Hausratsversicherung, Grillen

  • Hallo,

    ich habe einen neuen Mietvertrag vorliegen und habe dazu zwei Fragen:

    1) Hausratsversicherung

    Im Mietvertrag steht:
    "Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden aller Art eine ausreichende Haftpflicht- und Hausratversicherung für Einbruch und Diebstahl abzuschließen und diesen Versicherungsschutz nachzuweisen."

    Haftpflichtversicherung ist kein Problem.
    Ich verstehe aber nicht ganz den Sinn einer Hausratsversicherung. Eine Hausratsversicherung sichert ja das Inventar ab. Dieses gehört aber mir bzw. ich übernehme es vom Vormieter. Was soll eine Hausratsversicherung also dann noch absichern: Badewanne, Toilette?

    2) Grillen

    Im Mietvertrag steht:
    "Auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen nicht gestattet."

    Fällt ein Elektrogrill auch unter dieses Verbot?

    Ich bedanke mich für eure Hilfe!


  • "Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden aller Art eine ausreichende Haftpflicht- und Hausratversicherung für Einbruch und Diebstahl abzuschließen und diesen Versicherungsschutz nachzuweisen."
    Ich verstehe aber nicht ganz den Sinn einer Hausratsversicherung. Eine Hausratsversicherung sichert ja das Inventar ab. Dieses gehört aber mir bzw. ich übernehme es vom Vormieter. Was soll eine Hausratsversicherung also dann noch absichern: Badewanne, Toilette?

    Ihre Gedanken sind goldrichtig. Das ist dummes Geschwätz eines Vermieters und müssen Sie nicht beachten.
    Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen sind allein Ihre Privatangelegenheit.


    Im Mietvertrag steht:
    "Auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen nicht gestattet."
    Fällt ein Elektrogrill auch unter dieses Verbot?[/QUOTE]

    Dieser Passus im Vertrag ist allerdings zulässig.
    Wenn Sie der Meinung sind, das Elektrizität ein fester oder flüssiger Brennstoff ist, dann Ja.

  • Im Mietvertrag steht:
    "Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden aller Art eine ausreichende Haftpflicht- und Hausratversicherung für Einbruch und Diebstahl abzuschließen und diesen Versicherungsschutz nachzuweisen."

    Fällt ein Elektrogrill auch unter dieses Verbot?


    Auch nach meinem Kenntnisstand ist die Versicherungsklausel unwirksam. Wenn jedoch der VM den MV_Abschluss von einer entsprechenden Versicherung abhängig macht, dann kannst Du ihn nicht zwingen.
    Ein in der HausratVers. abgedeckter Leitungswasserschaden kann sehr wohl die Bausubstanz nachhaltig schädigen. Ich würde - kannst ja mal Preise vergleichen - auf jeden Fall eine HausratVers. abschliessen.

    Elektrogrill ist OK.

  • Zitat

    Ein in der HausratVers. abgedeckter Leitungswasserschaden kann sehr wohl die Bausubstanz nachhaltig schädigen.

    Bei solchen Schäden hilft nicht die Hausrat- sondern nur die Privathaftpflicht. Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel nur die Wiederbeschaffung meines eigenen Hausrats. Siehe hier: Leitungswasser | Finanzcheck.de

  • Bei solchen Schäden hilft nicht die Hausrat- sondern nur die Privathaftpflicht. Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel nur die Wiederbeschaffung meines eigenen Hausrats. Siehe hier: Leitungswasser | Finanzcheck.de


    In der Tat. Danke für die Info. Jetzt gelten auch die Ableitungen mit, früher waren es ja nur die Zuleitungen.

  • Nur wer zu viel Geld hat schließt eine Hausratvers. ab. Völlig unsinnig so was.

    aber eine Elementarschadenversicherung schließt er ab ... ahso kann man ja umlegen ...

    wenn das Wasser vom Nachbarn über Dir deine Wohnungseinrichtung ruiiniert und den Computer wässert, dann zahlt dass DEINE Hausrat. Haftpflicht und Hausrat sind die wenigen vernünftigen Versicherungen die es gibt... wobei vielleicht gibts bei Fantastisch nichts was es wert ist versichert zu werden. Man weiss ja nie. :)

  • Ansichtssache!
    Ich benötige so etwas auch nicht und habe in 40 Jahren eine solche auch nicht gebraucht.
    Bundesdeutsche Angstbürger sollten allerdings schon so was haben.

  • Haftpflicht und Hausrat sind die wenigen vernünftigen Versicherungen die es gibt...
    vielleicht gibts bei Fantastisch nichts was es wert ist versichert zu werden. Man weiss ja nie. :)


    Stimme zweimal zu.

  • Ansichtssache!
    Ich benötige so etwas auch nicht und habe in 40 Jahren eine solche auch nicht gebraucht.
    Bundesdeutsche Angstbürger sollten allerdings schon so was haben.

    Dann hast wahrscheinlich noch nicht in einem Haus gewohnt in dem es bereits zweimal gebrannt hat...
    und zum Thema Wohnungseinbrüche kann ich nur sagen, es wird immer schlimmer und wer die 5 bis 10 Euro im Monat nicht übrig hat wird wissen was er tut.

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