Entscheidend ist, von wem Sie die Küche übernehmen.
Übernehmen Sie diese vom Vormieter wird es Ihr Eigentum, dann bleibt der Vermieter außen vor. Es ginge ihm nichts an.
Oder die Küche wird Ihnen mitvermietet, dann ist sie Bestandteil der Wohnung und gehört dem Vermieter.
Andernfalls müssten Sie beim Entfernen der Küche möglicherweise die durch diese verursachten Schäden aufkommen.
vielen Dank, da ich die Küche vom Vormieter übernehme, lass ich dann wohl lieber die Finger davon...