Hallo Berny,
die 1. Angabe ca. 150qm steht so im Mietvertrag.
Bei der Betriebskostenabrechnung tauchte ein Verteilerschlüssel 3,5 auf. Auf Nachfrage erklärte mir der Vermieter dass 3 Wohnungen eine Wohnfläche vön 120 qm und eine Wohnung von 60 qm hätte.
Er hat für die Wohnfläche lediglich die 2. Ebene der Wohnung zugrunde gelegt weil die Flur (1. Ebene) nicht zur Wohnung gehöre und er die 3. Ebene (ausgebauter Dachspitz) einfach nicht berücksichtigt hat.
(Lt. Mietvertrag gehört der Flur 1.Ebene) aber zur Wohnung)
Ist alles etwas chaotisch hier ![]()
Liebe Grüße susenn