Beiträge von kmay

    Entscheidend ist, von wem Sie die Küche übernehmen.
    Übernehmen Sie diese vom Vormieter wird es Ihr Eigentum, dann bleibt der Vermieter außen vor. Es ginge ihm nichts an.
    Oder die Küche wird Ihnen mitvermietet, dann ist sie Bestandteil der Wohnung und gehört dem Vermieter.
    Andernfalls müssten Sie beim Entfernen der Küche möglicherweise die durch diese verursachten Schäden aufkommen.


    vielen Dank, da ich die Küche vom Vormieter übernehme, lass ich dann wohl lieber die Finger davon...

    Hallo,

    da ich vom Vormieter eine Küchenzeile übernehme die auf Parkett montiert ist, welches in den sichtbaren Bereichen schon den Verdacht aufwirft, dass es mögliche Schäden unterhalb der Zeile gibt, hier meine Fragen:
    1. muss ich bei meinem Auszug wenn die Küchenzeile eventuell nicht übernommen wird dann eventuell für Schäden am Parkett haften, die sich unterhalb der Küchenzeile befinden, oder kann ich dem irgendwie entgehen (z.B. ggfs. mit Vermerk im Übergabe-Protokoll, dass dieser Bereich nicht einsichtlich war)?
    2. hätte ich Anspruch auf Ausbesserung der Schäden durch den Vermieter, wenn ich während der Mietzeit mir eine andere Küchenzeile einbauen lasse, die vielleicht nicht den ganzen beschädigten Bereich überdeckt?

    Die Wohnung befindet sich im Bundesland Bayern.

    Würde mich sehr über Infos bzgl. dieses Sachverhalts freuen, Google hat mir leider nicht sehr weiter geholfen :)

    Danke schön und viele Grüße,

    Katharina

    Hier finden Sie Antworten zum Zeitmietvertrag.....und auch zu anderen Themen:

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Danke schön, das hatte ich bereits gelesen und hilft mir leider bei meiner Ausgangsfrage nicht weiter:
    ich möchte meine Wohnung kündigen, so dass ich beim Auszug dann 10 Monate dort gewohnt hätte.In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    Nun war der Mietvertrag eigentlich auf 3 Jahre befristet, wenn auch ungültig (ohne Angabe eines Grundes) und somit unbefristet (nach meinem Verständnis des Mietrechts): hat das eine Auswirkung auf die Formulierung zur Endrenovierung bzw. muss man nach 10 Monaten Wohnzeit wirklich alles Streichen?


    Danke schön

    Ein Zeitmietvertrag darf wirklich nur noch abgeschlossen werden, wenn für die Beendigung einer der wenigen erlaubten Gründe vorliegt (Eigenbedarf, Umbau, Abriss o.ä.).

    Stattdessen darf aber ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für die Dauer von 4 Jahren gesetzeskonform vereinbart werden.

    Welche dieser beiden Vertragsformen haben Sie wirklich?


    Tja, das ist eine gute Frage und gut zu wissen, dass es diese Unterscheidung gibt, vielen Dank für die Aufklärung!
    In dem Mietvertrag ist in dem Bereich 'Nur für Zeitmietverträge...' die befristete Mietzeit eingetragen, ohne das der Bereich 'im vorliegenden Fall werden folgende Gründe geltend gemacht' ausgefüllt ist bzw. ein Grund geltend gemacht wird.
    Kann ich demnach daraus schliessen, dass es sich um einen ungültigen Zeitmietvertrag und damit unbefristeteten, ordentlich kündbaren Vertrag handelt?

    Danke schön

    Hallo,

    ich möchte meine Wohnung kündigen, so dass ich beim Auszug dann 10 Monate dort gewohnt hätte.In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    Nun war der Mietvertrag eigentlich auf 3 Jahre befristet, wenn auch ungültig (ohne Angabe eines Grundes) und somit unbefristet (nach meinem Verständnis des Mietrechts): hat das eine Auswirkung auf die Formulierung zur Endrenovierung bzw. muss man nach 10 Monaten Wohnzeit wirklich alles Streichen?

    Würde mich über Rat sehr freuen.

    Viele Grüsse,

    K.M.

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