Hallo Mietrecht-Hilfe,
ich habe folgendes Problem, ich bin Untermieter und habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Jedoch möchte ich früher ausziehen, da wenn ich länger warte ich möglicherweise keine Wohnung erhalte da die Studienzeiten bald wieder anfangen und ich theoretisch jetzt schon eine Wohnung hätte. Im Untermietvertrag steht "Die Küdingungsfrist des Untermietverhältnisses beträgt zwei Monate."
Gruß
Yoshi
Bin Untermieter mit Kündigungsfrist
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Yoshi -
17. Juni 2013 um 21:58 -
Erledigt
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Hallo Yoshi,
vorab: "Hallo Mietrecht-Hilfe,"
Dies ist kein Forum mit angestellten Mitarbeitern, die Beratungen erteilen, sondern ... siehe mein Satz unten."ich bin Untermieter und habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Im Untermietvertrag steht "Die Küdingungsfrist des Untermietverhältnisses beträgt zwei Monate.""
- Steht das GENAUSO geschrieben?
Formularmässig oder individuell vereinbart?
Ist Deine Wohnung möbliert oder nicht? -
Hallo Berny,
Es steht so wie in dem Satz geschrieben drinnen "Die Kündigungsfrist des Untermietverhältnisses beträgt zwei Monate.". Im Verlauf des Vertrags wird sonst kein weiteres mal über die Kündigung gesprochen. Er hat damals einige Untermieteverträge durchgeschaut und hat dann seinen individuellen Untermietvertrag geschrieben. Die Wohnung gehört ihm, es ist möbliert, jedoch mein Zimmer hab ich selbst eingerichtet. Mir steht nichts zu außer mein Zimmer und die Mitbenutzung der Küche, Toilette, Bad.
Mit freundlichen Grüßen
Yoshi -
Die Wohnung gehört ihm, es ist möbliert, jedoch mein Zimmer hab ich selbst eingerichtet.
Mit eigenen Möbeln oder mit vom VM zur Verfügung gestellten? -
Ihm gehört die komplette Wohnung, nur das Zimmer vermietet er mir. Alles andere gehört ihm (Waschmaschine, Herd etc), aber hab auf einige Sachen mitbenutzungsrecht. Mir geht es aber darum ob ich laut dem Satz in dem Untermietvertrag ausziehen könnte wann immer ich möchte oder ich die Frist von 2 Monaten einhalten muss? Ist diese Frist rechtswirksam oder nicht klar erläutert, gildet sie nur wenn er mich kündigt?
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Ihm gehört die komplette Wohnung, nur das Zimmer vermietet er mir. Alles andere gehört ihm (Waschmaschine, Herd etc), aber hab auf einige Sachen mitbenutzungsrecht.
Also wohnst Du möbliert, weshalb Dir Kündigungsfrist möblierte Wohnung Mietrecht, Wohnungseigentum und § 573c weiterhelfen: Bis zum 15. d. M. die Kündigung beim VM, gilt sie dann zum Monatsablauf (also jetzt zum 31.8.) -
Bei einem unmöbiliertes Zimmer beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Mit Ihnen wurde eine Kündigungsfrist von 2 Monaten individuell vereinbart. Da es sich hierbei um keine nachteilige Vereinbarung für Sie handelt, wäre das rechtens.
Die 3-Monatsfrist gilt in diesem Fall nur für den Vermieter.
BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1)..........
(2)..........
(3)..........
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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