Mündliche Mietvereinbarung!?

  • Hallo,

    ich habe vor 3 Jahren ein Haus gekauft. Mit meiner Freundin wurde vereinbart, daß sie Miete bzw. Wohnkosten zahlt, da ich ich die Hypothek, Gas, Strom etc. alleine nicht aufbringen kann. Natürlich habe ich mich auf ihre Aussage verlassen und nichts schriftlich, hatte ich bislang bei keiner Frau nötig. Die vereinbarten Kosten waren fair, eher gering. Dafür bekäme sie woanders eine gerademal 1- Raum Wohnung....hier ein Haus mit großem Grundstück, Parkplatz etc.

    Nun kamen immer andere Ausreden und Vertröstungen. Gezahlt hat sie tatsächlich kein einziges Mal. Nun möchte ich mich trennen und vorab erkundigen, ob ich diesbezüglich irgendwelche Rechte habe. Oder geht unser Recht davon aus, daß Partner komplett kostenlos wohnen können und eine Person alles alleine zahlt. Ich vermute, daß ich die A-Karte habe und werde zukünftig von jeder Frau alles schriftlich festhalten müssen.

    Vielen dank für eure Meinungen!

    LG Day

  • Zitat

    Ich vermute, daß ich die A-Karte habe und werde zukünftig von jeder Frau alles schriftlich festhalten müssen.

    Gute Idee, hilft dir nur jetzt ohne Anwalt nicht. Das ist nämlich ein Fall für einen Anwalt und nicht für ein Forum.

  • Durch die Frau sind mir rund 10.000 € durch die Lappen gegangen. Ich komme durch die alleinige tragen sämtlicher Kosten gerade so über die Runden. Ich habe keine Lust weiteres Geld in Anwälte zu investieren, wenn die Sache aussichtlos ist. Deshalb hier eine Vorab Erkundigung in welche Richtung das laufen wird. Kann ja sein, daß jemand vergleichbare Urteile etc. kennt. Kann mir nicht vorstellen, daß jedermann von seinem Partner alles vertraglich festhält.

  • Das ist der nächste Punkt. Muss die "Kündigung" förmlich sein. Fristen? Darf man jemanden einfach vor die Tür setzen!? Auf der anderen Seite, wenn sie darauf pocht, daß es keinen Vertrag gibt und ich die mündliche Vereinbarung nicht nachweisen kann, dann Bedarf es nach ihrer Logik ja auch keiner Kündigung.

  • Weiß jemand ob es zum mündlichen Mietvertrag §§ 145 ff BGB Ausnahmen gibt? Bei Partner könnte man auch unterstellen, daß kostenloses wohnen vereinbart worden sei. Allerdings wäre das in meinem Fall sinnfrei, da da dafür beinahe mein komplettes Gehalt drauf ginge und ich sowas niemals freiwillig tun.

  • Cool, kann das Forum ja dicht gemacht werden. Eine Startseite mit dem Hinweis auf einen Anwalt reicht bei dieser Hilfe hier. Danke für die einsilbigen Antworten.

  • Natürlich habe ich mich auf ihre Aussage verlassen und nichts schriftlich, hatte ich bislang bei keiner Frau nötig.


    Dann hast Du bei den bisherigen Frauen/Damen wohl etwas falsch gemacht - kein guter Geschäftsmann...:mad:
    Übung sollte eigentlich den Meister machen...:)

  • Sie Tölpel. Was wollen Sie eigentlich. Es gibt nur zwei Arten von Mietverträgen: schriftlich(haben Sie nicht) oder mündlich.

    Nachdem Sie nun 3 Jahre lang die Freundin ohne Miete haben wohnen lassen und Ihnen nichts dabei einfiel und Sie auch immer treu und brav alles bezahlt haben, entsteht bei mir der Eindruck, das Sie durch das Verlassen der Angebeteten Rachegelüste schüren.
    Also mit Mietrecht kommen Sie da nicht weiter. Vergessen Sie das Ganze!

  • Zitat

    Bei Partner könnte man auch unterstellen, daß kostenloses wohnen vereinbart worden sei.

    So ist es! Im Gegenzug macht dann die Freundin die Rechnung mit den vollzogenen Geschlechtsakten auf. Da könnte was zusammen kommen.

    Merkst du eigentlich nicht, dass du hier mit deinen Spinnereien und Rachegelüsten nicht weiter kommst? Nein, merkst du nicht, denn du kannst nur so:

    Zitat

    Danke für die einsilbigen Antworten.

  • So ist es! Im Gegenzug macht dann die Freundin die Rechnung mit den vollzogenen Geschlechtsakten auf. Da könnte was zusammen kommen.


    Komisch, komisch, mir gingen (auch) sogleich Bordellagedanken durch den Kopf...;)

  • .
    Also mit Mietrecht kommen Sie da nicht weiter. Vergessen Sie das Ganze!


    Das sehe ich auch so. Mit dem Familienrecht kommen sie auch nicht weiter. Sparen Sie sich die Kosten für den Anwalt.

  • Bin zwar kein Fachmann, aber ich sehe die Chancen vor Gericht sehr kritisch. Die erste Frage des Richters wäre wohl, warum Sie 3 Jahre gewartet haben? Ein paar Monate sind ja noch nachvollziehbar, aber mehrere Jahre..

  • Sagen wir mal so, ein mündlicher Mietvertrag könnte nur dann in irgendeiner Form zustande gekommen sein, wenn Sie gewisse Räumlichkeiten Ihrer Freundin zur 'alleinigen' Nutzung zur Verfügung gestellt hätten. Dies scheint mir aber wohl eher weniger der Fall. Somit fällt Ihre Frage eher in den privatrechtlichen Bereich und es läge an Ihnen nachzuweisen, was beim Einzug Ihrer Freundin bezüglich einer Kostenteilung vereinbart wurde.

  • gebe Kolinum recht..................3 Jahre haben Sie es ohne Konsequenzen geduldet...........und vor die Türe setzen können Sie sie - da es ja Ihr Haus ist - rechtlich gesehen sofort ...........wenn Sie das aus "menschlichen" Gründen nicht möchten (weiss ja nicht ob sie eine Möglichkeit hat irgendwo vorübergehend unterzukommen), haben Sie die Möglichkeit JETZT noch etwas für einen gewissen Zeitraum SCHRIFTLICH aufzusetzen, bis sie was neues gefunden hat...

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