dieses Forums, die mehrere tausend Beiträge geschrieben haben, mitgeteilt haben, dass es zumindest für mich keine Hilfe gibt, weiche ich gerne auch ein anderes Forum aus. Nach ganz langen Nachdenken war ich im übrigen auf die Idee mit dem Anwalt für Mietrecht auch schon gekommen .....

    Macht´s gut!

    Hallo zusammen,

    nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

    Ein Mieter erhält von seinem VM ein Mieterhöhungsbegehren und weist seine Absichten anhand von 5 korrekt benannten Vergleichswohnungen nach. Ein qualifizierter Mietspiegel liegt in der kleinen Gemeinde nicht vor. Gegenwärtig zahlt der Mieter 6€/pro m² bei 121m² Wohnfläche. Die Kostenaufstellung sei fiktiv wie folgt:

    Vergleichswohnung 1: 6,10 €, 100m²
    Vergleichswohnung 2: 6,10 €, 100m²
    Vergleichswohnung 3: 6,20 €, 100m²
    Vergleichswohnung 4: 6,30 €, 100m²
    Vergleichswohnung 5: 6,55 €, 100m²

    Vom Mieter begehrt der VM nun 6,90€ pro m² Mieter (Steigerung exakt 15%). Nun kann man bei allen möglichen Mieterschutzvereinen lesen, dass eine Erhöhung auf Grundlage der Angabe von Vergleichswohnungen höchstens auf den Betrag erfolgen darf, den die günstigste der angebenen Vergleichswohnungen ausweist.

    Zitat

    Zitat des Berliner Mietvereins
    Vergleichswohnungen

    Der Vermieter kann auch nicht mehr als den Mietpreis verlangen, der für die günstigste der drei Vergleichswohnungen gezahlt wird.

    Mich interessiert, ob diese Aussage (die man überall im Internet findet) noch aktuell ist und wenn ja, wo die Grundlage hierfür im Gesetz zu finden ist. Da der VM ja statt der üblichen 3 ganze 5 Vergleichswohnungen angegeben hat, ist dann die günstigste der genannten 5 zu wählen, oder die günstigste der teursten 3? Muss der Mieter nun also nur 6,10€ zustimmen, oder 6,20€ oder gar den verlangten 6,90€?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Peter

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