endrenovierung - was darf der vermieter verlangen?

  • ich habe ein echt großes problem mit meinem ex-vermieter.
    ich habe in einem schönen reihenendhaus gewohnt und musste letztes jahr da ausziehen, weil mein mann sich von mir getrennt hat. da ich sehr ungeschickt in renovierungsarbeiten bin, habe ich mich bei der übergabe mit dem vermieter darauf geeinigt, das er die renovierung (streichen der wände im gesammten haus) übernimmt und ich die kosten trage. ich habe damals beim einzug eine kaution von 1300 euro hinterlegt und wir haben uns darauf geeinigt, das er die kaution erstmal einbehält und nach abschluss der renovierung die kosten von der kaution anzieht.
    bei der übergabe hat er mir im beisein von zeugen gesagt das streichen würde so um die 500-750€ kosten.
    der auszug ist im dez09 gewesen. vor ein paar tagen habe ich mit ihm telefoniert und wollte wissen was nun mit der renovierung und den kosten ist, weil er mir sowas wie ein kostenvoranschlag schicken wollte. er ist richtig frech geworden und meinte zu mir ich könne mich schon mal darauf einstellen das er noch geld von mir bekommen würde immerhin würde er ja nicht irgendeine billigfarbe an die wand klatschen. nun meine frage: muss ich die kompletten kosten tragen, oder ist er nicht dazu verpflichtet es in meinem interesse sprich so günstig wie möglich zu machen? darf er einfach die teuerste farbe nehmen und mir die kosten aufbrummen? das kann doch nicht rechtens sein? bin schon am überlegen ob ich nen anwalt einschalte, trau mich aber nicht, weil ich mir die anwaltskosten nicht wirklich leisten kann. kann mir da jemand helfen?

  • Hallo Narnia,

    "..., habe ich mich bei der übergabe mit dem vermieter darauf geeinigt, das er die renovierung (streichen der wände im gesammten haus) übernimmt und ich die kosten trage. ich habe damals beim einzug eine kaution von 1300 euro hinterlegt und wir haben uns darauf geeinigt, das er die kaution erstmal einbehält und nach abschluss der renovierung die kosten von der kaution anzieht."
    Das halte ich für korrekt.

    "bei der übergabe hat er mir im beisein von zeugen gesagt das streichen würde so um die 500-750€ kosten."
    Das ist die unverbindliche Einschätzung eines Laien und nicht zu beanstanden.

    "der auszug ist im dez09 gewesen. vor ein paar tagen habe ich mit ihm telefoniert und wollte wissen was nun mit der renovierung und den kosten ist,"
    OK.

    "... weil er mir sowas wie ein kostenvoranschlag schicken wollte."
    "sowas wie" gibt es nicht. Wenn Du die Kosten übernehmen sollst bzw. willst, hast Du Anspruch auf die Original-Rechnung.
    Der Rechnungsbetrag wäre dann mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.

    "er ist richtig frech geworden und meinte zu mir ich könne mich schon mal darauf einstellen das er noch geld von mir bekommen würde immerhin würde er ja nicht irgendeine billigfarbe an die wand klatschen."
    Ist irrelevant.

    " muss ich die kompletten kosten tragen, oder ist er nicht dazu verpflichtet es in meinem interesse sprich so günstig wie möglich zu machen? darf er einfach die teuerste farbe nehmen und mir die kosten aufbrummen?"
    Diesbezüglich wurde nichts vereibart? Ich hatte mal Angebote für die Renovierung einer kleinen Dreizimmerwohnung angefordert, die Angebotspreise waren alle über 3000€. Es lebe das Handwerk, der arme arme Mittelstand...

    " bin schon am überlegen ob ich nen anwalt einschalte, trau mich aber nicht, weil ich mir die anwaltskosten nicht wirklich leisten kann."
    Eben, rechne mal, wenn Du verlierst, 2x Anwaltskosten, Gerichtskosten, 2x Gutachterkosten dazu, und Du findest Dich im mittleren vierstelligen Eurobereich wieder.
    Da wäre der mittlere dreistellige Eurobereich doch günstiger, oder?

  • Ich möchte mich eher darauf konzentrieren, was im Vorfeld passiert ist:

    a) Also Trennung von Ehemann: - war er Mitunterzeichner des Mietvertrages, dann trägt er auch die Kosten, es sei denn, es gibt eine Regelung im Innenverhältnis oder Sie waren alleinige Mieterin.

    b) Was war die Veranlassung zu einer totalen Renovierung der Wohnung: - was sagt der Mietvertrag über Schönheitsreparaturen?

  • Ich möchte mich eher darauf konzentrieren, was im Vorfeld passiert ist:


    Du sagst es, Sinus, dieser Aspekt ist für unsere Fragestellerin sicherlich auch sehr wichtig.

  • Du sagst es, Sinus, dieser Aspekt ist für unsere Fragestellerin sicherlich auch sehr wichtig.

    ... Ja, und genau das ist der Grund, warum ich nicht verstehe, dass Sie jetzt an Stelle der Fragestellerin antworten.

  • ... Ja, und genau das ist der Grund, warum ich nicht verstehe, dass Sie jetzt an Stelle der Fragestellerin antworten.


    Nein, Sinus, ich habe nicht anstelle der Fragestellerin geantwortet, sondern Du solltest meine Äusserung lediglich als Kompliment an Deinen Scharfsinn auffassen...;)

  • Tut mir leid das ich den Thread hier nochmal ausgrab aber...

    Ich würde mich überaus freuen, wenn jemand Rat zu folgendem Sachverhalt bieten könnte:
    Mal angenommen dem Mieter wurde das Kindergeld gestrichen und war so gezwungen die Wohnung zuräumen da er diese finanziel nicht mehr tragen konnte.
    Der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen somit hat er selber versucht zu renovieren (Tapeten haben aber nicht an den Wänden gehalten sogar Farbe wurde von der Wand praktisch aufgesogen; Verdacht auf versteckter Schimmel, da er zu dieser Zeit auch gesundheitlich am Ende war (ehemaliger Sportler).
    Der Vermieter jedoch drängt aber nun auf eine Endrenovierung bzw. auf eine Verbesserte Umsetzung des self made Renovierungsversuchs....
    Diese Äußerung kam jedoch erst 6 Wochen nach Schlüsselübergabe; auf ein Übergabeprotokoll wurde hierbei verzichtet...
    Nun erhielt er einen Brief wo nochmals auf eine Renovierung gedrängt wurde, der Vermieter hat dabei die Kaution einbehalten und schrieb dass bis zur gewünschten Renovierung noch Miete anfallen würde - Wie oben genannt kam diese Äußerung 6 Wochen nach Schlüsselübergabe!! -
    Wie sehen nun die Rechte des Mieters aus; muss er die Miete zahlen obwohl er seit 6 Wochen bereits eine andere Wohnung hat, muss er damit rechnen die Renovierungskosten zutragen oder kann der Mieter gegen diesen Sachverhalt angehen, kann er evtl sogar die Kaution zurückfordern ?

  • Zitat

    Tut mir leid das ich den Thread hier nochmal ausgrab aber...

    Und was hält dich davon ab, einen neuen Thread zu eröffnen? So viel Zeit sollte sein, wenn man eine Antwort erwartet.

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