Hallo an alle Helfer,
ich sagte ja schon daß der VM uns wohl loswerden will.
Jetzt kam also die rechtlich unterfütterte Eigenbedarfskündigung (vom Anwalt)
Tenor:
Die Frau unseres VM will also unsere Wohnung bewohnen, er gibt an, sie haben sich getrennt. Sie wolle in der Nähe ihres Ladens wohnen und der schöne Garten ist auch noch ein Argument.
Wir wissen aber, daß die zwei nicht nicht trennen, und auch niemals die Absicht hatten, der Nachweis ist aber schwierig, aber sollen wir erst einen Privatdetektiv einschalten? Ist ja auch blöd und kostet. Wie kann man denn sonst beweisen, daß die immer noch ein Paar sind?
Was die Wohnung im DG (120 qm) angeht, soll dort der geade mal 18-jährige Sohn der beiden bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben, wohnt aber nicht dort, weil sie nicht fertig ist.
Die Ehefrau soll die EG Wohnung (also unsere) mit 130qm bewohnen wollen.
Das ist m.E. überhöhter Eigenbedarf.
Wir würden gern der Kündigung widersprechen, weil wir vorgetäuschten bzw. überhöhten Eigenbedarf vermuten. Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Dann noch eine Frage: Stimmt es, daß nur bei Widerspruch gegen die Kündigung im Falle eines Eigenbedarfs Schadenersatz geltend gemacht werden kann?
Liebe Grüße an alle und eine sonnige Restwoche
r.