Beiträge von gam

    Hallo,

    da das mein erster Umzug nach dem neuen Meldegesetz 2015 ist, mein neuer Vermieter keine Ahnung davon hat und es auch im Internet erstaunlich wenige Informationen darüber gibt, wende ich mich mit folgendem Fall an euch.

    Ich werde an Ort A eine Wohnung bis zum 31.12.2020 bewohnen (der Mietvertrag ist auch zum entsprechenden Datum gekündigt) und dort bis zum 31.12.2020 einer Beschäftigung nachgehen.

    An Ort B (etwa 500 km entfernt) werde ich ab dem 1.1.2021 eine Beschäftigung aufnehmen, habe dort ab dem 1.11.2020 eine Wohnung gemietet, werde dort aber erst ab dem 1.1.2021 effektiv wohnen und einziehen. Das heißt, die Wohnung wird zwei Monate lang leer stehen.


    Welches Datum trägt der Vermieter bei der Wohnungsgeberbestätigung ein: 1.11.2020 oder 1.1.2021?

    Muss ich dann ab dem 1.11.2020 an Ort B einen Nebenwohnsitz anmelden, entsprechend Zweitwohnsteuer bezahlen (an Ort B gibt es eine Zweitwohnsteuer) und dann am 1.1.2021 den Nebenwohnsitz an Ort B in den alleinigen Wohnsitz umwandeln?

    Wie ist die übliche und korrekte Vorgangsweise bei so einem Fall?

    Ich bin etwas ratlos.

    Danke!

    Hallo,

    ich habe einen neuen Mietvertrag vorliegen und habe dazu zwei Fragen:

    1) Hausratsversicherung

    Im Mietvertrag steht:
    "Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden aller Art eine ausreichende Haftpflicht- und Hausratversicherung für Einbruch und Diebstahl abzuschließen und diesen Versicherungsschutz nachzuweisen."

    Haftpflichtversicherung ist kein Problem.
    Ich verstehe aber nicht ganz den Sinn einer Hausratsversicherung. Eine Hausratsversicherung sichert ja das Inventar ab. Dieses gehört aber mir bzw. ich übernehme es vom Vormieter. Was soll eine Hausratsversicherung also dann noch absichern: Badewanne, Toilette?

    2) Grillen

    Im Mietvertrag steht:
    "Auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen nicht gestattet."

    Fällt ein Elektrogrill auch unter dieses Verbot?

    Ich bedanke mich für eure Hilfe!

    Hallo,

    kann mir jemand weiterhelfen, ob die angegebenen Klauseln in eiem Mietvertrag gültig sind.

    1) "Vermietet wird eine Wohnung ... und zwar vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013. Danach verlängert sich die Mietvertrag auf unbestimmte Zeit."

    Frage: Ist es nicht so, dass ohne Angabe eines Grundes für die Befristung der befristete Mietvertrag sich automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umwandelt?
    Im Mietvertrag wird mit keinem Satz ein Befristungsgrund (wie Eigenbedarf, Modernisierung usw.) erwähnt.

    2) "Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände usw.) hat der Mieter alle 3 Jahre auf seine Kosten durchzuführen."

    Frage: Ist es nicht so, dass solch "starre" Klauseln bei Schönheitsreperaturen ungültig sind?

    3) "Der Mieter hat die Wohnung bei Auszug renoviert zu übergeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat."

    Frage: Ist diese Klausel so gültig?

    Sollte weitere Angaben aus dem Mietvertrag zur Beantwortung der Fragen notwendig sein, dann werde ich die euch gerne liefern (ich wollte nicht den ganzen Mietvertrag abtippen :D).

    Ich habe mich zwar ins Thema eingelesen, bin aber nicht ganz daraus schlau geworden.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Danke!

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: wenn der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag gekündigt hat, ist es dann später noch möglich den Mietvertrag zu einem früheren Zeitpunkt einvernehmlich mit dem Vermieter aufzuheben.

    Ich mache am besten ein Beispiel mit konkreten Datumsangaben.
    Der Mieter kündigt jetzt Ende Mai fristgerecht den unbefristeten Mietvertrag, sodass dieser am 31. August endet.
    Kann man später (beispielsweise Mitte Juni) einvernehmlich mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen, mit dem er Mietvertrag zum 30. Juni aufgehoben wird?
    Oder ist durch die Kündigung durch den Mieter das Vertragsende am 31. August in Stein gemeißelt?

    Danke!

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