Guten Tag,
ich muss aus beruflichen Gründen kurzfristig den Wohnort wechseln.
In meinem Mitvertrag ist eine Klausel, nach der ich, bei Auszug innerhalb von 2 Jahren eine "Maklerprovision" an den Vermieter bezahle. Diese begründet er durch den Aufwand, den er damit hat, einen adäquaten Nachmieter zu finden, die Verträge aufzusetzen etc.
Da ich beim Einzug davon ausgegangen bin, dass ich deutlich länger als 2 Jahre dort wohnen werde, habe ich mich vorher nicht groß darum gesorgt.
Nun interessiert es mich aber doch, ob ich diese Provision in Höhe von 2 Monatskaltmieten tatsächlich bezahlen MUSS.
Er hat mir die Wohnung nicht über einen Makler vermietet. Beim Einzug ist auch keine Provision angefallen.
Eine erste Recherche hat mir leider nicht wirklich weitergeholfen. Gibt es hierzu Erfahrungen oder gar Präzedenzfälle?
Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
Ich kann die Klausel nach Feierabend auch gerne mal aus dem Mietvertrag abtippen.