Katzenhaltung ?

  • Hallo
    Hoffe ich bin hier richtig. Wollte nämlich mal nachfragen wie das jetzt geregelt ist mit einer Katze in einer Mietwohnung. Zwecks neuem Urteil usw.
    Wer Super wenn ihr mit weiterhelfen könnt.
    Lg

  • Hallo Isy


    Zwecks neuem Urteil usw.

    Das ein Urteil immer eine Einzelfallsentscheidung ist ist dir bekannt oder?

    Um zu prüfen ob das neue Urteil ggf. auch bei dir Anwendbar ist solltest du:

    • die Klauseln deines MV hier einstellen
    • die genaue Wohnsituation beschreiben

    Und eine konkrete Frage stellen.


    VG Syker

  • Also im Mietvertrag steht folgendes!
    "Tierhaltung im Haus und in der Wohnung ist nicht erlaubt"

    Dazu muss ich sagen das in der Wohnung neben mir bis vor kurzem ein Hund gelebt hat. Wegen einer Trennung hat das Frauchen ihn mitgenommen.

    Wir sind ein 6 Parteien Haus. Dorf.

    Die Katze wäre auch eine Wohnungskatze. Also kein freigänger.
    Hoffe mir kann jemand helfen!

  • Zitat

    Dazu muss ich sagen das in der Wohnung neben mir bis vor kurzem ein Hund gelebt hat.


    Dazu muss ich sagen, dass dies unrelevant ist, deine WHG zählt und sonst Keine.

    Zitat

    Die Katze wäre auch eine Wohnungskatze.


    Frage deinen VM und alle Hausmitbewohner höflichst, ob Du dir eine Katze anschaffen darfst.

  • Also im Mietvertrag steht folgendes!
    "Tierhaltung im Haus und in der Wohnung ist nicht erlaubt"


    Bereits vorgedruckt oder von Hand eingetragen?

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