Gartenreperaturen Treppe usw

  • Hallo an alle

    Bin neu hier und habe direkt eine Frage. Wohne mit meiner Familie seit letztem Jahr März in einem ca 60 Jahre altem Haus. Mit einem teils sehr schrägen Aussengrundstück. Dort war mit alten Holzbalken eine Treppe,die letztens eingebrochen ist,da sie sehr morsch war. Es waren 3 Stufen. Wir haben die weggemacht,wegen den Kindern,da etliche lange Nägel rausragten. Jetzt haben wir doch eine Gelegenheit am 1.9 in ein anderes Haus zu ziehen. Unser jetziger Vermieter kontrolliert uns immer mehr. Auch Katzenhaltung hat er plötzlich untersagt. Hatte erst nichts dagegen. Unsere ist Freigänger. Jetzt zu meiner Frage, müssen wir die Aussentreppe wieder setzten oder muss das der Vermieter machen????
    Hoffe ihr könnt uns helfen.

    Danke schon im vorraus. LG Blondes

  • Ich hoffe mal ihr habt den Schaden dokumentiert, oder dem Vermieter bescheid gegeben? Für den Vermieter stellte sich das ansonsten evtl. so dar, das ihr die Treppe einfach abgerissen habt?

  • Hallo,

    für die Reparatur wäre der Vermieter zuständig gewesen. Da du die Treppe allerdings "weggemacht" hast, bist du dafür verantwortlich, dass wieder eine Treppe dort hinkommt.Vor allem dann, wenn du dem Vermieter den Schaden nicht angezeigt hattest.

    Gruß
    H H

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