Hallo,
ich habe einen neuen Mietvertrag vorliegen und habe dazu zwei Fragen:
1) Hausratsversicherung
Im Mietvertrag steht:
"Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer des Mietverhältnisses gegen Schäden aller Art eine ausreichende Haftpflicht- und Hausratversicherung für Einbruch und Diebstahl abzuschließen und diesen Versicherungsschutz nachzuweisen."
Haftpflichtversicherung ist kein Problem.
Ich verstehe aber nicht ganz den Sinn einer Hausratsversicherung. Eine Hausratsversicherung sichert ja das Inventar ab. Dieses gehört aber mir bzw. ich übernehme es vom Vormieter. Was soll eine Hausratsversicherung also dann noch absichern: Badewanne, Toilette?
2) Grillen
Im Mietvertrag steht:
"Auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen nicht gestattet."
Fällt ein Elektrogrill auch unter dieses Verbot?
Ich bedanke mich für eure Hilfe!