Ist ein Mietvertrag zustandegekommen?

  • Hallo zusammen,

    zu meiner Geschichte:
    ich bin beruflich vor 3 Monaten (zunächst alleine) vom Ort B ins 650km entfernte Ort A gezogen und lebe derzeit in einer 1-Zimmer-Wohnung. Meine Frau und mein 2-jähriges Kind leben noch im Ort B.

    Vor 3 Wochen habe ich ein Online-Inserat von einer Wohnung im Ort A gesehen und mich beim entsprechenden Makler gemeldet. Dann war ich bei der besagten Wohnung mit dem Makler zur Wohnungsbesichtigung. Anschließend war ich in der engern Auswahl und habe ein Termin zum Kennenlernen des Vermieter-Ehepaars bekommen. Also habe ich das Wochenende davor meine Frau und mein Kind von der 650km Entfernung zum Ort A hergeholt und bin mit meiner Famiie zum 2.Mal in die Wohnung gefahren, zum Termin mit dem Makler und dem Vermieter-Paar. Anschließend hat sich der Makler bei mir gemeldet und mit mitgeteilt, dass ich den Zuschlag erhalten habe und der Makler hat den vorgefertigten Mietvertrag an beide parteien (dem Vermieter und mir) zugeschickt. 2 Tage später war ich zum 3.Mal in der besagten Wohnung zur Vertragsunterschrift. Beide Parteien waren mit den Konditionen einverstanden. Ich habe den Vertrag unterschrieben. Da nur die Vermieterin anwesend war, und Sie angeblich nicht befugt war zur Unterschrift, hat sie den Vertrag mitgenommen, damit Ihr Mann die den Vertrag unterschreibt.
    Um festzuhalten: alle 3 Parteien (Vermieter, Makler und ich) waren zu einer (leider nur mündlichen) Übereinkunft gekommen (als zeugen gibt es mich, meine Frau und den Makler) => jedoch hat weder der Makler noch ich einen gegengezeichneten Mietvertrag erhalten.

    1-2 Tage später hieß es, dass die Vermieter das Mietverhältnis jetzt doch zum 1.7 anstatt dem vereinbarten 15.7 gestartet haben möchten....ich habe zugestimmt (obwohl sich damit die parallel laufenden Mietverhältnisse sich verlängern würden).

    Nochmal 1-2 Tage später hieß es, dass die Vermieter im Vertrag vermerkt haben möchten, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf und dass die Fenster nicht angebohrt werden darf....ich habe zugestimmt.

    Nochmal 1-2 Tage später hieß es, dass die Vermieter nun doch einen Staffelvertrag haben möchten, und alle 2 Jahre die Miete um 20%!!!! erhöhen wollen. Damit war der Makler nicht einverstanden, und daher wurde dem Makler seine Beauftragung gekündigt (nebenbei: ich als angehender Mieter, wäre damit auch nicht einverstanden gewesen).

    Das Fatale ist: ich habe in der Zwischenzeit meine 1-Zimmer-Wohnung im Ort A und meine Wohnung (wo meien frau und Kind wohnen) im Ort B gekündigt und bereits jeweils Nachmieter für den 1.8. gefunden. Desweiteren habe ich bereits ein Umzugstermin mit einem konkreten Termin beauftragt.

    Meine Frage ist, ob jetzt bereits durch die mündliche Zusage ein Mietvertrag zustandegekommen ist??
    nicht dass man mich falsch versteht: mit so einer Partei möchte ich kein Mietverhältnis eingehen, sondern da ich jetzt zeiltichen Druck stehe (meine Familie ist evtl. ab dem 1.8., hart ausgedrückt, obdachlos), ob ich evtl. Regressforderungen an den Vermieter stellen kann??
    Ach ja: Nachdem die Vermieter dem Makler heute (wie oben beschrieben), die Beauftragung aufgekündigt haben, haben sie bereits die gleiche Wohnung heute durch einen anderen Makler wieder ins Netz gestellt.

    Vielen Dank für Euer Durchlesen und für Eure Antworten im Voraus.

  • Hallo BIK223,

    die ist m.E. (noch) kein Mietrecht, sondern bürgerliches Recht.
    Ich würde einen Rechtsanwalt konsultieren. Sind denn bereits Ansprüche an Dich gestellt worden? Hier "müffelt" ja wohl so einiges.

  • Hallo Berny,

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Einerseits bin ich richtig sauer und möchte es nicht auf mir sitzen lassen (ist noch sehr frisch, heute passiert: vlt. wenn ich eine nacht drüber geschlafen habe, sieht es anders aus).

    Andererseits habe ich momentan andere probleme, um mich mit sowas zu beschäftigen (muss halt schnellstmöglich ein Dach für meine Familie finden).

    Ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung....eigtl. möchte ich es dabei belassen, auch wenn es schwer fällt, denn so eine bezahlbare Wohnung und lage werde ich nur schwer finden.

    Ich möchte mich nur absichern für den Fall der Fälle, dass ich nicht bis zum 1.8. eine Wohnung finde.

    => ich finde das halt einfach nur eine Unart (ich müsste dir mal die Mails von dem Makler zeigen, wie empört er ist und welch ein schlechtes Gewissen er hat).

    => wobei ich mich frage, wieso er es beruhen lässt, denn m.E. ist ein Vertrag zustandegekommen und hätte Anspruch auf Provision von mir.

  • Hallo BIK223


    ... denn m.E. ist ein Vertrag zustandegekommen

    Meiner Meinung nach ist noch kein Vertrag zustande gekommen,
    und ihr befindet euch noch in der Verhandlungsphase.


    VG Syker

  • Wie gesagt, bin kein Mietrechtsexperte, daher möchte ich mir nicht anmaßen, es besser zu wissen, aber:

    Die Konditionen (Miethöhe, Mietstart usw.) waren eindeutig inseriert, diese wurden mündlich ebenfalls besätigt (inkl. weiterer Details).
    Der Mietvertrag wurde beiden Parteien vorgelesen und es wurde mündlich zugestimmt. Vorher wurde ganz klar kommuniziert, dass ich den zuschlag erhalte und daher kam auch dieser letzte Termin zur Vertragsunterschrift zustande.

    Zumindest, wenn ich damals in Privatrecht richtig aufgepasst habe, ist eine mündliche Vereinbarung äquivalent zu einem zustandekommen eines Vertrages...
    aber wie gesagt....viele obige Aussagen/behauptungen beruhen auf einem gefährlichen Halbwissen meinerseits

  • Der Mietvertrag wurde beiden Parteien vorgelesen und es wurde mündlich zugestimmt. Vorher wurde ganz klar kommuniziert, dass ich den zuschlag erhalte und daher kam auch dieser letzte Termin zur Vertragsunterschrift zustande.
    Zumindest, wenn ich damals in Privatrecht richtig aufgepasst habe, ist eine mündliche Vereinbarung äquivalent zu einem zustandekommen eines Vertrages...


    M.E. bedeutet eine mdl. Vereinbarung zu einem Treffen zwecks Vertragsabschuss nicht, dass der Vertrag zustande kommen wird bzw. vorher bereits als ein mündlicher zustande kam.
    Man braucht m.E. garnicht mal soo viel Phantasie um sich vorstellen zu können, dass sich hier mehrere Hände reiben könnten. Und, wenn da ein Makller über einen anderen "empört" zu sein scheint, so kann sogar das vorgespielt sein...:eek:

  • Es sollte im gegenseitigen Einvernehmen aller Parteien ein schriftlicher Mietvertrag fixiert werden.
    Dieser erlangt erst mit der Unterschrift beider Parteien Rechtskraft.
    Alles was vorher zur Debatte stand ist null und nichtig.

    Wenn man sich vor Unterzeichnung in einzelnen Punkten uneins ist oder Umstände eintreten, welche Änderungen erforderlich machen, kann ein im wesentlichen vorbereiteter Vertrag noch annuliert werden.

    Es gibt zwei Möglichkeiten einen Mietvertrag abzuschließen:

    1. Einen schriftlichen mit beidseitigen Unterschriften(oben bereits erläutert)

    2. Einen mündlichen Vertrag. Ein Mischmasch gibt es nicht. Das heißt, beide Parteien müssen sich einig sein einen mündlichen Vertrag abzuschließen.


  • 2. Einen mündlichen Vertrag. Ein Mischmasch gibt es nicht. Das heißt, beide Parteien müssen sich einig sein einen mündlichen Vertrag abzuschließen.

    Wie gesagt, es waren sich alle Parteien mündlich nach dem Durchgehen des Vertrages einig. Mit dem Wissen sind wir auseinandergegangen

  • Das ist durchaus möglich, jedoch nicht rechtskräftig. In Fortführung Ihrer Gedanken wären dann wohl alle Unterschriften unter Verträge Nonsens.
    Vielleicht auch nur Taktik des Vermieters um dabei weitere Vorteile nachzuschieben.. Dumm gelaufen.

  • Ok..mittlerweile habe ich es verstanden...

    Jetzt hätte ich noch eine andere Frage:

    Die Mietverträge liegen immernoch beim Vermieter, die von mir bereits unterschrieben sind => daher meine Frage:

    Wenn jetzt der Vermieter seinen Siegfried drunter setzt, obwohl ich nicht mehr in die Wohnung möchte: wäre der Vertrag gültig?

    1. Zumindest per Mail wurde mir vom Makler (nicht vom Vermieter) mitgeteilt, dass ihm die Beauftragung aufgekündigt worden ist und damit der Vertrag nicht zustandekommt.
    2. Online wurde die gleiche wohnung gestern von einem Makler bereits wieder inseriert.

    Aber wie gesagt: mit der Gegenzeichnung des Vermieters wäre es m.E. ein gültiger Vertrag, und ich hätte eine Wohnung an der Backe, in die ich nicht mehr rein möchte, außerdem würden m.E. dann Provisionsprämie für den Makler fällig, die ich zahlen müsste.

  • BI..:

    "Ok..mittlerweile habe ich es verstanden..."
    - Ich anscheinend nicht, denn offensichtlich habe ich wohl etwas überlesen:

    "Die Mietverträge liegen immernoch beim Vermieter, die von mir bereits unterschrieben sind"
    - Ach sooo...

    "Wenn jetzt der Vermieter seinen Siegfried drunter setzt,"
    - Du meinst wohl, wenn er sie (auch) unterschreibt, Tja, dann sind sie rechtsgültig.

    "obwohl ich nicht mehr in die Wohnung möchte:"
    - Wen interessiert's? Vertrag ist Vertrag.

    "1. Zumindest per Mail wurde mir vom Makler (nicht vom Vermieter) mitgeteilt, dass ...
    - Was haben Dritte mit dem MV zu tun? Er steht doch nicht mit drinnen.

    "... damit der Vertrag nicht zustandekommt."
    - Der Makler ist doch keine Gerichtsinstanz...

    "Online wurde die gleiche wohnung gestern von einem Makler bereits wieder inseriert."
    - Privatvergnügen, hat mit der in Rede stehenden Wohnung nichts zu tun. Könnte ja auch ein Beispielbild sein. Typische Ausreden: Büroversehen, Übetragungsirrtum, ...

    "Aber wie gesagt: mit der Gegenzeichnung des Vermieters wäre es m.E. ein gültiger Vertrag,"
    - Ja.

  • BI..:
    "Wenn jetzt der Vermieter seinen Siegfried drunter setzt,"
    - Du meinst wohl, wenn er sie (auch) unterschreibt, Tja, dann sind sie rechtsgültig.

    "obwohl ich nicht mehr in die Wohnung möchte:"
    - Wen interessiert's? Vertrag ist Vertrag.

    "1. Zumindest per Mail wurde mir vom Makler (nicht vom Vermieter) mitgeteilt, dass ...
    - Was haben Dritte mit dem MV zu tun? Er steht doch nicht mit drinnen.

    Der Makler steht in diesem Fall auch im Vertrag bzw. seine Unterzeichnung ist ebenfalls notwendig.

    So oder so...habe ein ähnliches Gefühl, daher bin ich seit gestern penentrant dran, den Vertrag zurückzuerhalten.

    Auf gut Deutsch: ich wurde richtig verarscht und bin derzeit richtig ausgeliefert....richtig?

  • Auf gut Deutsch: ich wurde richtig verarscht und bin derzeit richtig ausgeliefert....richtig?


    Das ist niemandem zu wünschen. Makler haben bei mir als VM keine Chance.

  • Wenn ich aber jetzt diesen Fall richtig verstanden habe, ist ja die Frist von ca.5 Tagen zur Zurücksendung und Gegenzeichnung des Vertrages in meinem Fall (ich warte mehr als 2 Wochen) schon längst verstrichen, und mir würde "laut dem im Link geschilderten Fall" frei stehen, den Mietvertrag anzunehmen.
    Sehe ich das richtig?

    Nur teilweise. Wurde dem Vermieter den bereits eine Frist zur Rückgabe gesetzt?

    Dieses Urteil mit der 5-Tage Frist ist ein Gerichtsurteil und keine gesetzlich verbindliche Norm.
    Sie sollten schon selbst dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen

  • Nur teilweise. Wurde dem Vermieter den bereits eine Frist zur Rückgabe gesetzt?

    Dieses Urteil mit der 5-Tage Frist ist ein Gerichtsurteil und keine gesetzlich verbindliche Norm.
    Sie sollten schon selbst dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen

    Würde es denn ausreichen, wenn ich dem Vermieter per Mail schreiben würde, dass ich mich zurückziehe (also fristlos kündige?)

    Zumindest hat der Makler mir "am Telefon"...(weiß nicht mehr ob ich ihm oder überhaupt jmd. glauben soll) gesagt, dass er unverzüglich die Dokumente zurückgefordert hat.

  • Wenn ich aber jetzt diesen Fall richtig verstanden habe, ist ja die Frist von ca.5 Tagen zur Zurücksendung und Gegenzeichnung des Vertrages in meinem Fall (ich warte mehr als 2 Wochen) schon längst verstrichen, und mir würde "laut dem im Link geschilderten Fall" frei stehen, den Mietvertrag anzunehmen.
    Sehe ich das richtig?


    Jein. Dort handelt es sich um Meinungen, vereinzelt wohl auch um regionale AG_Entscheidungen. Ich habe noch nirgendwo ein höchstrichterliches Urteil oder eine diesbezügliche Gesetzesvorschrift kennengelernt.
    Wichtig ist m.E., dass Du vorher schriftlich nachweislich einen Termin setzt.

  • Würde es denn ausreichen, wenn ich dem Vermieter per Mail schreiben würde, dass ich mich zurückziehe (also fristlos kündige?)


    Sind dreierlei:
    Zurückziehen tut man sich irgendwohin... ;)
    Vom Vertrag zurücktreten könnte man u.U. in dem jetzigen Zustand.
    Einen Vertrag kündigen kann man nur, wenn er (bereits) existiert.

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