Rausschmiss ohne Räumungsklage

  • Hallo miteinander,

    folgende Situation liegt gerade bie mir vor:

    Da ich ab Mitte Januar Arbeitslos wurde und mich verspätet Arbeitslos gemeldet habe, konnte ich meine letzten 2 Monatsmieten nicht mehr begleichen worauf ich direkt vom Anwalt meiner Vermieterin eine fristlose Kündigung bekam. Mir ist bewusst das dies mein eigenes Verschulden war, also bitte ich um keine Beschuldigungen mir gegenüber. Derzeit bin ich jedoch wieder in einem Arbeitsverhältnis.

    In der Kündigung steht zudem noch ausdrücklich das uns die Wohnung hilfsweise bis zum 31.07.2013 gekündigt wird. Nach meiner Annahme um uns die Wohnungssuche zu erleichtern.

    So und nun zum eigentlichen Punkt.
    Ich traf heute auf den Lebensgefährten meiner Vermieterin der mir androhte uns innerhalb von 4 Wochen aus eigener Hand noch vor dem angegeben Datum und ohne Räumungsklage rausszuwerfen. Er meint dafür sorgt er. Außerdem wolle er einen Container vor die Haustür stellen und unsere Wohnung mit unseren Besitztümern selbst räumen. Zuvor hatte er meiner Freundin angedroht als ich gerade nicht zuhause war die Tür ohne ihr einverständnis zu öffnen sofern Sie es nicht tut. Dies tat er dann aber doch nicht und ging wieder.

    Ich kann mir nicht vorstellen das er in irgendeiner Art mit seiner Aussage im Recht ist, würde aber gerne nochmal die leute fragen die sich mit so etwas auskennen.

    Natürlich läuft bei uns schon die Wohnungssuche, aber ein Umzug innerhalb von 4 wochen ist so gut wie unmöglich.

    Was sagt ihr dazu ?
    Oder was habt ihr für Tipps wie ich mich verhalten sollte oder was ich tun könnte ?

    Ich danke schonmal im vorraus.

  • Hallo D.K2403,

    "Da ich ab Mitte Januar Arbeitslos wurde und mich verspätet Arbeitslos gemeldet habe, konnte ich meine letzten 2 Monatsmieten nicht mehr begleichen worauf ich direkt vom Anwalt meiner Vermieterin eine fristlose Kündigung bekam."
    - Leider zurecht.
    - Dir ist aber wohl (noch) nicht bewusst, dass Du eine Fristlose einmalig "heilen" kannst, indem Du die Rückstände sehr kurzfristig ausgleichst?

    "Ich traf heute auf den Lebensgefährten meiner Vermieterin der mir androhte uns innerhalb von 4 Wochen aus eigener Hand noch vor dem angegeben Datum und ohne Räumungsklage rausszuwerfen. Er meint dafür sorgt er."
    - Hier fehlen Zeugen, denn dies könnte die Straftatbestände der Nötigung erfüllen und evtl. auch der Ankündigung einer Straftat.

    "Außerdem wolle er einen Container vor die Haustür stellen und unsere Wohnung mit unseren Besitztümern selbst räumen."
    - Dito.

    "Zuvor hatte er meiner Freundin angedroht als ich gerade nicht zuhause war die Tür ohne ihr einverständnis zu öffnen sofern Sie es nicht tut."
    - Dito plus Hausfriedensbruch.

    "Ich kann mir nicht vorstellen das er in irgendeiner Art mit seiner Aussage im Recht ist,"
    - Vertragspartner der Mieter ist der Vermieter, nicht Dritte.

    "Natürlich läuft bei uns schon die Wohnungssuche, aber ein Umzug innerhalb von 4 wochen ist so gut wie unmöglich."
    - Ist klar, braucht Ihr auch m.E. garnicht, wenn die rückständige Mieten ...

    "Oder was habt ihr für Tipps wie ich mich verhalten sollte oder was ich tun könnte ?"
    - Wenn er nochmals dumm auffällt, Ruhe bewahren und bei der Polizei beraten lassen. Notfalls, fass Beweisbares geschieht, Anzeige erstatten. Manche Putschblasen werden dann ganz klein(laut).

  • Die Aggression entsteht durch Panik heraus, eigentlich versucht er mit steinzeitlichen Methoden an sein Recht zu kommen mit einer dissozialen Verhaltensweise, die letztendlich einen Strafbestand erfüllt. Ich denke jedoch nicht, dass Drohungen Ihrerseits Ihnen helfen. Schreiben Sie doch die Vermieterin an, zeigen trotz allem Verständnis (ich denke, die Frau hat nur Panik, das Geld nicht zu erhalten oder juristische evtl. zwecklose Umwege zu laufen)!)
    Ich denke, wenn Sie sich entschuldigen, Verständnis und Reue zeigen trotz dieses unrechtmäßigem Verhaltens und schriftlich eine Vereinbarung festhalten,....also je nach Interaktion erreichen Sie mehr als mit Gegendruck. Je größer die Verzweiflung nicht an ihr Geld zu kommen oder weitere Einbußen zu befürchten,desto eher die Bereitschaft der Dame Sie dafür büßen zu lassen. Wenn es nur um das Geld geht und Sie einsichtig sind ohne das Verhalten des anderen negativ zu bewerten , sogar -wenn auch vorgeheuchelt - Verständnis für einen Wutausbruch bei der Geldmenge aufbringen, was man eigentlich nicht haben müsste, desto eher erhalten Sie Frieden und bewirken Einsichtigkeit und Einlenken bei der Gegenpartei. Das ist wie bei Kindern! Jeder möchte sich verstanden fühlen! Sollten hier jedoch andere Gründe vorliegen bzw. werden Sie wirklich bedroht, können Sie jederzeit eine Strafanzeige stellen, jedoch haben Sie dann Ihr anderes Ziel verwirkt!

    Einmal editiert, zuletzt von achilles1978 (10. Mai 2013 um 21:51)

  • Ihnen wurde wegen rückständigen 2 Monatsmieten fristgerecht zum 31.07 gekündigt.
    Das war vom Vermieter kulant, rechtlich hätte er Sie auch fristlos kündigen können. Sie haben also noch reichlich Zeit sich um eine neue Bleibe zu kümmern.

  • Danke schonmal für die Antworten.

    Es war auch eine fristlose Kündigung, nur wurde noch mit angegeben das die Kündigung hilfsweise erst zum 31.07 eintritt.
    Mir geht es in erster linie darum ob die Vermieterin bis zum ablauf dieses Datums bzw. ohne Räumungsklage überhaupt rechtlich irgendeine möglichkeit hat uns früher aus der Wohnung zu werfen was ich mir nicht vorstellen kann.

  • Mir geht es in erster linie darum ob die Vermieterin bis zum ablauf dieses Datums bzw. ohne Räumungsklage überhaupt rechtlich irgendeine möglichkeit hat uns früher aus der Wohnung zu werfen was ich mir nicht vorstellen kann.


    Kann sie nicht, sondern müsste erst auf Räumung klagen. Bei Erfolg die Zwangsräumung beantragen, welches alles zusammen je nach Gericht und Arbeits"vorrat" ohne weiteres ein Jahr dauern kann.

  • Zitat

    rechtlich irgendeine möglichkeit hat uns früher aus der Wohnung zu werfen was ich mir nicht vorstellen kann.

    Wenn die beiden fehlenden Mieten bezahlt sind, dann bleibt nur die reguläre Kündigung zum 31.07. Das neue seit dem 01.05.2013 gültige Mietrecht erlaubt dem Vermieter nur bei Nichtzahlung der geschuldeten Miete die sogenannte Berliner Räumung

    [url=http://news.immobilienscout24.de/rund-um-die-im…den,100703.html]Neues Mietrecht hilft gegen Mietnomaden[/url]

    Die Räumung nach Berliner Modell

  • Zitat

    Vertragspartner der Mieter ist der Vermieter, nicht Dritte.


    Die Dritten sind nur unverzichtbare Helfer, gerichtsfeste Zeugen und herausnehmbar wenns ernst wird.

  • Zitat

    (ich denke, die Frau hat nur Panik, das Geld nicht zu erhalten oder juristische evtl. zwecklose Umwege zu laufen)!)


    Ist das kein Grund ?
    Evtl. steht sie dadurch vor der Pleite.

    Zitat

    Ich denke, wenn Sie sich entschuldigen, Verständnis und Reue zeigen trotz dieses unrechtmäßigem Verhaltens und schriftlich eine Vereinbarung festhalten


    Schriftliche Vereinbarungen mit Mietschuldnern sind nix wert.

    Zitat

    Wenn es nur um das Geld geht


    Natürlich geht es um Geld - und danach bestimmt, wie allgemein üblich, noch um eine vermüllte und zerstörte WHG.

    Zitat

    und Sie einsichtig sind ohne das Verhalten des anderen negativ zu bewerten , sogar -wenn auch vorgeheuchelt - Verständnis für einen Wutausbruch bei der Geldmenge aufbringen, was man eigentlich nicht haben müsste, desto eher erhalten Sie Frieden und bewirken Einsichtigkeit und Einlenken bei der Gegenpartei.


    He, wo haben sie dich denn springen lassen ?
    Das machen solche Mietinteressenten doch schon bei der ersten Besichtigung.

    Zitat

    jedoch haben Sie dann Ihr anderes Ziel verwirkt!


    Du meinst umsonst weiterschmarotzen ?

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