Verbot eines Untermieters?

  • Hallo,
    folgende Ausgangssituation:
    - Mietvertrag besteht seit ca. 5 Jahren
    - seither auch eine WG mit 2 Hauptmietern und einem Untermieter
    - bisher ist schon öfters ein Hauptmieter ausgezogen, dafür der Untermieter als Hauptmieter nachgerückt und ein neuer Untermieter wurde gefunden
    - die Hausverwaltung wollte hierfür einfach nur immer ein unterschriebenes Schreiben zur Information über den neuen Untermieter und die Übernahme der neuen Hauptmieterschaft haben

    Nun sehen wir uns gezwungen der Hausverwaltung bzw. Vermieter einen Brief mit Fristsetzung und anschliesender Mietminderung zu schicken. (wegen Schimmel 20% und absolut abgenutztem Teppich 10%)
    Einen unverbindlichen Brief haben wir bereits geschickt, 2 Monate darauf wurden die Schäden auch von der Hausverwaltung inspiziert, jedoch ohne eine Handlung. Am Ende der Inspektion wurde uns noch ein schähmisches "sind Sie denn auch bereit auszuziehen?" hinterher geworfen...

    Jetzt fragen wir uns, wenn wir denn diesen Brief mit der Frist zur Handlung bzgl. der Mängel (4-6 Wochen?) losschicken und dann die Miete Mindern.
    Könnte der Vermieter uns dann verwähren in Zukunft einen Hauptmieter auszutauschen und einen neuen Untermieter zu suchen? (denn mit nur 2 Bewohnern statt 3 können und wollen wir uns die Miete nicht teilen)
    Unsere Mitbewohnerin wird uns nämlich aus beruflichen Gründen in 3 Monaten verlassen und sie ist eine der Hauptmieterinnen.

    Vielen Dank.

  • Zitat

    Könnte der Vermieter uns dann verwähren in Zukunft einen Hauptmieter auszutauschen

    Könnte er. Denn so einfach und unkompliziert wir bisher muß das kein Vermieter zulassen. Das war reine Kulanz.

    Gesetzlich müßte der komplette Vertrag gekündigt werden und ein neuer abgeschlossen. Vorausgesetzt der Vermieter möchte das.

  • Hallo unX,

    "eine WG mit 2 Hauptmietern und einem Untermieter
    bisher ist schon öfters ein Hauptmieter ausgezogen, dafür der Untermieter als Hauptmieter nachgerückt und ein neuer Untermieter wurde gefunden
    die Hausverwaltung wollte hierfür einfach nur immer ein unterschriebenes Schreiben zur Information über den neuen Untermieter und die Übernahme der neuen Hauptmieterschaft haben"
    - Wohl reine Kulanz des Vermieters.

    "Nun sehen wir uns gezwungen ..."
    - Wer ZWINGT Euch?

    "der Hausverwaltung bzw. Vermieter einen Brief mit Fristsetzung und anschliesender Mietminderung zu schicken. (wegen Schimmel 20% und absolut abgenutztem Teppich 10%)"
    - Wozu eine Fristsetzung?
    - Schimmel entsteht oftmals durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten - das ist KEINE abgedroschene Phrase.
    - Der Teppisch wurde bestimmt nicht vom VM abgenutzt.

    "Einen unverbindlichen Brief haben wir bereits geschickt,"
    - Das war aber nett...:)

    "2 Monate darauf wurden die Schäden auch von der Hausverwaltung inspiziert, jedoch ohne eine Handlung. Am Ende der Inspektion wurde uns noch ein schähmisches "sind Sie denn auch bereit auszuziehen?" hinterher geworfen..."
    - Tja und? Hättet Ihr ja können...

    "Jetzt fragen wir uns, wenn wir denn diesen Brief mit der Frist zur Handlung bzgl. der Mängel (4-6 Wochen?) losschicken und dann die Miete Mindern."
    - Riskiert Ihr, Probleme zu bekommen.

    "Könnte der Vermieter uns dann verwähren in Zukunft einen Hauptmieter auszutauschen und einen neuen Untermieter zu suchen?"
    - Yes, he can.

    "(denn mit nur 2 Bewohnern statt 3 können und wollen wir uns die Miete nicht teilen)"
    - Wen (von VM-Seite) interessiert's?

    "Unsere Mitbewohnerin wird uns nämlich aus beruflichen Gründen in 3 Monaten verlassen und sie ist eine der Hauptmieterinnen."
    - Wen interessiert das? Wer im MV drinsteht, haftet ... in voller Höhe.

  • Hallo unx,

    ich bin Vermieter und wenn ich bei jedem Schaden direkt ein solches wie von Ihnen angekündigtes Schreiben erhalten würde, würde das wohl kaum zu meiner Freude beitragen..............wieso suchen Sie nicht einfach erst mal das Gespräch bevor Sie Fristen setzen etc.......weil ansonsten wird der Vermieter im umgekehrten Fall genauso reagieren!!!!! Und völlig zu recht

  • Hallo Rudolpho,
    ich bitte darum meinen Post zuerst aufmerksam durchzulesen bevor mit parteiischen Antworten Tatsachen missachtet werden.
    Ich bin seit 2 Monaten auf der Suche nach einem kultiviertem Dialog mit der Vermieter Vertretung (nicht dem Vermieter, sondern der von ihm beauftragten Gesellschaft).
    Dieser Dialog ist mir nach etlichen Kommunikationsversuchen schließlich gelungen, ist aber auf wenig Verständnis und unprofessionellen Reaktionen wie in meinem Anfangspost beschrieben gestoßen.
    Eine Fristensetzung wurde von meiner Seite noch nicht getätigt.
    Vor zwei Tagen wurde mir ein weiterer Besichtigungstermin diesmal mit dem Geschäftsinhaber der Organisation angeboten.
    Dieser wird von mir natürlich gerne wahrgenommen, in der Hoffnung auf Kooperation.
    Unser Ziel ist selbstverständlich nicht der Streit mit dem Vermieter, wir möchten einfach wieder einen anständigen und nicht gesundheitsgefährdenden Zustand unser Wohnung, für welchen wir auch die Miete bezahlen.

  • Schimmel ... Sack auf alle Mieter rein .. draufschlagen.. trifft immer den Richtigen ...

    mein Tipp, wenn sie den Schimmel beheben können tun sie es.
    Denken sie über ihr Heiz und Lüftungsverhalten nach. Lesen sie dazu mal ein paar Infoseiten. Geiz ist nicht geil.

    Der VM ist nicht verpflichtet ein Mieterwechselspiel mitzumachen. Wenn Sie Pech haben müssen sie die Wohnung kündigen und einen komplett neuen Mietvertrag mit ggf. höherer Miete abschliessen beim nächsten Mieterwechsel.

    Wer Wind sät wird Sturm ernten.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (19. Juli 2013 um 14:05)

  • Großartig ...
    Nach stärkerem Regenfall heute, tropft es in unserer Mietwohnung von der Decke und auch aus der Lampe.
    Das alles obwohl wir nicht im obersten Stockwerk wohnen.

    .. so viel zu den Spezialisten à la "ich solle das Bad öfter lüften um uns gegen Schimmel zu schützen"


    Was sollte ich jetzt tun?

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