Beiträge von Tribut

    "Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung der Erklärung an, sondern auf den Zugang bei dem anderen Teil an."

    Ein normales Einschreiben ist leider kein Beweis, das die Kündigung auch tatsächlich beim Vermieter zugegangen ist.

    Das würde meinem Vater ja nur in die Karten spielen. Die Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses hätte ja schriftlich erfolgen müssen, bis auf diese Kündigung existiert kein weiterer schriftlicher Verkehr mit dem Vermieter. Meine Frage wurde aber noch nicht beantwortet, kann der Vermieter den Beendigungstermin des Mietverhältnisses 31.12.2014 anfechten? Dieses Datum entspricht ja nicht der Verlängerung von 5 Jahren...

    Hallo liebe Forum Mitglieder,

    kurze Info zur Sachlage: Mein Vater (Arzt) möchte dieses Jahr in Rente gehen. Im Vertrag ist über die Mietdauer folgendes vereinbart worden:

    4. Vertrag von bestimmter Dauer mit Optionsrecht des Mieters*)

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.1995 und endet am 31. 07. 2010. Der Mieter kann aber einmal die Verlängerung des Mietverhältnisses um 5 Jahre über den vereinbarten Beendigungstermin hinaus verlangen, wenn er das Optionsrecht bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ausübt. Eine mehrfache Ausübung ist ausgeschlossen.

    5. Die Kündigung (s. Ziff. 1), der Widerspruch gegen die Verlängerung des Mietverhältnisses (s. Ziff. 3)und die Geltendmachung einer verinbarten Verlängerungsoption (s. Ziff. 4) müssen schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung der Erklärung an, sondern auf den Zugang bei dem anderen Teil an.

    6. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt eine stillschweigende Vertragsverlängerung gem. § 568 BGB**) nicht in Betracht.


    Die Kündigung erfolgte am 27.01.2010 und wurde per Einschreiben mit folgendem Inhalt übermittelt

    Betreff: Kündigung des Mietvertrages gewerbl. Räume

    Sehr geehrter Herr Vermieter,

    hiermit kündige ich unter Wahrung des Optionsrechts den Mietvertrag für die o.g. Räumlichkeiten bis zum 31.12.2014 wegen der dann bevorstehenden Beendigung meiner ärztlichen Tätigkeit.

    Selbstverständlich bin ich jedoch weiterhin bemüht einen Nachfolger für die Praxis zu finden, der dann mit Ihnen gegebenenfalls in neue Mietverhandlungen eintreten wird.

    Mit freundlichem Gruß

    Mieter


    Nun zu meinem Anliegen. Leider hat mein Vater meiner Meinung nach versäumt, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Auf die Kündigung erfolgte damals keine Reaktion seitens des Vermieters! Ist die Optionsverlängerung bis zum 31.12.2014 rechtens? Oder könnte der Vermieter auf die 5 Jahre Option bestehen? Vielen Dank für eure Hilfe

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