Heizkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten und mußte mit Schrecken feststellen, das der Vermieter für das Zweifamilienhaus 4800 L Heizoel verbraucht hat.

    Infos zum Mietverhältniss:

    Einzug 15.12.2011,
    Wohnung wurde vorher von der Mutter der Vermieterein bewohnt und hat dann länger leer gestanden,
    deswegen wurden früher auch keine Nebekostenabrechnungen erstellt.
    Gesammtwohnflache ca. 240 m², unser Anteil 95 m²
    Baujahr: irgendwann in den 60ern

    Im Januar wurden von einer Firma Verbrauchsmessgeräte an den Heizkörpen montiert und der Tank sollte ebenfalls von dieser Firma ausgelittert werden. (Erfassung des Anfangsbestandes)

    Knackpunkt ist der eben dieser Anfangsbestand Heizöl vom 01.01.2012, wie sich nun gezeigt hat, wurde der Anfangsbestand nun doch vom Vermieter allein ermittelt und als Literzahl in die Abrechnung eingetragen.
    Unterlagen über den ermittelten Pegelstand und die Umrechnung zum Anfangsbestand können uns nicht vorgelegt werden.

    Wenn der Vermieter sich nun bei diesem Anfangsbestand "verrechnet" haben sollte, welche Möglichkeiten habe da?

    Eine Eingabe der Verbrauchsdaten beim Heizkostenvergleich (heizspiegel.de) ergab, das wir mit dem Verbrauch 30 % über dem Durchschnittswert für vergleichbare Häuser in dieser Region liegen.

    Macht es Sinn die Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zu zahlen und wenn der Verbrauch für 2012 deutlich niedriger ist die Sache noch mal aufzurollen?

    Oder gehen da irgendwelche Fristen verloren.

    Gruß Hennef

  • Hallo Hennef


    Ich habe mir mal deinen Beitrag zu Gemüte geführt und einige ungereimtheiten festgestellt.


    habe letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten
    ...
    Im Januar wurden von einer Firma Verbrauchsmessgeräte an den Heizkörpen montiert
    ...
    Anfangsbestand Heizöl vom 01.01.2012

    Wie ist der genaue Abrechnungszeitraum?
    Da du von einem Anfangsbestand am 01.01.2012 schreibst,
    liegt die Vermutung nahe das Abr.Zeitraum das Kalenderjahr ist.

    Wann wurden die HKV (Heizkostenverteiler -> Messgeräte am Heizkörper) genau montiert?
    Wenn die Montage während des Abr.Zeitraum erfolgt ist,
    ist eine Abrechnung anhand der HKV nicht möglich.

    Eine Schätzung wie die HeizkostenV z.B. bei Geräteausfall vorschreibt,
    ist aufgrund fehlender vorjahres Werte nicht möglich.



    und mußte mit Schrecken feststellen, das der Vermieter für das Zweifamilienhaus 4800 L Heizoel verbraucht hat.
    ...
    Gesammtwohnflache ca. 240 m², unser Anteil 95 m²
    Baujahr: irgendwann in den 60ern

    Ist denn am Haus schon mal etwas gedämmt worden?
    Ansonnsten ist m.E. der von dir genannte Verbrauch durchaus im normalen Rahmen.



    Macht es Sinn die Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zu zahlen und wenn der Verbrauch für 2012 deutlich niedriger ist die Sache noch mal aufzurollen?

    Du hast lt. Gesetz 12 Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen.
    Du solltest den VM aber nicht zu lange auf sein Geld warten lassen,
    das macht einen schlechten Eindruck.
    Ich würde unter Vorbehalt zahlen.

    Für einen Vergleich mit der nächsten Abrechnung musst du sehr viel Glück haben,
    das diese in deinem 12 monatigem prüfzeitraum eintrifft.


    VG Syker

  • Hallo Hennef

    Ich habe mir mal deinen Beitrag zu Gemüte geführt und einige ungereimtheiten festgestellt.

    Wie ist der genaue Abrechnungszeitraum?
    Da du von einem Anfangsbestand am 01.01.2012 schreibst,
    liegt die Vermutung nahe das Abr.Zeitraum das Kalenderjahr ist.

    Wann wurden die HKV (Heizkostenverteiler -> Messgeräte am Heizkörper) genau montiert?
    Wenn die Montage während des Abr.Zeitraum erfolgt ist,
    ist eine Abrechnung anhand der HKV nicht möglich.

    Eine Schätzung wie die HeizkostenV z.B. bei Geräteausfall vorschreibt,
    ist aufgrund fehlender vorjahres Werte nicht möglich.

    Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr

    Wann genau die HKV montiert wurden weiß ich nicht mehr, kann sein das es schon im Dez 2011 war,
    anmsonsten war es direkt Anfang Januar.

    ist aber auch egal, die Aufteilung der Heizkosten, bemängel ich ja nicht, ich find die Heizoelmenge allgemein zu hoch.

    Zumal der Vermieter die Heizung eh so knapp eingestellt hat, das wir es hir noch nicht mal richtig warm hatten.

    Wenn wir jetzt hier im Winter 7 Tage die Woche 23 Grad gehabt hätten, hätt ich es ja noch verstanden.

    Die Heizung läuft unter der Wochen morgens an und über Tag wenn keiner im Haus ist, geht die Heizung aus um dann Nachmittags wieder Hochzufahren.

    Wobei die Wassertemperatur mal gerade so eingestellt ist, das wir trotz voll aufgedrehten Thermostaten mal so gerade die 19,8 - 20 Grad im Wohnzimmer erreichen.


    Ist denn am Haus schon mal etwas gedämmt worden?
    Ansonnsten ist m.E. der von dir genannte Verbrauch durchaus im normalen Rahmen.

    Keine Ahnung, das Haus besteht aus einem Altbau, irgendwo 50-60er Jahre welcher wohl in den 80ern durch einen Anbau nahezu verdoppelt wurde. Im Anbau befinden sich im Keller die Garagen, Decke ist da wohl eher wenig bis gar nicht gedämmt, alledings sind die Garagentore isoliert.
    Unser Wohnzimmer befindet sich quasi direkt über den Garagen.



    Du hast lt. Gesetz 12 Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen.
    Du solltest den VM aber nicht zu lange auf sein Geld warten lassen,
    das macht einen schlechten Eindruck.
    Ich würde unter Vorbehalt zahlen.

    Für einen Vergleich mit der nächsten Abrechnung musst du sehr viel Glück haben,
    das diese in deinem 12 monatigem prüfzeitraum eintrifft.

    VG Syker

    Da würde es ja reichen, wenn ich im April 2014 die Abrechnung anfechte, auch wenn die Abbrechnung noch nicht fertig ist, der Heizoelverbrach für 2013 steht ja spätestens Anfang Januar fest.

    Ich werden den Vermieter dann auffordern die Messung des Oelstandes und die Volumenberrechnung mit mir zusammen durchzuführen. Sollten für 2014 Ähnliche mengen an Heizoel durchgelaufen sein, muß ich dann wohl damit Leben.

    Sollte die Menge erheblich von der 2012er Menge abweichen, dann würde wohl einiges für ein Mess- (Berrechnungs-)fehler bei der Ermittlung des 2012er Anfangsbestandes sprechen.

    Ein Fehler beim Endbestand würde sich ja 2013 ausglichen, da der Endbestand 2012 ja den Anfangsbestand für 2013 darstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Hennef (9. Mai 2013 um 17:43)

  • Die Aussage von Berny halte ich für etwas gewagt , von Deinem Recht der Kürzung der geforderten Heizkosten um 15%Gebrauch zu machen. Denn soweit mir bekannt darf der Mieter die Kaltmiete, aber nicht die Heiz- oder Betriebskosten kürzen. Wende dich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Fachanwalt

  • Die Aussage von Berny halte ich für etwas gewagt , von Deinem Recht der Kürzung der geforderten Heizkosten um 15%Gebrauch zu machen. Denn soweit mir bekannt darf der Mieter die Kaltmiete, aber nicht die Heiz- oder Betriebskosten kürzen.


    Aha! Wenn also die Heizkosten fragwürdig berechnet wurden, darf die Kaltmiete gemindert werden.
    Und wenn die Kaltmiete fragwürdig berechnet wurde, dürfen die Heizkosten gemindert werden.
    Oh Herr, lass Hirn regnen...

  • Speziell für ustrine53: Macht nix, fehlerhafte Interpretationen sind mir auch nicht fremd.

    § 12 Heizkostenverordnung
    (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
    ...........

  • Speziell für ustrine53: Macht nix, fehlerhafte Interpretationen sind mir auch nicht fremd.
    § 12 Heizkostenverordnung
    (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
    ... und hier noch mal die ganze HKVO: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

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