Übernahme von Küchenzeile vom Vormieter

  • Hallo,

    da ich vom Vormieter eine Küchenzeile übernehme die auf Parkett montiert ist, welches in den sichtbaren Bereichen schon den Verdacht aufwirft, dass es mögliche Schäden unterhalb der Zeile gibt, hier meine Fragen:
    1. muss ich bei meinem Auszug wenn die Küchenzeile eventuell nicht übernommen wird dann eventuell für Schäden am Parkett haften, die sich unterhalb der Küchenzeile befinden, oder kann ich dem irgendwie entgehen (z.B. ggfs. mit Vermerk im Übergabe-Protokoll, dass dieser Bereich nicht einsichtlich war)?
    2. hätte ich Anspruch auf Ausbesserung der Schäden durch den Vermieter, wenn ich während der Mietzeit mir eine andere Küchenzeile einbauen lasse, die vielleicht nicht den ganzen beschädigten Bereich überdeckt?

    Die Wohnung befindet sich im Bundesland Bayern.

    Würde mich sehr über Infos bzgl. dieses Sachverhalts freuen, Google hat mir leider nicht sehr weiter geholfen :)

    Danke schön und viele Grüße,

    Katharina

  • Entscheidend ist, von wem Sie die Küche übernehmen.
    Übernehmen Sie diese vom Vormieter wird es Ihr Eigentum, dann bleibt der Vermieter außen vor. Es ginge ihm nichts an.
    Oder die Küche wird Ihnen mitvermietet, dann ist sie Bestandteil der Wohnung und gehört dem Vermieter.
    Andernfalls müssten Sie beim Entfernen der Küche möglicherweise die durch diese verursachten Schäden aufkommen.

  • Zitat

    1. muss ich bei meinem Auszug wenn die Küchenzeile eventuell nicht übernommen wird dann eventuell für Schäden am Parkett haften,

    Wenn man vor Unterschriftm unter dem Mietvertrag Bedenken wegen der Küche hat, dann übernimmt man diese Küchenmöbel nicht.

    Zitat

    2. hätte ich Anspruch auf Ausbesserung der Schäden durch den Vermieter,

    Nein, natürlich nicht. Was hat der Vermieter mit einer Küchenzeile zu tun, die ihm nicht gehört, die er nicht vermietet?

    Zitat

    Die Wohnung befindet sich im Bundesland Bayern.

    Meines Wissens gilt das BGB und das darin enthaltene Mietrecht in ganz Deutschland.

  • Entscheidend ist, von wem Sie die Küche übernehmen.
    Übernehmen Sie diese vom Vormieter wird es Ihr Eigentum, dann bleibt der Vermieter außen vor. Es ginge ihm nichts an.
    Oder die Küche wird Ihnen mitvermietet, dann ist sie Bestandteil der Wohnung und gehört dem Vermieter.
    Andernfalls müssten Sie beim Entfernen der Küche möglicherweise die durch diese verursachten Schäden aufkommen.


    vielen Dank, da ich die Küche vom Vormieter übernehme, lass ich dann wohl lieber die Finger davon...

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