vorgeschobener oder überhöhter Eigenbedarf, wie beweisen?

  • Hallo an alle Helfer,
    ich sagte ja schon daß der VM uns wohl loswerden will.
    Jetzt kam also die rechtlich unterfütterte Eigenbedarfskündigung (vom Anwalt)

    Tenor:
    Die Frau unseres VM will also unsere Wohnung bewohnen, er gibt an, sie haben sich getrennt. Sie wolle in der Nähe ihres Ladens wohnen und der schöne Garten ist auch noch ein Argument.
    Wir wissen aber, daß die zwei nicht nicht trennen, und auch niemals die Absicht hatten, der Nachweis ist aber schwierig, aber sollen wir erst einen Privatdetektiv einschalten? Ist ja auch blöd und kostet. Wie kann man denn sonst beweisen, daß die immer noch ein Paar sind?

    Was die Wohnung im DG (120 qm) angeht, soll dort der geade mal 18-jährige Sohn der beiden bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben, wohnt aber nicht dort, weil sie nicht fertig ist.
    Die Ehefrau soll die EG Wohnung (also unsere) mit 130qm bewohnen wollen.
    Das ist m.E. überhöhter Eigenbedarf.

    Wir würden gern der Kündigung widersprechen, weil wir vorgetäuschten bzw. überhöhten Eigenbedarf vermuten. Hat jemand Erfahrung mit sowas?

    Dann noch eine Frage: Stimmt es, daß nur bei Widerspruch gegen die Kündigung im Falle eines Eigenbedarfs Schadenersatz geltend gemacht werden kann?

    Liebe Grüße an alle und eine sonnige Restwoche
    r.


  • Das ist m.E. überhöhter Eigenbedarf.

    Würde ich auch so sehe.

    Stimmt es, daß nur bei Widerspruch gegen die Kündigung im Falle eines Eigenbedarfs Schadenersatz geltend gemacht werden kann?

    Hab ich auch schonmal gelesen. Und würde ich auch so machen. Einfach nur, damit später klar war, dass ihr nicht mit der Kündigung einverstanden wart.

  • Hallo an alle.

    Der Anwalt vom MV hat uns den Zahn gezogen. Seine Aussage: der VM hat eine korrekte Kündigung eingereicht und somit Verfügungsgewalt über seine Immobilie. Die Trennung der Eheleute und deren genaue Begründung soll dazu reichen.
    Einen Widerspruch will er nicht für uns einlegen.

    Er hat uns geraten, unsere Wohnungssuche zu dokumentieren, damit am Ende der Kündigungsfrist (30.09) möglicherweise eine monatsweise Verlängerung wirksam wird.
    Bin einigermaßen verzweifelt.

    Eine Frage hab ich noch: Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Sollten wir einen anderen Anwalt befragen, und diesen dann über die Versicherung "bezahlen lassen"?

    Danke und einen schönen Abend.
    A.

  • Roemi:

    "Seine Aussage: der VM hat eine korrekte Kündigung eingereicht und somit Verfügungsgewalt über seine Immobilie. Die Trennung der Eheleute und deren genaue Begründung soll dazu reichen.
    Einen Widerspruch will er nicht für uns einlegen."
    - Mglw. wird er wissen, warum.

    "Er hat uns geraten, unsere Wohnungssuche zu dokumentieren, damit am Ende der Kündigungsfrist (30.09) möglicherweise eine monatsweise Verlängerung wirksam wird."
    - Wäre doch eine Möglichkeit, oder?

    "Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Sollten wir einen anderen Anwalt befragen, und diesen dann über die Versicherung "bezahlen lassen"?"
    - Ich schätze, da wirst Du Pech haben. Morgen kannste ja mal den Schadenssachbearbeiter Deiner RSV anrufen...

  • die Aussage des Anwalt ist rechtens, die Kündigung ist korrekt und fristgerecht und die Verfügungsgewalt liegt einzig und allein beim Vermieter und wenn die Wohnungen leerstehen aus welchen Gründen auch immer sollte nicht ihre Sorge sein...............Ihre Beweismöglichkeiten bzgl. Trennung sind schwierig, es gibt auch Fälle, in denen nur eine "räumliche" Trennung vollzogen wird...........

    Bei der Rechtsschutzversicherung muss es sich um eine MIETERrechtsschutzversicherung handeln (im Vertrag prüfen) und dann abklären, ob die in einem solchen Fall zahlen, wenn die Aussichten sehr gering sind

  • Der Anwalt hat hier denke ich weise beraten.

    Wenn ihr Widerspruch einlegt wird der Vermieter klagen müssen und rate mal wer die Kosten tragen wird.

    Dass mit dem Widerspruch und Schadensersatz habt ihr falsch verstanden.

    Der Trick ist, der VM kündigt euch wegen Eigenbedarf, ihr findet eine neue Wohnung und möchtet früher aus der alten Wohnung als zum Kündigungstermin, dazu schliesst ihr einen Aufhebungsvertrag mit dem VM und der lässt Euch früher aus dem Mietvertrag. Mit dem Aufhebungsvertrag ist der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs obsolet. Der VM könnte nun auch einfach die Wohnung neu vermieten ohne dass ihr dafür irgendwas an Schadensersatz verlangen könnt.

  • Hallo und danke,
    wir werden ganz sicher keinen Aufhebungsvertrag schließen. Die Frist werden wir bis zum letzten Tag nutzen.
    Nur leider ist der Nachweis der vorgeschobenen Kündigung so schwer.

    Allerdings stellt sich mir immer noch die Frage:

    Die Wohnung im OG ist angeblich bereits an den Sohn vermietet. Allerdings wohnt dort niemand, nur Handwerker gehen gelegentlich mal hinein. Wie muß ich das denn verstehen?

    Grüße an alle

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