Mieterhöhrung, Mieterwechsel in WG

  • Hallo zusammen,

    folgendes ist meine Situation: ich wohne nun seit fast 3 Jahren in einer WG, zusammen sind wir insgesamt 3 Personen, die auch alle im Mietvertrag stehen. Vor kurzem ist uns eine Mieterhöhung zugegangen, die ab August in Kraft treten soll. Die Erhöhung ist soweit rechtmäßig, es wurden Vergleichswohnungen (allerdings allesamt auch vom gleichen Vermieter vermietet) angegeben, die 8,45 € pro qm kosten. In dem Schreiben wurde für unsere Wohnung ein momentaner Preis von 6,39 € pro qm angegeben, welcher nun auf 7,67 € pro qm angehoben werden soll. 2 der Mieter sind mit der Erhöhung einverstanden, wir würden gerne die nächsten 2 Jahre hier noch wohnen bleiben um das Studium zu beenden. Die dritte WG-Bewohnerin möchte jedoch ausziehen. Wir würden jetzt gerne den Vertrag beibehalten, eine neue Mitbewohnerin suchen und den Preis von 7,67 € pro qm zahlen.
    Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?
    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss. Ich kann mir gut vorstellen, dass dann natürlich ein neuer Vertrag geschlossen wird, hierbei ist der Vermieter jedoch an nichts mehr gebunden und könnte die Miete einfach auf 8,45 € pro qm erhöhen, was noch ein erheblicher Schritt wäre. Oder ist die Situation anders und der Vermieter hat doch noch einige Hindernisse zu diesem Schritt?

    Habt ihr vielleicht schon ähnliche Erfahrungen mit so einer Situation gesammelt? Wie könnte man denn zu einem rechtmäßigen Vertrag mit der "normalen" Mieterhöhung kommen?

    Es wäre wirklich sehr nett, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet wie ich hier vorgehen sollte.
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!


  • Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Zitat

    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss.

    So ist es.

    Zitat

    Wie könnte man denn zu einem rechtmäßigen Vertrag mit der "normalen" Mieterhöhung kommen?

    Durch Verhandlung.

  • Zitat

    Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?
    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss.


    Mit Einverständnis aller Beteiligten kann man durchaus einen Mieter aus dem Vertrag entlassen und einen neuen aufnehmen. Da zu den Beteiligten aber auch der Vermieter gehört und der offensichtlich nicht will..................

    Allerdings gibt es mittlerweile einige Urteile (auch von LGs), wonach bei Studenten-WGs der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen muss.

    Zitat

    Ebenso muss der Vermieter einem Mieterwechsel innerhalb einer Studenten-WG grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses der WG zustimmen. Auch hier gilt nach Ansicht des LG Karlsruhe nur die Grenze der Zumutbarkeit gemäß § 549 II 1 Halbs.2 BGB für den Vermieter. (LG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.1985, Az.: 9 S 580/83)

  • Landgerichtsurteile sind hier in der Regel unbrauchbar und wecken nur falsche Hoffnungen.
    An solche Urteile fühlt sich eine anderes Gericht in keiner Weise gebunden zumal solche Entscheidungen auf einen ganz bestimmten Vorgang beruhen.
    Ich halte mich da lieber an das BGB bzw. BGH

  • Zitat

    Landgerichtsurteile sind hier in der Regel unbrauchbar und wecken nur falsche Hoffnungen.


    Landgerichtsurteile, vor allem wenn es derer schon einige gibt, spiegeln durchaus Rechtssprechungstendenzen wider an denen sich auch andere Gerichte orientieren.

  • Wir würden jetzt gerne den Vertrag beibehalten, eine neue Mitbewohnerin suchen und den Preis von 7,67 € pro qm zahlen.
    Ist es denn möglich, dass man einfach einen Mieter im Vertrag austauscht, bzw. einfach ausscheiden lässt?
    Auf Anfrage bei unserem Vermieter meinte dieser, dass in dem Fall der ganze Vertrag gekündigt werden muss.


    Hallo Dr.,
    wenn ALLE Beteiligten zustimmen, kann m.E. ein bestehender Vertrag geändert werden.

  • Guten Abend,
    vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten!
    Also soweit ich das verstanden habe ist es nun möglich, eine Partei mit Zustimmung aller Beteiligten aus dem Vertrag zu entlassen. Da der Vermieter dem jedoch nicht zugestimmt hat (bzw. haben wir über diese Möglichkeit garnicht gesprochen, er meinte nur dass im Falle eines Mieterwechsels gekündigt werden müsse) wärre der nächste Schritt die Kündigung mit anschließender Schließung eines neuen Vertrages.
    Ich denke es wäre so am vernünftigsten einfach mit dem Vermieter zu sprechen, bzw. zu verhandeln, wie Kolinum geschrieben hat.
    Für den Vermieter würde sich ja nicht so viel ändern: Kündigen wir nicht, so bleiben wir in der Wohnung und machen die Mieterhöhung mit. Bei einer Kündigung, welche Aufgrund eines Mieterwechsels erfolgt, jedoch nicht weil wir mit der Erhöhung nicht einverstanden sind wäre es somit nur fair den gleichen Betrag zu verlangen. (Nicht fair ist dabei leider klar von nicht rechtlich zu unterscheiden, natürlich könnte bei dem neuen Vertrag eine viel höhere Miete angesetzt werden :( )
    Es wäre nun jedoch sehr blöd, wenn wir mit dem Vermieter reden, er uns mündlich mitteilt, dass die selbe Miete angesetzt wird, wir die Kündigung einrichen und uns dann doch ein Vertrag mit erhöhter Miete präsentiert wird. Wie sollte ich hierbei nun vorgehen? Sollen wir in die Kündigung schrieben, dass sie lediglich zum Zweck der Ausscheidung einer Partei dient und auf die Neuschließung eines Mietvertrages abzielt? Oder sollen wir uns eine schriftliche Bestätigung geben lassen, wie die Miete nach Kündigung zum Zweck des Mieterwechsels aussehen wird (was ich jedoch für sehr unwahrscheinlich halte dass dies jemand macht)?

    Es wäre sehr nett, wenn ihr mir noch ein paar Tipps geben könntet. Viele Grüße!

  • Hallo DrO.


    Es wäre nun jedoch sehr blöd, wenn wir mit dem Vermieter reden, er uns mündlich mitteilt, dass die selbe Miete angesetzt wird, wir die Kündigung einrichen und uns dann doch ein Vertrag mit erhöhter Miete präsentiert wird. Wie sollte ich hierbei nun vorgehen? Sollen wir in die Kündigung schrieben, dass sie lediglich zum Zweck der Ausscheidung einer Partei dient und auf die Neuschließung eines Mietvertrages abzielt? Oder sollen wir uns eine schriftliche Bestätigung geben lassen, wie die Miete nach Kündigung zum Zweck des Mieterwechsels aussehen wird (was ich jedoch für sehr unwahrscheinlich halte dass dies jemand macht)?


    Der VM könnte nach der Kündigung auch sagen
    "mit euch schließe ich keinen neuen Vertrag ab"
    was dann?

    Ich würde zuerst versuchen mit dem VM einen neuen Vertrag auszuhandeln,
    und zur Unterzeichnung des neuen MV dem VM die Kündigung des bisherigen MV überreichen.
    Wichtig!!! die Kündigung muss von allen bisherigen M unterschrieben werden.


    VG Syker

  • okay, danke nochmal.
    Ich werde denn wie schon gesagt erstmal nur mit dem Vermieter reden und noch keine Kündigung erstellen / unterschreiben.
    Diese werden wir dann nur bei einem neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Beste Grüße

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