Nach Eigenbedarfskündigung will der VM einen Auszugstermin wissen

  • Hallo und guten Abend,

    nach der (von uns bezweifelten) Eigenbedarfskündigung zum 30.06. waren wir beim Mieterverein.
    Da der VM keine Begründung lieferte, hat uns der Anwalt des MV geraten, einfach abzuwarten, um uns Zeit zu verschaffen.

    Das ging bis letzte Woche gut, als der VM meinen Mann am Telefon "kalt erwischte".
    Da hat mein Mann wohl was falsches gesagt, und nun schrieb der VM, er wolle von uns einen konkreten Auszugstermin.

    Meine Frage: Wie können wir vorgehen? Kann er einen Umzugstermin einfordern?

    Danke an alle, die uns anworten wollen und können.

    Grüße
    Römi

  • Da der VM keine Begründung lieferte,


    ... ist die Kündigung rechtsunwirksam, und Ihr braucht darauf in keinster Weise zu reagieren.

  • Hallo Roemi


    nach der Eigenbedarfskündigung zum 30.06.
    ...
    Da der VM keine Begründung lieferte,

    Das ist wiedersprüchlich.
    Es gibt im Gesetz allgemein nur die

    • "ordentliche Kündigung"
    • "außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist"
    • "außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"


    Eigenbedarf ist im also schon eine Begründung.
    Vermutlich nur nicht ausführlich genug beschrieben.



    hat uns der Anwalt des MV geraten, einfach abzuwarten, um uns Zeit zu verschaffen.

    Der Anwalt meint also das die Kündigung unwirksam ist?



    Das ging bis letzte Woche gut, als der VM meinen Mann am Telefon "kalt erwischte".
    Da hat mein Mann wohl was falsches gesagt, und nun schrieb der VM, er wolle von uns einen konkreten Auszugstermin.

    Meine Frage: Wie können wir vorgehen? Kann er einen Umzugstermin einfordern?

    Nein darf der VM m.E. nicht fordern.
    Der Umzugstermin hat nichts mit dem Ende des MV zu tun,
    denn der Umzug könnte z.B. auch schon 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist erfolgen.


    VG Syker

  • Hallo an alle hier,

    @ Fantastisch: das war allgemein gehalten.

    Konkret: Der VM fragte am Telefon, ob wir denn nun Ende Juni rauswären, worauf mein Mann antwortete, daß er dies noch nicht sagen könne. Das war wohl in den Augen (in dem Fall Ohren) des VM nicht die Antwort, die er erwartet hatte. Daraufhin kam der Brief.

    Nachtrag für alle, die mir hier helfen, zum besseren Verständnis:

    Er führte Eigenbedarf an, benannte seine Frau, ohne Angabe von Gründen. Daher hält der Anwalt sie für unwirksam wg.
    Formfehlers.

    Möglicherweise ist sie auch vorgeschoben, da der Kündigung einige Querelen vorausgingen.

    Da ging es um eine "Änderungskündigung", Schönheitsreparaturen über mehr als 100€ und Anderes.
    Dann steht noch eine frischrenovierte Wohnung im selben Haus leer.

    Ich möchte noch ausdrücklich betonen, daß wir uns zusammen mit dem Nachbarn von oben in Eigenregie immer um Haus und Garten gekümmert haben. Unter dem alten VM war auch alles kein Problem. Wir zahlen unsere Miete pünktlich und zuverlässig.
    In manchen Foren geht es ja oft um Kündigungen, weil die Mieter nicht zahlen.
    Das ist bei uns nicht so.

    Danke Euch allen bis hierher. Schreibt gern mehr, um mich zu erhellen.

    Grüße
    R.

    Einmal editiert, zuletzt von Roemi (5. Mai 2013 um 19:58)

  • Roemi:

    "Der VM fragte am Telefon, ob wir denn nun Ende Juni rauswären, worauf mein Mann antwortete, daß er dies noch nicht sagen könne. Das war wohl in den Augen (in dem Fall Ohren) des VM nicht die Antwort, die er erwartet hatte. Daraufhin kam der Brief.
    Er führte Eigenbedarf an, benannte seine Frau, ohne Angabe von Gründen. Daher hält der Anwalt sie für unwirksam wg.
    Formfehlers.
    - M.E. hat der Anwalt recht. Auch wenn der VM jetzt noch Gründe nachschieben sollte, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der (bereits ausgesprochenen) Kündigung.

    "Ich möchte noch ausdrücklich betonen, daß wir uns zusammen mit dem Nachbarn von oben in Eigenregie immer um Haus und Garten gekümmert haben. Unter dem alten VM war auch alles kein Problem. Wir zahlen unsere Miete pünktlich und zuverlässig."
    - Das ist ja schön und gut..., aber hier unrelevant (pardon!).

  • Zitat

    Auch wenn der VM jetzt noch Gründe nachschieben sollte, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der (bereits ausgesprochenen) Kündigung.


    Dann spricht er Sie eben nochmals aus und das Spiel beginnt von vorn.

  • Darum geht´s ja. Zeit verschaffen, in Ruhe was anderes suchen können.
    Möglicherweise eine Klage und einen Prozeß aushalten. Einen Vergleich anstreben.

  • Hallöle,
    war heute beim MV. Der Anwalt riet uns wiederum, auf das Schreiben bzgl. des Auszugstermins nicht zu antworten, da wir damit die Kündigung akzeptieren würden. Falls der VM sich nicht noch weiter äußert (woran ich nicht glaube), werden wir Mitte Juni aus die Unwirksamkeit der Kündigung wg. Formfehlers hinweisen und eine neue Kündigung (dann hoffentlich korrekt begründet) erwarten.

    Fantastisch: Ob er klagewütig ist, wissen wir ja nicht. Aber er wird Form und Inhalt der Kündigung spätestens überprüfen lassen müssen, wenn er auf Räumung klagen MUß :)

    Übrigens haben die zwei anderen Wohnung im Haus schon seit fast 4 Wochen ihren neuen Briefkasten, nur wir nicht.
    Aber auch damit können wir leben. Solange uns nur genug Zeit bleib,uns in Ruhe nach adäquatem Wohnraum umzusehen.
    Dies ist hier nicht so einfach.

    Grüße
    roemi

  • Übrigens haben die zwei anderen Wohnung im Haus schon seit fast 4 Wochen ihren neuen Briefkasten, nur wir nicht.


    Wurde Eurer entfernt?

  • Hallo Berny,

    die Briefkästen wurden im Zuge der Fassaden- und Dachmaßnahmen im Oktober 2012 abgeschraubt.
    Dann in aller Seelenruhe erstmal Aus- und Umbau der Dachgeschoßwohnung.
    Am 12.4. wurden die Briefkästen für die zwei anderen Wohnungen (DG steht z.Z. noch leer) angebracht.
    Am 13.4. Nachfrage beim Handwerker. Antwort: Bei unserem neuen Briefkasten fehle in der Packung der SChlüssel. Der VM tausche diesen also um. Seit dem 20.4. liegt der neue Briefkasten im Hausflur.

  • Roemi:

    "die Briefkästen wurden im Zuge der Fassaden- und Dachmaßnahmen im Oktober 2012 abgeschraubt."
    - und Du hast Dich nicht gewehrt?

    "Am 13.4. Nachfrage beim Handwerker. Antwort: Bei unserem neuen Briefkasten fehle in der Packung der SChlüssel. Der VM tausche diesen also um. Seit dem 20.4. liegt der neue Briefkasten im Hausflur."
    - Klingt wie Mobbing. Vielleicht würde eine Einstweilige Verfügung helfen?

  • Hallo Berny
    Der Anwalt hat auch gesagt, das das nach Schikane klingt.
    Aber eine Einstweilige Verfügung nützt niemandem in der momentanen Situation.
    Wir haben heute an dem unbenutzten Briefkasterl einen Aufkleber angebracht, daß dies nicht unser Briefkasterl ist.

    Der VM wird sicher wieder wegen des Auszugstermins auf uns zukommen.
    Dann werden wir sagen: Kein Briefkasten, keine Antwort aufseine Frage.:cool:

    Und wie oben erwähnt, auf diese Frage erhält er auch keine eindeutige Antwort.

    grüße
    roemi

    2 Mal editiert, zuletzt von Roemi (8. Mai 2013 um 22:32)

  • Der VM wird sicher wieder wegen des Auszugstermins auf uns zukommen.
    Dann werden wir sagen: Kein Briefkasten, keine Antwort aufseine Frage.:cool:[/QUOTE]
    Keine schlechte Idee...:p

  • Hi Roemi,

    wir sind gerade in einer ähnlichen Situation und auch uns wurde vom Mieterbund geraten, erstmal garnicht auf die Kündigung zu reagieren, um sie gar nicht erst anzuerkennen. Du schreibst

    Zitat

    Falls der VM sich nicht noch weiter äußert (woran ich nicht glaube), werden wir Mitte Juni aus die Unwirksamkeit der Kündigung wg. Formfehlers hinweisen und eine neue Kündigung (dann hoffentlich korrekt begründet) erwarten.

    Dazu ist meine Frage: Wie genau soll das denn formlee aussehen? Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren. Hat man Euch das denn so empfohlen, irgendwie offiziell zu äußern, dass ihr die Kündigung als ungültig erachtet?

    Bin bloß grad verunsichert, ob wir das auch machen müssen. Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen.

    Viele Grüße,
    Anni

  • anni237:

    "uns wurde vom Mieterbund geraten, erstmal garnicht auf die Kündigung zu reagieren, um sie gar nicht erst anzuerkennen."
    - Eine Reaktion muss jedoch nicht gleich Anerkennung bedeuten.

    "Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren."
    - Könnte hilfreich sein.

    "Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen."
    - Das bezweifele ich. Der VM ist keine Behörde, welche bei einem Bescheid automatisch eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen würde.

  • Hallo anni27



    Dazu ist meine Frage: Wie genau soll das denn formlee aussehen? Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren. Hat man Euch das denn so empfohlen, irgendwie offiziell zu äußern, dass ihr die Kündigung als ungültig erachtet?

    Rechtlich gesehen braucht man auf eine unwirksame Kündigung nicht zureagieren.

    Entweder merkt der VM das alleine und schickt eine neue Kündigung,
    oder er reicht Räumungsklage ein.

    Bei einer Klage besteht natürlich für den M ein gewisses Kostenrisiko,
    wenn die als unwirksam erachtete Kündigung doch wirksam sein sollte.

    Wenn kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist auf die unwirksame Kündigung hingewiesen wird,
    und sich dann raustellt die Kündigung ist eben doch wirksam,
    hätte der M aber fast keine Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen.
    Also auch hier ein Kostenrisiko.


    Bin bloß grad verunsichert, ob wir das auch machen müssen. Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen.

    Da hilft nur die Kündigung zu akzeptieren und innerhalb der Kündigungsfrist umzuziehen.


    VG Syker

  • Zitat

    wir sind gerade in einer ähnlichen Situation und auch uns wurde vom Mieterbund geraten, blabla...


    Und der Ex-Nachbar des Bruders des Arbeitskollegen deiner Cousine auch, stimmts ?
    Lass dir doch mal was Neues einfallen, immer nur die selbe Rhetorik, gäääääähn.

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