Mietminderung, Wasserschaden, Undankbarer Vermieter :-(

  • Hallo Forumsmitglieder,

    hatte vor einiger Zeit einen Wasserschaden, den ich umgehend meinem Vermieter mitgeteilt hatte.
    Zwar gingen die Reparaturarbeiten etwas schleppend voran, aber immerhin sind sie nach insgesamt
    63 Tagen behoben. Lediglich die Decke und Wand im Untergeschoss (die aufgemacht wurden) müssen noch gestrichen werden. Die Arbeiten dauerten wie gesagt 63 Tage. In dieser Zeit konnte ich zwischendurch eine Woche die (einzige) Dusche benutzen ansonsten nicht. An zehn Tagen war die (einzige) Toilette unbenutzbar.

    Ich hatte die Miete nicht gemindert, weil ich mich nach den Reparaturarbeiten mit meinem Vermieter unterhalten wollte, inwiefern er mir entgegen kommen kann.
    Ich hatte mir gedacht, wenn er mir ein akzeptables "Angebot" macht, werde ich nicht formell die Miete mindern.
    Sagt man das so?
    Bisher konnten wir keinen Termin finden. Als ich ihn letzthin darauf ansprach, meinte er da gäbe es nicht zu bereden.
    Wenn ich die Miete hätte mindern wollen, hätte ich das ankündigen müssen und seiner Versicherung mitteilen sollen.
    Ich bin der Meinung es ist seine Versicherung, und er muss sich darum kümmern.
    Er erwähnte, dass er mir angeboten hätte in ein Hotel zu ziehen.
    Mich bei ihm oder beim Nachbarn zu duschen und zur Toilette zu gehen.
    Ins Hotel zu ziehen kam für mich überhaupt nicht in Frage, weil ich hier Tiere zu versorgen habe, und zum größten Teil von zu Hause aus arbeite. Außerdem muss ich nicht ins Hotel ziehen oder?

    Ich finde es undankbar, überheblich und menschlich asozial.
    Ich wollte mich mit ihm einigen und hätte mich mit einer geringeren Summe zufrieden gegeben.
    Aber ich glaube manche Vermieter möchten .... werden.
    Vor denen die wegen jeder Kleinigkeit mindern, haben sie mehr Respekt, als vor solchen Mietern wie mir.
    Die jeden Monat pünktlich die Miete zahlen, sich um das Objekt gut kümmern, und drumherum alles in Ordnung halten.
    Und lieber keine Miete mindern um das Verhältnis nicht zu beeinträchtigen.

    Sorry ist doch lang geworden...
    - Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
    - Wie mindere ich die Miete? 57 Tage keine Dusche, 10 Tage keine Toi. 63 Tage offene Decke mit Schimmel und Gestank) Furchtbarer Dreck in der Wohnung

    Ganz ganz lieben Dank fürs Lesen und Antworten im voraus!!!!!
    Rosali

  • Hallo RoseRouge


    - Wie mindere ich die Miete? 57 Tage keine Dusche, 10 Tage keine Toi. 63 Tage offene Decke mit Schimmel und Gestank) Furchtbarer Dreck in der Wohnung

    Eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.
    Und die Mängel sind doch wohl behoben, oder?


    VG Syker

  • Lediglich die Decke und Wand im Untergeschoss (die aufgemacht wurden) müssen noch gestrichen werden.


    Hallo Rosali,

    meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Ein Mietverhältnis ist kein Basar. Ähnliches hatte ich auch mal mit den Betreibern eines Kleingewerbes - bis ich ihnen kündigte.
    Wenn Dein Vermieter unwirsch oder sauer reagiert, sollteste auch bedenken, dass er evtl. noch andere Probleme hat(te), denn so ganz wird er mglw. Schadensregulierungen nicht auf eine Versicherung abwälzen können...

    PS: Gehören die Decke und Wand im Untergeschoss (die aufgemacht wurden) zu Deiner Mietsache?


  • Eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.
    Und die Mängel sind doch wohl behoben, oder?

    - Ja der Schaden ist behoben.
    - Habe oft gelesen, dass eine nachträgliche Mietminderung möglich ist.



    ...denn so ganz wird er mglw. Schadensregulierungen nicht auf eine Versicherung abwälzen können...
    PS: Gehören die Decke und Wand im Untergeschoss (die aufgemacht wurden) zu Deiner Mietsache?

    - seine Versicherung hat die Reparatur gleich übernommen.
    - ja bewohne mehrere Etagen

  • Hallo RoseRouge


    Schade das du die gelinkten Artikel nicht ordentlich gelesenhast


    Mietminderung ohne Ankündigung - JuraForum.de

    Passt m.E. nicht so ganz zu deinem Fall,
    da die Mietminderung scheinbar nicht rückwirkend geltend gemacht wurde.



    Mängel: Auch nachträgliche Mietminderungen sind erlaubt - Recht - FOCUS Online Mobile - Nachrichten

    Auch dies passt nicht zu deinem Fall,
    da der Mangel bei Mietminderung noch nicht beseitigt wurde.



    Mietminderung rückwirkend: Wann die Miete gekürzt werden darf ? GeVestor

    Auch dies passt m.E. nicht zu deinem Fall,
    da der Mangel bei dir ja umgehend beseitigt wurde.



    Mieterverein: Mietminderung

    Und hier sogar vom Mieterverein:

    Zitat

    Eine Rückwirkende Mietminderung kommt nicht in Betracht, wenn der Mieter trotz eines Mangels die Miete vorbehaltlos weiter gezahlt hat.


    VG Syker

  • Wie ist dann das zu verstehen? :confused:
    Gruß Rosa

    Mietminderung: Mieter darf später noch mindern
    Trotz vorbehaltloser Mietzahlung darf der Mieter später noch mindern.

    Grundsätzlich darf ein Mieter auch wegen eines schon mehrere Monate bestehenden und dem Vermieter angezeigten Mietmangels mit der Mietminderung beginnen.

  • Zitat

    Mietminderung: Mieter darf später noch mindern
    Trotz vorbehaltloser Mietzahlung darf der Mieter später noch mindern.


    Später ja, aber nicht rückwirkend.
    Und genau das bedeuted folgender Satz :
    Grundsätzlich darf ein Mieter auch wegen eines schon mehrere Monate bestehenden und dem Vermieter angezeigten Mietmangels mit der Mietminderung beginnen.

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