Die Aussage von Berny halte ich für etwas gewagt , von Deinem Recht der Kürzung der geforderten Heizkosten um 15%Gebrauch zu machen. Denn soweit mir bekannt darf der Mieter die Kaltmiete, aber nicht die Heiz- oder Betriebskosten kürzen. Wende dich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Fachanwalt
Beiträge von ustrine53
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Hallo
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Wie ist die Rechtslage wenn von der Mietpartei, die eine Wohnung mieten möchten einer der beiden Mieter noch nicht volljährig ist. Müssen hier die Eltern (oder Vormund) des noch minderjährigen zustimmen.
Gruß Hardy
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Hallo Joschka,
wie aus den Miniaturansichten der angehängten Grafiken ersichtlich scheint alles in Ordnung zu sein. Was mir auffält sind die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser, selbige sind zu niedrig, dadurch die hohen Nachzahlungen. Bei den steigenden Preisen für Gas,Heizöl sollte man pro m² Wohnfläche 2 - 2,50 € Vorauszahlung einplanen.
Gruß utrine53
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Wenn das dummes Zeug ist, was ich geschrieben habe hätte ich von dir erwarte da du dann auch schreibst was da verkehrt ist. Ich glaube du bist selber vermieter und betreibst auch unseriöse Praktiken.
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Hallo,
das ist ja ein dicker Hund. Hier stimmt etwas nicht. Ist denn die Heizkostenabrechnung die Du bekommen hast vollständig, dazu gehören: die Heizkosten(darin enthalten Kosten für Heizöl, Wartung ect), die Darstellung der Berechneten Verbrauchswerte der Heizkostenverteiler, der Nachweis über die verbrauchten Gesammteinheiten des Hauses.
Mein Rat: Einspruch gegen diese Abrechnung, somit wird die Zahlung bis zur Klärung nicht fällig. Einen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehenGruß hardy
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Hallo Marcel
bei mir ist es genauso, nur binn ich der Vermieter. Zu den Heizkosten und dem Warmwasser, die Aussage Deiner Vermieterin völliger Blödsinn. Egal wie groß das Haus und wie viele Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung ist Verbrauchsabhängig abzurechnen, jede Wohnung für sich. Zu der Warmwasseraufbereitung, bei Deiner Vermieterin erfolgt die Aufbereitung über die Heizungsanlage. Die genaue Berechnung erfolgt nicht mit 18 % (Blödsinn) sondern über eine Meßeinrichtung (Wasseruhr. Diese sind Geeigt und müssen nach einer gewissen Zeit neu geeigt oder ausgetauscht werden. Auf den Hinweis achten "geeigt bis". Ist auf jeder Wasseruhr vermerkt ) für den Warmwasserverbrauch. Du solltest gegen diese Nebenkostenabrechnung bei Deinem Vermieter Einspruch Einlegen, somit ist die Zahlung nicht fällig. Nötigenfall hole Dir bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht rat.
Ich weiß das daher, weil bei mir die Heizkostenabrechnung über 20 Jahre von einer Firma gemacht wird. Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter.Gruß ustrine53
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