Beiträge von Yoshi

    Ihm gehört die komplette Wohnung, nur das Zimmer vermietet er mir. Alles andere gehört ihm (Waschmaschine, Herd etc), aber hab auf einige Sachen mitbenutzungsrecht. Mir geht es aber darum ob ich laut dem Satz in dem Untermietvertrag ausziehen könnte wann immer ich möchte oder ich die Frist von 2 Monaten einhalten muss? Ist diese Frist rechtswirksam oder nicht klar erläutert, gildet sie nur wenn er mich kündigt?

    Hallo Berny,
    Es steht so wie in dem Satz geschrieben drinnen "Die Kündigungsfrist des Untermietverhältnisses beträgt zwei Monate.". Im Verlauf des Vertrags wird sonst kein weiteres mal über die Kündigung gesprochen. Er hat damals einige Untermieteverträge durchgeschaut und hat dann seinen individuellen Untermietvertrag geschrieben. Die Wohnung gehört ihm, es ist möbliert, jedoch mein Zimmer hab ich selbst eingerichtet. Mir steht nichts zu außer mein Zimmer und die Mitbenutzung der Küche, Toilette, Bad.
    Mit freundlichen Grüßen
    Yoshi

    Hallo Mietrecht-Hilfe,
    ich habe folgendes Problem, ich bin Untermieter und habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Jedoch möchte ich früher ausziehen, da wenn ich länger warte ich möglicherweise keine Wohnung erhalte da die Studienzeiten bald wieder anfangen und ich theoretisch jetzt schon eine Wohnung hätte. Im Untermietvertrag steht "Die Küdingungsfrist des Untermietverhältnisses beträgt zwei Monate."
    Gruß
    Yoshi

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