Beiträge von Littlebigbenny

    Ähm jetzt mal abseits vom eigentlichen Thema: mir ist nie in den Sinn gekommen, dass man "Littlebigbenny" eigentlich mit "kleiner dicker Benny" übersetzt.... schlechter Spitzname!

    Zum Thema zurück:
    Wie geht man denn in dieser Situation am besten vor?
    Im Endeffekt geht es "nur" um 700 €. Ich bin aber, wenn dazu keine Verpflichtung besteht, als Schwabe natürlich nicht bereit, diese zu bezahlen ;).

    Einen Anwalt einschalten, wie von Vermieter vorgeschlagen, möchte ich aber eigentlich nicht.

    Ich denke, ich werde meinen Vermieter, wenn er das Thema wieder anspricht, auf meine Recherche bzw. eure Tipps hinweisen und gucken was passiert...

    Guten Tag,

    vielen Dank für das Stichwort "Mietvertragsgebühr". Mein größtes Problem in dieser Sache ist, dass ich gar nicht weiß, wonach ich suchen soll.

    Meine Recherche zu diesem Stichpunkt hat mich aber wieder zum von Kolinum genannten Sachverhalt gebracht, dass der Vermieter bzw. Verwalter keine Maklerprovision verlangen kann.

    Ich habe auch nicht den Eindruck, dass es einen "zukünftigen" Makler geben wird. Der Vermieter sucht eigenständig nach einem Nachmieter.

    Guten Abend,

    vorab vielen Dank für die Antworten. Nachfolgend die genaue Formulierung der Klausel:

    Zusätzliche Vereinbarung zum Mietvertrag vom 02.04.2012
    (...)
    11. Die Maklercourtage beträgt 2 Monatskaltmieten, auf diese wird verzichtet, vorausge- das Mietverhältnis besteht mindestens 2 Jahre. Sollte das Mietverhältnis vor Ablauf von 2 Jahren von Seiten des Mieters gekündigt werden, so wird die Maklercourtage in Höhe von 2 Monatskaltmieten fällig.

    Guten Tag,

    ich muss aus beruflichen Gründen kurzfristig den Wohnort wechseln.

    In meinem Mitvertrag ist eine Klausel, nach der ich, bei Auszug innerhalb von 2 Jahren eine "Maklerprovision" an den Vermieter bezahle. Diese begründet er durch den Aufwand, den er damit hat, einen adäquaten Nachmieter zu finden, die Verträge aufzusetzen etc.

    Da ich beim Einzug davon ausgegangen bin, dass ich deutlich länger als 2 Jahre dort wohnen werde, habe ich mich vorher nicht groß darum gesorgt.
    Nun interessiert es mich aber doch, ob ich diese Provision in Höhe von 2 Monatskaltmieten tatsächlich bezahlen MUSS.

    Er hat mir die Wohnung nicht über einen Makler vermietet. Beim Einzug ist auch keine Provision angefallen.
    Eine erste Recherche hat mir leider nicht wirklich weitergeholfen. Gibt es hierzu Erfahrungen oder gar Präzedenzfälle?

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

    Ich kann die Klausel nach Feierabend auch gerne mal aus dem Mietvertrag abtippen.

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