Nachmieter kürzt Kaution - darf er das?

  • Hallo!

    Ich habe ein Problem, für das ich dringend Hilfe brauche.

    Ich bin aus meiner alten 2er WG ausgezogen. Ich war neben meiner Mitbewohnerin Hauptmieter (also wir waren beide Hauptmieter). Ich bin nun ausgezogen und der Vermieter war damit einverstanden, da wir für mein Zimmer einen Nachmieter gesucht und gefunden haben.

    Ich habe den Vermieter mehrmals kontaktiert bzgl. Übergabe. Auf Telefonate und Nachrichten auf seinem Anrufbeantworter reagiert er nicht, daher habe ich ihm ein Einschreiben geschickt. Auf dieses hat er geantwortet, dass es bei einem Teilhauptmieteraustausch keine Übergabe gibt, sondern dass es eine interne Sache ist, also zwischen mir und meinem Nachmieter.

    Ok, habe gedacht das ist ja easy.

    Dieser Nachmieter ist nun eingezogen, der neue Mietvertrag ist unterschrieben. Jetzt hat mir der Nachmieter geschrieben, dass er mir meine 500€ Kaution nur zum Teil zurückgeben wird. Ich habe das Zimmer bei Auszug weiß gestrichen. Dieser Anstrich ist seiner Meinung nach unsauber und er hat sich entschieden, das Zimmer noch einmal zu streichen. Dabei sind ihm Löcher in der Decke aufgefallen, die noch von meiner Vormieterin kommen (der Vermieter hat das Zimmer aber ja bei meinem Einzug so abgenommen), welche er zuspachteln musste. Außerdem stellt er mir nun Streichzeit und Reinigung in Rechnung und will mir nun nur noch 400€ zurückgeben.

    Darf er das überhaupt??? Das Zimmer war praktisch bezugsfertig, als ich ausgezogen bin. So kleine Dinge wie 2 - 3 Bohrlöcher sind doch Kleinigkeiten, für die ich nicht zahlen muss oder? Ebenso beim Anstrich, der vielleicht nicht professionell war, aber bestimmt nicht so schlimm, dass ein weiterer Anstrich nötig wäre. Außerdem bezahle ich dem doch nicht die Streichzeit und Reinigung!!! Was ist das denn??

  • Sofern ich Sie richtig verstehe, dass einer neuer Mietvertrag zwischem dem verbleibenden Hauptmieter, dem Vermieter und dem neuen Hauptmieter zustande gekommen ist, erhalten Sie Ihre Kaution vom Vermieter zurück. Mit dem Nachmieter stehen Sie in keinen mietrechtlichen Vertragsverhältnis.

  • Das erste und wichtige was es zu klären gibt: Wer hat mit wem einen Vertrag.

    Sie und eine weitere Person sind Hauptmieter und haben demnach einen Mietvertrag mit dem Vermieter.
    Das Mietverhätniss kann nur von allen zusammen gekündigt werden (also von Ihnen und der weiteren Person). Dies ist scheinbar nicht geschehen.
    Wenn eine Person aus dem bestehenden Vertrag entlassen werden möchte, und dafür eine andere Person in der Vertrag eintritt, ist dies eine Vertragsänderung der ALLE (in dem Fall 4) beteiligten Personen schriftlich zustimmen müssen. Auch dies ist offenbar nicht passiert.

    Somit sind Sie immernoch Mieter mit allen Rechten und Pflichten (insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Miete, falls die anderen dem nicht nachkommen). Und solange das Mietverhältnis besteht, muss der Vermieter auch nicht über die Kaution abbrechen.

    Für mich sieht es so aus, als ob Sie Ihr Zimmer freundlicherweise jemanden zur Verfügung gestellt haben. Ob sich daraus ein Untermietverhätnis ergibt, kommt auf die Absprachen an. Wenn die Untermieterin Ihnen aber Kaution zahlen soll und sich für die Instandsetzung an Sie (als Ihren Vermieter) hält, spricht doch einiges für einen mündlichen Untermietvertrag.

    Ergänzung: Die Anwort des Vermieters auf das Einschreiben, dass ein "Teilhauptmietertausch" intern geregelt werden soll, wäre dann wohl aus Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung / Untervermietung zu deuten. Eine Vertragsergänzung (Austausch des Mieters) kann es meiner Meinung nach aber nicht sein, da dies nicht alleine zwischen dem Vermieter und einem der Mieter angestellt werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (5. Juli 2013 um 17:55)

  • Die TE schreibt aber, dass ein neuer Mietvertrag bereits zustande gekommen ist. Vielleicht könnte die TE nochmals ausführem zwischen welchen Personen dieser Vertrag zustande gekommen ist.

  • Tatsächlich. Ich habe den Satz "der neue Mietvertrag ist unterschrieben" glatt überlesen. Dann sollten wir natürlich nochmal klären wer mit wem einen neuen Vertrag geschlossen hat.

  • Der Vermieter hat für meinen Nachmieter und meine ehemalige Mitbewohnerin einen neuen Vertrag aufgesetzt (so wurde es mir zumindest berichtet). Soll ich den Vermieter nochmals um eine Bestätigung darüber bitten, dass ich aus dem Mietverhältnis entlassen bin? Und ihn gleichzeitig darum bitten, mir die Kaution zu überweisen?

  • Dann sollten wir natürlich nochmal klären wer mit wem einen neuen Vertrag geschlossen hat.


    Nicht wir, sondern der Fragesteller sollte sich zu diesen Basargeschäften äussern.
    Eine Kaution ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden.
    Ob der Neumieter überhaupt an den bisherigen Mieter/Fragesteller Ansprüche stellen kann, wage ich zu bezweifeln. Wäre aber sowieso Privatrecht, kein Mietrecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!