Ich habe folgendes Problem.
Ich bin Studentin und pendle momentan noch zur Uni. Eine meiner Freundinnen wohnt in einer WG und ihre Mitbewohnerin zieht in knapp 2 Monaten aus. Schon seit Wochen, wenn nicht sogar noch länger, ist ausgemacht (allerdings bis jetzt nur mündlich), dass ich für sie als neue Mieterin einziehen werde.
Ich habe sie nun vor einigen Tagen gefragt, wann genau sie denn ausziehen möchte, dass ich besser planen kann. Daraufhin hat sie mir das Datum genannt und gesagt, dass sie mir das Mobiliar ihres Zimmers für 600€ überlassen will.
Allerdings habe ich bereits Möbel bzw. bin nicht gewillt für Ikeamöbel, die schon 3 Jahre alt sind noch 600€ zu bezahlen. Dies hab ich ihr dann mitgeteilt, woraufhin sie mich sozusagen vor die Wahl gestellt hat. Entweder ich nehme das Zimmer mit allen Möbeln oder sie sucht sich eben einen anderen Nachmieter.
Dass ich rechtlich gesehen nichts ausrichten kann ist mir klar, schließlich habe ich bis dato keinen Mietvertrag unterschrieben. Ich möchte allerdings wissen, ob meine Freundin nun ein Mitspracherecht hat oder ob das auch über den Vermieter gehen könnte? Schließlich möchte meine Freundin nur mit mir zusammen ziehen und ihre Mitbewohnerin kann das doch eigentlich nicht verlangen, zumal sie noch knapp zwei Monate Zeit hat die Möbel zu verkaufen.
Hat jemand einen Rat wie man vorgehen könnte?
Vielen Dank im Voraus!
Mieter verlangt Abnahme seines Mobiliars
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themarie -
30. Juni 2013 um 23:29 -
Erledigt
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Leider machen Sie hier keine Angaben zum Mietverhältnis Ihrer Freundin.
Ratschläge zu Ihrer Frage, unter Berücksichtigung vorigen Satzes, sind unsinnig. -
Zitat
Ich möchte allerdings wissen, ob meine Freundin nun ein Mitspracherecht hat oder ob das auch über den Vermieter gehen könnte?
Dazu müßte man wissen was die Freundin und die Mietbewohnerin für einen Mietvertrag oder -verträge haben.
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Die Noch-Mieterin kann gar nichts verlangen. Sie will es sich vermutlich nur sehr einfach machen. Der Mietvertrag und Übernahme wird mit dem Vermieter gemacht bzw. Untermietvertrag mit der Freundin (Hauptmieterin?).
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Möbelübernahme oder auch nicht ist Bürgerliches Recht (tlw. auch schon mal Basar...) und hat nichts mit Mietrecht zu tun.
Beim Mietrecht dreht es sich ausschliesslich um die Verhältnisse zw. Vermieter und Mieter. -
Also meine Freundin und ihre Mitbewohnerin sind gleichwertig im Mietvertrag eingetragen und ihre Mitbewohnerin hat noch nicht gekündigt, weil sie sich dann einfach rausschreiben lassen will und ich den Vertrag für sie übernehmen soll.
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Also meine Freundin und ihre Mitbewohnerin sind gleichwertig im Mietvertrag eingetragen und ihre Mitbewohnerin hat noch nicht gekündigt, weil sie sich dann einfach rausschreiben lassen will und ich den Vertrag für sie übernehmen soll.
Und genau das geht nicht. Sie kann weder alleine kündigen, sich aus dem Vertrag raus schreiben lassen noch kannst Du "für sie übernehmen".
Das geht nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen. Wozu unter anderem der Vermieter, falls nur eine Person, gehört bzw. die wichtigste Person der janzen Schose is.
Das mit den Möbeln ist aber allein Sache unter Euch.
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Heißt das also, wenn ich mich mit ihr nicht über die Möbelsache einigen kann, habe ich Pech?
Das ist doch Erpressung... -
Heißt das also, wenn ich mich mit ihr nicht über die Möbelsache einigen kann, habe ich Pech?
Das ist doch Erpressung...Nein das heißt, das sie allein nicht kündigen kann und Du nicht einfach ihren Teil "übernehmen" kannst.
Ist das denn so schwer zu verstehen?

Mit den blöden Möbeln hat das absolut nichts zu tun.

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Ich weiß ja nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mir geht es ja gerade darum, ob die Mitbewohnerin es zur zwingenden Bedingung für den Nachmieter machen kann, dass dieser ihre Möbel übernimmt.
Da haben ja schließlich der Vermieter und die Mitbewohnerin noch ein Wörtchen mitzureden oder etwa nicht? -
Ich weiß ja nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mir geht es ja gerade darum, ob die Mitbewohnerin es zur zwingenden Bedingung für den Nachmieter machen kann, dass dieser ihre Möbel übernimmt.
Da haben ja schließlich der Vermieter und die Mitbewohnerin noch ein Wörtchen mitzureden oder etwa nicht?
Ist es wirklich sooo schwer, es zu begreifen?
Nur derjenige kann Bedingungen stellen, der einen Vertrag mit der anderen Person hat.
Im Mietrecht - und ausschliesslich um Mietrecht dreht es sich hier im Mietrecht-Forum - haben regelmässig Mieter und Vermieter miteinander Verträge. -
Hallo zusammen
Ich weiß ja nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mir geht es ja gerade darum, ob die Mitbewohnerin es zur zwingenden Bedingung für den Nachmieter machen kann, dass dieser ihre Möbel übernimmt.
Da haben ja schließlich der Vermieter und die Mitbewohnerin noch ein Wörtchen mitzureden oder etwa nicht?Wie dir ja schon mitgeteilt wurde müssen der Änderung alle Vertragsparteien zustimmen,
in deinem Fall sind das der/die VM, deine Freundin (als verbleibender M),
die ausziehende M, und du als neuer M.Wenn eine der Parteien mit den Bedingungen nicht einverstanden ist
und nicht zustimmt kommt die Änderung nicht zustande.Derzeit ist es so das du nicht mit dem Kauf der Möbel einverstanden bist.
Genauso könnte die ausziehende M einen neuen M bringen der zwar die Möbel kauft,
aber deine Freundin damit nicht einverstanden ist weil sie mit dir zusammen ziehen will.Das ist immer das leidige Thema bei WG´s die eine GbR sind,
also kein Mietrecht im eigentlichen Sinne,
sondern Gesellschaftsrecht.VG Syker
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