Mietminderung gerechtfertigt?!

  • Hi,

    ich hoffe mal, dass ich hier im richtigen Unterforum gelandet bin.

    Seit Anfang diesen Jahres beziehe ich eine Wohnung zur Miete, zu Mietbeginn gab es bereits einige Dinge/Mängel, die noch gemacht werden mussten. Bei Vertragsunterzeichnung sicherte meine Vermieterin mir zu, dass diese erledigt würden, sobald das Wetter dies zuließe.

    Zu diesen Dingen gehört z.B. dass ich auf dem Balkon, mal abgesehen von ausgelegter Bitumenpappe, keinen Bodenbelag habe. Klar könnte ich einfach mein Balkonleben auf der Bitumenpappe verleben, nur ist der Balkon sehr uneben, weswegen bei Regen massiv viel Wasser stehen bleibt -> Balkonmöbel aus Holz stehen im Wasser und gammeln, Möbel aus Metall stehen im Wasser und rosten. Davon ab hat Bitumenpappe bekanntermaßen die Eigenschaft bei Hitze (Sagen wir mal Sommer mit 35°C im Schatten und direkter ganztägiger Sonneneinwirkung) dickflüssig und somit klebrig zu werden -> Man versaut sich einfach alles...

    Hin zu kommt noch, dass im "rücken" des Balkons das Fenster zum Treppenhaus ist, dieses ist einmal quer durch gerissen, der Riss ist deutlich zu sehen und zu spüren. Da die Scheibe einfach verglast ist, und somit nicht über einen Verbundstoff verfügt, würde sich im Ernstfall die Scheibe in großen Stücken auf mich ergiessen.

    Alleine wegen dieser beiden Dinge konnte ich meinen Balkon seither nicht mal ansatzweise in dem Umfang nutzen, wie ich dafür bezahle. Selbst Wäsche mag ich nicht wirklich dort zum Trocknen aufhängen, da die Scheibe wie gesagt jederzeit seinen letzten Stoß erhalten und dann über meiner Wäsche zerbrechen würde.


    Der Balkon ist aber nur einer recht vieler Themen, ich gebe mal eine kleine Zusammenfassung an dieser Stelle:

    • Balkon (wie oben beschrieben)
    • Toilettenspülkasten undicht -> stetes Tropfen, was a) nervig ist und sich b) im Wasserverbrauch doch arg summiert
    • undichte Fenster im Schlafzimmer und Küche (sehr heftig zu spüren, wenn es etwas stürmt)
    • Innenliegende Treppe ( 4 Stufen) ohne Handlauf (Eines der Zimmer liegt entsprechend tiefer als der Rest der Wohnung
    • Treppenhaus- und Gehwegreinigung inkl. Winterdienst wird kaum durchgeführt (obwohl in Nebenkosten enthalten)
    • Kein Zugang zum Stromzähler (dieser befindet sich im Keller, zu dem ich keinen Zugang habe und nicht bekommen werde, dieser Umstand war bei Vertragsunterschrift NICHT erwähnt worden)
    • Vermieterin war bisher min. einmal ohne meine Zustimmung und ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung (soweit ich weiß nur einmal, Schloss ist schon ausgetauscht)

    Bisher habe ich meine Vermieterin, sofern ich sie denn mal erreicht habe, mehrfach auf diese Dinger angesprochen, bisher kam aber noch nichts dabei rum. Nun will ich einen Gang höher schalten und in Richtung Mietminderung gehen. Wie stehen da meine Chancen? Was muss ich beachten?


  • ....., zu Mietbeginn gab es bereits einige Dinge/Mängel, die noch gemacht werden mussten. Bei Vertragsunterzeichnung sicherte meine Vermieterin mir zu, dass diese erledigt würden, sobald das Wetter dies zuließe.

    Was Sie natürlich schriftlich haben.

    Zitat

    Zu diesen Dingen gehört z.B. dass ich auf dem Balkon, mal abgesehen von ausgelegter Bitumenpappe, keinen Bodenbelag habe.

    Also wenn da keiner war, muß Ihnen die Vermieterin auch keinen hinlegen.

    Zitat

    Hin zu kommt noch, dass im "rücken" des Balkons das Fenster zum Treppenhaus ist, dieses ist einmal quer durch gerissen, der Riss ist deutlich zu sehen und zu spüren. Da die Scheibe einfach verglast ist, und somit nicht über einen Verbundstoff verfügt, würde sich im Ernstfall die Scheibe in großen Stücken auf mich ergiessen.

    Das wäre nicht auszuschließen, zumal Sie "den Riss deutlich gesehen und gespürt haben"

    Zitat

    Balkon (wie oben beschrieben)


    Wie oben beschrieben.

    Zitat

    Toilettenspülkasten undicht -> stetes Tropfen, was a) nervig ist und sich b) im Wasserverbrauch doch arg summiert


    Vielleicht mal säubern(Kalkbelag), Dichtung prüfen. Selbst erledigen. Unerhebliche Beeinträchtigungen müssen Sie hinnehmen.

    Zitat

    undichte Fenster im Schlafzimmer und Küche (sehr heftig zu spüren, wenn es etwas stürmt)


    Konnte bereits beim Einzug festgestellt werden. Kein Mangel.

    Zitat

    Innenliegende Treppe ( 4 Stufen) ohne Handlauf (Eines der Zimmer liegt entsprechend tiefer als der Rest der Wohnung


    War Ihnen bereits beim Einzug bekannt. Kein Mangel.

    Zitat

    Treppenhaus- und Gehwegreinigung inkl. Winterdienst wird kaum durchgeführt (obwohl in Nebenkosten enthalten)


    Sie können das anhand der Rechnungen prüfen.

    Zitat

    Kein Zugang zum Stromzähler (dieser befindet sich im Keller, zu dem ich keinen Zugang habe und nicht bekommen werde, dieser Umstand war bei Vertragsunterschrift NICHT erwähnt worden)


    Auch das war Ihnen beim Einzug bekannt, hat aber mit dem Mietvertrag nichts zu tun.

    Zitat

    Vermieterin war bisher min. einmal ohne meine Zustimmung und ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung (soweit ich weiß nur einmal, Schloss ist schon ausgetauscht).

    Richtig. Bewahren Sie das alte Schloß auf und beim Einzug müssen Sie das wieder einbauen.

    Zitat

    Wie stehen da meine Chancen?


    Aus dem bereits Gesagten: Keine bis schlecht.
    Wenn Sie beim Einzug es schuldhaft versäumt haben, diese Mängel, ohne sich diese vorhalten zu lassen, akzeptiert haben müssen SIE auch dafür gerade stehen.

    Zur Erinnerung:
    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Hallo benitier,

    meinem Vorredner schliesse ich mich an. Den von Dir ausgetauschten Schliesszylinder musst Du natürlich beim Auszug wieder zurücktauschen.
    Selbst schuld, wenn Du solch eine Bruchbude, von der Dich wohl hauptsächlich der Balkon zu interessieren scheint, voll bewusst anmietest.
    Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das dann der 31.08.13.

  • Dass die Fenster undicht sind, habe ich erst wenige Wochen nach dem Einzug bemerkt, als es einen starken Sturm gab. Dass diese undicht sein könnten, kam mir nicht in den Sinn, da die Fenster erst kurze Zeit vorher erneuert wurden (deutlich zu erkennen!).

    Der Punkt mit dem Handlauf an der Treppe, zum Zeitpunkt des Einzuges war micht noch nicht bewusst, dass eine treppe mit der Stufenanzahl einen Handlauf haben muss.

    Die Rechnungen für die Reinigungsarbeiten kann ich nicht einsehen, denn die Arbeiten werden von einem Angestellten der Vermieterin erledigt, wenn er sie denn mal erledigt. Folglich gibt es keine Rechnungen zum Nachprüfen.

    Dass sich der Stromzähler im Keller befindet war vor Einzug bekannt, es war nur nicht bekannt, dass mir der Zugang dazu verwehrt wird. Denn bei sämtlichen Gesprächen vor Vertragsunterzeichnung, wurde eindeutig, auch im Beisein von Zeugen, erzählt, dass ein regelmäßiges Ablesen kein Problem darstellt, nach Vertragsunterzeichnung wurde dies aber ein Problem.

    Und ja der Balkon ist mir wichtig, warum hätte ich sonst eine Wohnung mit Balkon genommen?
    Die Vereinbarung über die ausstehenden Arbeiten zu Balkon und Fenster wurden nicht schriftlich festgehalten, da ich in diesem Fall leider zu vertrauensseelig war. Allerdings wurden mir die Arbeiten im Beisein von Zeugen (u.a. Makler) zugesichert.

  • Allerdings wurden mir die Arbeiten im Beisein von Zeugen (u.a. Makler) zugesichert.


    DER wird sich bestimmt daran erinnern können und seinem Freund, dem Vermieter, in den Rücken fallen...:rolleyes:

  • Hallo zusammen


    DER -Makler- wird sich bestimmt daran erinnern können und seinem Freund, dem Vermieter, in den Rücken fallen...:rolleyes:

    Oder er kann sich nicht daran erinnern,
    und vermittelt seinem Freund dem M eine andere Wohnung.
    Natürlich wird er nicht auf seine Provison verzichten.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!