Nach Eigenbedarfskündigung will der VM einen Auszugstermin wissen

  • Ich weiß ja nicht, wer hier gerade Probleme mit wem hat, aber ich möchte keinen persönlichen Krempel in einem von mir eröffnetem Thread, wenn´s geht, bitte.

    Zurück zur Sache:
    Wenn der VM Klage einreichen will, kann er das nicht ohne Anwalt tun.
    Und der wird - wenn er seinen Job versteht - ihn erstmal darauf hinweisen, daß er doch bitte eine formgerechte Kündigung verfassen soll, und die neue dreimonats-Frist abwarten muß.
    Dann geht der "Spaß" von vorn los.
    Das "Aussitzen" war für mich am Anfang nicht einfach, aber jetzt komme ich damit klar.
    Neuester Stand ist: Wir warten bis zum letzten Tag ab (30.6.)

    Nochmal: Der Mieterverein ist für den Mieter da, sind klageerprobt.
    Die werden schon alles richtig machen.

    Liebe Grüße an alle, die an der Information und der Sache ineterssiert sind
    Roemi

    4 Mal editiert, zuletzt von Roemi (13. Mai 2013 um 20:39)

  • Roemi:

    "Wenn der VM Klage einreichen will, kann er das nicht ohne Anwalt tun."
    - Falsch, natürlich kann er das ohne Anwalt.

    "Der Mieterverein ist für den Mieter da, sind klageerprobt. Die werden schon alles richtig machen."
    - Dein Wort in Gottes Ohr... :cool:

  • Zitat

    Neuester Stand ist: Wir warten bis zum letzten Tag ab (30.6.)

    Was ist denn der Plan für den 30.06.? Wollt Ihr dann schriftlich die Kündigung anzweifeln oder so? Oder nur mündlich mitteilen, dass Ihr nicht auszieht?
    Für einen Widerspruch wäre es dann ja zu spät...

    LG, Anni

  • Was ist denn der Plan für den 30.06.? Wollt Ihr dann schriftlich die Kündigung anzweifeln oder so? Oder nur mündlich mitteilen, dass Ihr nicht auszieht?
    Für einen Widerspruch wäre es dann ja zu spät...


    Ich wüsste nicht, dass ein Widerspruch hier eine rechtliche Wirkung haben sollte oder könnte.

  • Zitat

    Wenn der VM Klage einreichen will, kann er das nicht ohne Anwalt tun.


    Warum nicht ?

    Zitat

    Nochmal: Der Mieterverein ist für den Mieter da, sind klageerprobt.


    Die gewinnen auch jeden Prozess, gelle und wenn nicht, sche.ßegal, der Mieter zahlt ja.

    Zitat

    Die werden schon alles richtig machen.


    Für wen ?

    Zitat

    Was ist denn der Plan für den 30.06.?


    Bestimmt ein Spezialplan vom MSB selbst entwickelt.

  • Hallo Berny,

    mein Wissensstand war, daß man zur Erhebung einer Räumungsklage von einem Anwalt vertreten werden muß.
    Nun habe ich wieder etwas dazugelernt.

    Dann würde mein VM im Fall, daß er ohne Rechtsbeistand Klage einreicht, vom Gericht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, und die Klage nicht zugelassen? Sehe ich das richtig?

    an alle: Der MV will uns Zeit verschaffen und ich sehe mich von unserem Anwalt dort sehr gut beraten.
    Der hat mir vor langen Jahren schonmal gut geholfen.

    Und wenn man sich die aktuelle Rechtslage zur Eigenbedarfskündigung ansieht, habe ich keine Angst.
    Formfehler ist und bleibt Formfehler.

    Liebe Grüße
    roemi

    2 Mal editiert, zuletzt von Roemi (14. Mai 2013 um 19:58)

  • Hallo Roemi


    Dann würde mein VM im Fall, daß er ohne Rechtsbeistand Klage einreicht, vom Gericht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, und die Klage nicht zugelassen? Sehe ich das richtig?

    Ich glaube nicht das das beim einreichen der Klage geprüft wird.
    Du wirst bzw. dein Anwalt wird als Gegenbeweis die Unwirksamkeit anbringen.


    VG Syker

  • Roemi:

    "mein Wissensstand war, daß man zur Erhebung einer Räumungsklage von einem Anwalt vertreten werden muß."
    - Trifft eben nicht zu, vor Amtsgerichten müssen auch diejenigen prozessieren können/dürfen, welche sich einen Anwalt nicht leisten können oder wollen.

    "Dann würde mein VM im Fall, daß er ohne Rechtsbeistand Klage einreicht, vom Gericht auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen, und die Klage nicht zugelassen? Sehe ich das richtig?"
    - Das verstehe ich nicht. Obiger Satz von mir trifft auf Kläger UND Beklagte zu.
    Erst ab Landgericht mit den höheren Streitwerten besteht Anwaltszwang, afaik.

  • Sorry Berny,
    hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
    Was ich meine, ist:

    Wenn jemand sich einen Anwalt zum Klagen nimmt, wird der ihn ja wohl auf die Aussicht einer Klage bei einem Formfehler hinweisen.
    Das heißt, er könnte vor der Klageerhebung eine neue Kündigung schicken, ohne Formfehler.

    Wenn er also keinen Anwalt hat und die Klage anstrengt, würde das Gericht diese prüfen, richtig? (Genauso wie mit Anwalt)
    Und weil der Formfehler besteht, würde die Klage nicht zugelassen?

    So ist´s richtig formuliert, glaube ich ;)
    Grüße
    roemi

  • Sorry Berny,
    hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
    Was ich meine, ist:
    Wenn jemand sich einen Anwalt zum Klagen nimmt, wird der ihn ja wohl auf die Aussicht einer Klage bei einem Formfehler hinweisen.
    Das heißt, er könnte vor der Klageerhebung eine neue Kündigung schicken, ohne Formfehler.
    Wenn er also keinen Anwalt hat und die Klage anstrengt, würde das Gericht diese prüfen, richtig? (Genauso wie mit Anwalt)
    Und weil der Formfehler besteht, würde die Klage nicht zugelassen?


    Ebenso sorry...: Berny ist Mieter und Vermieter, so wie viele andere User teilweise auch...

  • Hallo Berny,

    nichts für ungut. Ich bin ja anwaltlich vertreten, aber auch ein wenig neugierig :)
    Darum immer interessiert an dem, was andere erlebt und zu erzählen haben.

    Grüße
    roemi

  • Zitat

    Wenn er also keinen Anwalt hat und die Klage anstrengt, würde das Gericht diese prüfen, richtig?


    Das prüft niemand, es wird entsprechend entschieden.
    Dein VM kennt aber garantiert die Rechtshilfestelle.

    Zitat

    Berny ist Mieter und Vermieter, so wie viele andere User teilweise auch...


    Die allerwenigsten

  • Hallo an alle,
    der VM hat sich noch nicht wieder wegen des Auszugstermins bei uns gemeldet.
    Ob er eine Rechtshilfestelle kennt, weiß ich nicht.
    Aber FALLS es so wäre, würde die ihm doch auch zu einer korrekten Kündigung raten.
    Naja, wair warten mal ab.
    Liebe Grüße an Euch und danke für die vorläufige Hilfe.
    Roemi

  • Roemi:

    "der VM hat sich noch nicht wieder wegen des Auszugstermins bei uns gemeldet."
    - Dann warte ab, evtl. meldet er sich nochmal.

    "Ob er eine Rechtshilfestelle kennt, weiß ich nicht."
    - Njet, die gibt es garnicht. War wieder so ein Blattschuss unseres Forentrolls.

  • Zitat

    Dummkopf, dummschwätzen und sich nicht auskennen, alles wie gehabt !

    Jetzt frage ich mich tatsächlich, wer hier der GAD (größter anzunehmender Dummkopf) ist, denn die Rechtshilfestelle beim Amtsgericht ist die Stelle, die zuständig ist für die Vergabe von Beratungsscheinen. Und der (Schein) wiederum hat mit dem hier Diskutiertem nichts zu tun.

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