Ist diese Klausel rechtens?

  • Hallo Vermieter


    also meine Anwälte sehen das wie Mainschwimmer und wenn man sich den § 575 (1) anschaut
    fehlt im Vertrag die schriftliche Begründung der Befristung auf ein Jahr.

    Ich habe auch nichts davon geschrieben das es sich um einen Zeit-MV handeln soll



    Die Ausführungen von RMHV wer immer das ist, halte ich für eine Fehlinterpretation, die zeitliche Begrenzung wird hier umgemünzt in einen gegenseitigen Kündigungsverzicht was sehr kreativ aber doch eher Unsinn ist.

    Es gibt meines Wissen bisher keine höchstrichterlichen Entscheidungen
    dass ein solcher Kündigungsauschluss nicht zulässig wäre.
    Und Ja das ist etwas kreativ ausgelegt,
    und könnte ggf. eben für den M in der Kostenfalle enden.



    Es wird imho auch noch § 573 BGB (1) ausgehebelt, wonach der VM ein berechtigtes Interesse zur Kündigung nachweisen muss, was in diesem Fall ja durch das "automatische Auslaufen" auch nicht gegeben ist.

    der Vertrag läuft ja nicht aus ist ja auch kein Zeit-MV,
    sondern muss gekündigt werden ansonsten läuft er ja weiter.
    Und natürlich muss der VM sich an § 573 bzw. § 573a halten.


    VG Syker

  • Zeitmietvertrag oder nicht

    Zitat

    Die typische Verlängerungsklausel lautet zum Beispiel: "Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern es nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird." Die Kündigungsfristen sind für Wohnräume nach neuem Mietrecht jedoch zwingend, d.h. zu Ungunsten des Mieters darf davon nicht abgewichen werden (3 Monate K-frist). Daher sind solche Verlängerungsklauseln in Mietverträgen die nach dem 01.11.2001 abgeschlossen wurden für Wohnraum in aller Regel wohl nicht mehr zulässig bzw. unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist, der Mietvertrag läuft bis zur Kündigung auf unbestimmte Zeit. Für Räume, die zu einer gewerblichen Nutzung vermietet sind gilt dies nicht, hier können beliebige Verlängerungsoptionen vereinbart werden.

    Quelle
    Mietrecht: Mietverträge mit Verlängerungsklausel

  • Zitat

    Und du glaubst weil das auf irgendeiner oder meinetwegen auch mehreren Internetseiten steht,
    ändere ich jetzt meine Meinung?

    Wie heißt es so schön "Die zur Zeit gültige allgemeine Rechtsauffassung besagt ....bis zum gegenteiligen BGH Urteil"
    Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, auch wenn diese falsch sein mag.

    Ich äußere hier auch nur eine Einschätzung und gebe wieder was mir die Anwälte zum Thema Mietrecht als Verwalter erzählt haben.

    Maßgeblich ist hier die Info für den Thread Ersteller, er hat gute Chancen die gesetzliche Kündigungsfrist hier nutzen zu können.
    Dass ist meine Meinung und ich glaube auch der Mehrheit hier.

    Ob das BGH dazu jemals ein Urteil fällen muss. Wer weiss.

    Ich sag hierzu nur

    § 307 BGB (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

    § 573c (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Btw. der Yeti hat ein UFO gesichtet habe ich heute gelesen...

    Der Postillon: Yeti sichtet UFO

  • Zitat

    Quelle dazu schreiben!

    Quatsch! Deine Quelle ist ein User, der in einem anderen Forum einige Beiträge geschrieben hat, also kann man ihn vergessen. Unsere Quellen sind Gesetze nach BGB, aber das will ja nicht in deinen Kopf, dass das BGB Recht hat, richtig?

  • Hallo Mainschwimmer

    Quatsch! Deine Quelle ist ein User, der in einem anderen Forum einige Beiträge geschrieben hat, also kann man ihn vergessen. Unsere Quellen sind Gesetze nach BGB, aber das will ja nicht in deinen Kopf, dass das BGB Recht hat, richtig?

    Ich habe immerhin ein Quelle genannt,
    ob die euch passt oder nicht ist mir dann egal.

    Und für die Aussage von anitari hätte ich halt auch gerne eine Quelle


    VG Syker

  • Hallo Kolinum

    Warum werden meine Quellen nicht erwähnt? Muß ich mir ein so großes Maß an Verachtung gefallen lassen?

    Äh wie jetzt?
    Du schreibst deine Quelle doch i.d.R. dabei.

    Die Aussage von anitari ist ohne Quelle


    VG Syker

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