Ihm gehört die komplette Wohnung, nur das Zimmer vermietet er mir. Alles andere gehört ihm (Waschmaschine, Herd etc), aber hab auf einige Sachen mitbenutzungsrecht. Mir geht es aber darum ob ich laut dem Satz in dem Untermietvertrag ausziehen könnte wann immer ich möchte oder ich die Frist von 2 Monaten einhalten muss? Ist diese Frist rechtswirksam oder nicht klar erläutert, gildet sie nur wenn er mich kündigt?
Beiträge von Yoshi
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