Beiträge von Roemi

    Hallo und danke,
    wir werden ganz sicher keinen Aufhebungsvertrag schließen. Die Frist werden wir bis zum letzten Tag nutzen.
    Nur leider ist der Nachweis der vorgeschobenen Kündigung so schwer.

    Allerdings stellt sich mir immer noch die Frage:

    Die Wohnung im OG ist angeblich bereits an den Sohn vermietet. Allerdings wohnt dort niemand, nur Handwerker gehen gelegentlich mal hinein. Wie muß ich das denn verstehen?

    Grüße an alle

    Hallo an alle.

    Der Anwalt vom MV hat uns den Zahn gezogen. Seine Aussage: der VM hat eine korrekte Kündigung eingereicht und somit Verfügungsgewalt über seine Immobilie. Die Trennung der Eheleute und deren genaue Begründung soll dazu reichen.
    Einen Widerspruch will er nicht für uns einlegen.

    Er hat uns geraten, unsere Wohnungssuche zu dokumentieren, damit am Ende der Kündigungsfrist (30.09) möglicherweise eine monatsweise Verlängerung wirksam wird.
    Bin einigermaßen verzweifelt.

    Eine Frage hab ich noch: Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Sollten wir einen anderen Anwalt befragen, und diesen dann über die Versicherung "bezahlen lassen"?

    Danke und einen schönen Abend.
    A.

    Hallo an alle Helfer,
    ich sagte ja schon daß der VM uns wohl loswerden will.
    Jetzt kam also die rechtlich unterfütterte Eigenbedarfskündigung (vom Anwalt)

    Tenor:
    Die Frau unseres VM will also unsere Wohnung bewohnen, er gibt an, sie haben sich getrennt. Sie wolle in der Nähe ihres Ladens wohnen und der schöne Garten ist auch noch ein Argument.
    Wir wissen aber, daß die zwei nicht nicht trennen, und auch niemals die Absicht hatten, der Nachweis ist aber schwierig, aber sollen wir erst einen Privatdetektiv einschalten? Ist ja auch blöd und kostet. Wie kann man denn sonst beweisen, daß die immer noch ein Paar sind?

    Was die Wohnung im DG (120 qm) angeht, soll dort der geade mal 18-jährige Sohn der beiden bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben, wohnt aber nicht dort, weil sie nicht fertig ist.
    Die Ehefrau soll die EG Wohnung (also unsere) mit 130qm bewohnen wollen.
    Das ist m.E. überhöhter Eigenbedarf.

    Wir würden gern der Kündigung widersprechen, weil wir vorgetäuschten bzw. überhöhten Eigenbedarf vermuten. Hat jemand Erfahrung mit sowas?

    Dann noch eine Frage: Stimmt es, daß nur bei Widerspruch gegen die Kündigung im Falle eines Eigenbedarfs Schadenersatz geltend gemacht werden kann?

    Liebe Grüße an alle und eine sonnige Restwoche
    r.

    Sorry Berny,
    hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
    Was ich meine, ist:

    Wenn jemand sich einen Anwalt zum Klagen nimmt, wird der ihn ja wohl auf die Aussicht einer Klage bei einem Formfehler hinweisen.
    Das heißt, er könnte vor der Klageerhebung eine neue Kündigung schicken, ohne Formfehler.

    Wenn er also keinen Anwalt hat und die Klage anstrengt, würde das Gericht diese prüfen, richtig? (Genauso wie mit Anwalt)
    Und weil der Formfehler besteht, würde die Klage nicht zugelassen?

    So ist´s richtig formuliert, glaube ich ;)
    Grüße
    roemi

    Hallo Berny,

    mein Wissensstand war, daß man zur Erhebung einer Räumungsklage von einem Anwalt vertreten werden muß.
    Nun habe ich wieder etwas dazugelernt.

    Dann würde mein VM im Fall, daß er ohne Rechtsbeistand Klage einreicht, vom Gericht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, und die Klage nicht zugelassen? Sehe ich das richtig?

    an alle: Der MV will uns Zeit verschaffen und ich sehe mich von unserem Anwalt dort sehr gut beraten.
    Der hat mir vor langen Jahren schonmal gut geholfen.

    Und wenn man sich die aktuelle Rechtslage zur Eigenbedarfskündigung ansieht, habe ich keine Angst.
    Formfehler ist und bleibt Formfehler.

    Liebe Grüße
    roemi

    Ich weiß ja nicht, wer hier gerade Probleme mit wem hat, aber ich möchte keinen persönlichen Krempel in einem von mir eröffnetem Thread, wenn´s geht, bitte.

    Zurück zur Sache:
    Wenn der VM Klage einreichen will, kann er das nicht ohne Anwalt tun.
    Und der wird - wenn er seinen Job versteht - ihn erstmal darauf hinweisen, daß er doch bitte eine formgerechte Kündigung verfassen soll, und die neue dreimonats-Frist abwarten muß.
    Dann geht der "Spaß" von vorn los.
    Das "Aussitzen" war für mich am Anfang nicht einfach, aber jetzt komme ich damit klar.
    Neuester Stand ist: Wir warten bis zum letzten Tag ab (30.6.)

    Nochmal: Der Mieterverein ist für den Mieter da, sind klageerprobt.
    Die werden schon alles richtig machen.

    Liebe Grüße an alle, die an der Information und der Sache ineterssiert sind
    Roemi

    Hallo Berny
    Der Anwalt hat auch gesagt, das das nach Schikane klingt.
    Aber eine Einstweilige Verfügung nützt niemandem in der momentanen Situation.
    Wir haben heute an dem unbenutzten Briefkasterl einen Aufkleber angebracht, daß dies nicht unser Briefkasterl ist.

    Der VM wird sicher wieder wegen des Auszugstermins auf uns zukommen.
    Dann werden wir sagen: Kein Briefkasten, keine Antwort aufseine Frage.:cool:

    Und wie oben erwähnt, auf diese Frage erhält er auch keine eindeutige Antwort.

    grüße
    roemi

    Hallo Berny,

    die Briefkästen wurden im Zuge der Fassaden- und Dachmaßnahmen im Oktober 2012 abgeschraubt.
    Dann in aller Seelenruhe erstmal Aus- und Umbau der Dachgeschoßwohnung.
    Am 12.4. wurden die Briefkästen für die zwei anderen Wohnungen (DG steht z.Z. noch leer) angebracht.
    Am 13.4. Nachfrage beim Handwerker. Antwort: Bei unserem neuen Briefkasten fehle in der Packung der SChlüssel. Der VM tausche diesen also um. Seit dem 20.4. liegt der neue Briefkasten im Hausflur.

    Hallöle,
    war heute beim MV. Der Anwalt riet uns wiederum, auf das Schreiben bzgl. des Auszugstermins nicht zu antworten, da wir damit die Kündigung akzeptieren würden. Falls der VM sich nicht noch weiter äußert (woran ich nicht glaube), werden wir Mitte Juni aus die Unwirksamkeit der Kündigung wg. Formfehlers hinweisen und eine neue Kündigung (dann hoffentlich korrekt begründet) erwarten.

    Fantastisch: Ob er klagewütig ist, wissen wir ja nicht. Aber er wird Form und Inhalt der Kündigung spätestens überprüfen lassen müssen, wenn er auf Räumung klagen MUß :)

    Übrigens haben die zwei anderen Wohnung im Haus schon seit fast 4 Wochen ihren neuen Briefkasten, nur wir nicht.
    Aber auch damit können wir leben. Solange uns nur genug Zeit bleib,uns in Ruhe nach adäquatem Wohnraum umzusehen.
    Dies ist hier nicht so einfach.

    Grüße
    roemi

    Hallo an alle hier,

    @ Fantastisch: das war allgemein gehalten.

    Konkret: Der VM fragte am Telefon, ob wir denn nun Ende Juni rauswären, worauf mein Mann antwortete, daß er dies noch nicht sagen könne. Das war wohl in den Augen (in dem Fall Ohren) des VM nicht die Antwort, die er erwartet hatte. Daraufhin kam der Brief.

    Nachtrag für alle, die mir hier helfen, zum besseren Verständnis:

    Er führte Eigenbedarf an, benannte seine Frau, ohne Angabe von Gründen. Daher hält der Anwalt sie für unwirksam wg.
    Formfehlers.

    Möglicherweise ist sie auch vorgeschoben, da der Kündigung einige Querelen vorausgingen.

    Da ging es um eine "Änderungskündigung", Schönheitsreparaturen über mehr als 100€ und Anderes.
    Dann steht noch eine frischrenovierte Wohnung im selben Haus leer.

    Ich möchte noch ausdrücklich betonen, daß wir uns zusammen mit dem Nachbarn von oben in Eigenregie immer um Haus und Garten gekümmert haben. Unter dem alten VM war auch alles kein Problem. Wir zahlen unsere Miete pünktlich und zuverlässig.
    In manchen Foren geht es ja oft um Kündigungen, weil die Mieter nicht zahlen.
    Das ist bei uns nicht so.

    Danke Euch allen bis hierher. Schreibt gern mehr, um mich zu erhellen.

    Grüße
    R.

    Hallo und guten Abend,

    nach der (von uns bezweifelten) Eigenbedarfskündigung zum 30.06. waren wir beim Mieterverein.
    Da der VM keine Begründung lieferte, hat uns der Anwalt des MV geraten, einfach abzuwarten, um uns Zeit zu verschaffen.

    Das ging bis letzte Woche gut, als der VM meinen Mann am Telefon "kalt erwischte".
    Da hat mein Mann wohl was falsches gesagt, und nun schrieb der VM, er wolle von uns einen konkreten Auszugstermin.

    Meine Frage: Wie können wir vorgehen? Kann er einen Umzugstermin einfordern?

    Danke an alle, die uns anworten wollen und können.

    Grüße
    Römi

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