Diverse Probleme bei der Instandsetzung unserer Wohnung.

  • Hallo

    Ich habe im Moment ein massives Problem damit wie der Vermieter bzw der Hausmeister sich bei der versprochenen und DRINGEND notwendigen Renovierung unserer Wohnung verhalten.

    Zunächst muss ich dazu sagen dass wir quasi schon in eine Baustelle eingezogen sind. Das war okay, da der Vermieter ein entgegenkommen mit der Miete und den Nebenkosten zugesagt hat. Das Problem ist, ich habe bisher weder weniger Miete bezahlen müssen, noch habe ich weniger Nebenkosten bezahlen müssen, noch wurden die Arbeiten vollständig erledigt.

    Darunter fallen unter anderem Dinge wie ein nicht benutzbarer Balkon in lebensgefährlichem Zustand, ein Loch in der Decke dass direkt auf den un-isolierten Dachboden führt (welches schon seit über 6 Monaten, auch über die Wintermonate, vorhanden ist), Keine Heizung in einem Raum, ein nicht benutzbarer Kamin, usw.

    Dazu kommt noch dass der Vermieter ständig Termine macht und dann nicht auftaucht.Von ihm angeblich bestellte Handwerker übrigens auch, oder plötzlich auf einem Samstag Morgen um 8 Uhr unangemeldet auf dem Balkon stehen (sind von außen rauf geklettert) und anfangen zu arbeiten. Ich habe Schichtarbeit und muss oft Vormittags schlafen...

    Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp den ihr mir geben könnt.


  • Zunächst muss ich dazu sagen dass wir quasi schon in eine Baustelle eingezogen sind. Das war okay, da der Vermieter ein entgegenkommen mit der Miete und den Nebenkosten zugesagt hat.

    Das Problem ist, ich habe bisher weder weniger Miete bezahlen müssen, noch habe ich weniger Nebenkosten bezahlen müssen, noch wurden die Arbeiten vollständig erledigt.

    Darunter fallen unter anderem Dinge wie ein nicht benutzbarer Balkon in lebensgefährlichem Zustand, ein Loch in der Decke dass direkt auf den un-isolierten Dachboden führt (welches schon seit über 6 Monaten, auch über die Wintermonate, vorhanden ist), Keine Heizung in einem Raum, ein nicht benutzbarer Kamin, usw.

    Dazu kommt noch dass der Vermieter ständig Termine macht und dann nicht auftaucht.Von ihm angeblich bestellte Handwerker übrigens auch, oder plötzlich auf einem Samstag Morgen um 8 Uhr unangemeldet auf dem Balkon stehen (sind von außen rauf geklettert) und anfangen zu arbeiten. Ich habe Schichtarbeit und muss oft Vormittags schlafen...

    Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp den ihr mir geben könnt.

    Es gibt dazu keine Tipps. Nur einen: wieder ausziehen und das nächste Mal richtig hinschauen, damit es keine Bruchbude ist.
    Warum Sie trotz Zusage immer noch die volle Miete zahlen, können nur Sie wissen.

    Das der Balkon nicht nutzbar ist, ein Loche in der Decke ist, ein unisolierter Dachboden vorhanden sowie keine Heizung in einem Raum ist, haben Sie bei Unterzeichnung des Vertrages voll bewußt in Kauf genommen.
    Der Vermieter durfte also damit rechnen, das Ihnen dieses Chaos lieb ist(sowas solls geben).

    Rechtlich geht damit garnichts.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!