kein freistehendes EFH mehr ab August 2013

  • Hallo,

    vorab ist es mir wichtig zu erwähnen, dass ich mich außerordentlich gut mit meinem benachbarten Vermieter verstehe und so soll es möglichst auch bleiben.

    Folgender Fall liegt nun vor:

    Ich habe 2007 ein freistehendes EFH (ehemaliger Bauernhof) gemietet. Man muss sich das Objekt so vorstellen, dass es über einen separaten Anbau verfügt (früherer Kuhstall), der als unbewohnter Lagerraum genutzt wird. An diesem Anbau ist zur anderen Seite ein Haus des Vermieters angebaut. Somit bezieht sich das "freistehende" EFH darauf, das keine anderen Personen direkt angrenzen (das war auch mein expliziter Wunsch bei der damaligen Haussuche). Zur verdeutlichung: Ich bin vom Vermieter komplett durch diesen Lagerraum getrennt.

    Nun hat mich der Vermieter darüber informiert, dass ab August der Lagerraum umgebaut wird, damit dort die Tochter mit Ehemann (und somit auch bald mit Kindern) einziehen können (derzeit wohnen sie zusammen mit meinem Vermieter). Dementsprechend wird mein gemietetet Haus bald nicht mehr freistehend sein, denn wir werden direkt nebeneinander wohnen (also nur durch eine Wand getrennt).

    Welche Rechte entstehen mir nun als Mieter, oder habe ich einfach Pech gehabt? Ab August kommt zudem Baulärm auf mich zu - muss ich das hinnehmen?

    Und noch eine abschließende Frage, die nichts mit diesem Thema zu tun hat:

    In der Nebenkostenabrechnung taucht immer eine Gebäudeversicherung auf, die m.E. extrem überteuert ist. Habe ich das Recht auf Änderung des Anbieters?

    Vielen Dank vorab für die Mühe & viele Grüße
    ANiebuhr

  • Den Um-bzw. Ausbau des Grundstückes können Sie nicht verhindern. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

    Ein Recht auf Änderung des Anbieters haben Sie nicht. Lediglich ist der Vermieter gehalten eine wirtschaflich vertretbare Lösung zu finden. Also alles sehr vage.

  • ...ich habe mich zu allgemein bzw. unpräzise ausgedrückt. Habe ich das Recht, die Miete dauerhaft zu kürzen?


    Nein, hast Du nicht.
    Bzgl. der Dir überteuert erscheinenden WG_Vers. kannst Du beim VM die Unterlagen einsehen (VersUmfang, Gesellschaft, Prämie). Nach § 556 BGB ist der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

  • Zitat

    .ich habe mich zu allgemein bzw. unpräzise ausgedrückt.

    Ganz präzise gefragt, ist der derzeitige Zustand der beiden Häuser unveränderlich im Mietvertrag vereinbart? Nur das alleine zählt, nicht das persönliche Empfinden, demnächst direkte Nachbarn zu haben.

  • der Mietvertrag wurde wie folgt geschlossen:

    "Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus."

    Der Vertrag ist ein Standard-Vertrag von Zweckform (Wohnraum-Mietvertrag 2859). Das angrenzende Haus findet keine Erwähnung.

  • "Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus."

    Also ist es doch kein freistehendes Einfamilienhaus, wenn sich daran noch zwei weitere Anbauten befinden.
    Es bringt nichts, wenn Sie sich nun auf ein "freistehendes " Haus laut Mietvertrag berufen, denn diesen Zustand haben Sie von Anbeginn akzeptiert. Ob bewohnt oder nicht ist im Mietvertrag offen gelassen.

  • Habe ich das Recht, die Miete dauerhaft zu kürzen?

    Jeder Anwalt der was verdienen will und jede Zeitung die ihr Kaseblatt verkaufen will, wird sagen, ja. Denn die leben ja davon. Wenn sie am Ende des Verfahrens verlieren, lachen alle.

    Denn so was kommt immer auf den Einzelfall an.

    Beispiel: In ihrem Mietvertrag steht irgendwo drin " freistehendes EFH "? ? ? Ohne Nachbar ? Ich hab noch nie einen Mietvertrag mit dem Wort " freistehend " gesehen. Schauen sie am Besten mal rein, in den Vertrag. Sie haben , so sehe ich es, ohne es zu wissen, ein Teil eines Doppelhauses gemietet. Also das besteht aus Wohnhaus und Kuhstall.

    Ein recht spezieller Einzelfall. Aber meist im Vermiettrag geregelt. Der Zweckformvertrag schreibt sogar: Doppelhaushaelfte. http://www.avery-zweckform-fachshop.de/2859-Wohnraum-…trag-ar918.aspx

    Egal, wenn ihnen das Haus nicht mehr passt, ziehen sie aus. Das ist fuer alle Seiten sicherlich am Besten, denn sie haben nur eine Gesundheit.

    Das ist eben der Vorteil eines Mieters, er kann gehen. Der Hausbesitzer hat diesen Vorteil nicht. Er kann nicht gehen, er muss mit dem was er hat vorlieb nehmen, ... er zieht in den Kuhstall. Da tut mir ihr Vermieter leid, ich als Vermieter wuerde sie rauswerfen. Das nennt sich Eigenbedarfskuendigung. Nichts gegen sie, so ist das nicht gemeint, aber meine Tochter wuerde ich nicht in einen schlecht isolierten ( umgebauten ) stinke Kuhstall ziehen lassen.

    ;)

    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. "

    Es grüsst der Billy :D

    2 Mal editiert, zuletzt von melaniemax (8. Mai 2013 um 04:29)

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