ok - vielen Dank für die Auskünfte
Beiträge von ANiebuhr
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der Mietvertrag wurde wie folgt geschlossen:
"Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus."
Der Vertrag ist ein Standard-Vertrag von Zweckform (Wohnraum-Mietvertrag 2859). Das angrenzende Haus findet keine Erwähnung.
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...ich habe mich zu allgemein bzw. unpräzise ausgedrückt. Habe ich das Recht, die Miete dauerhaft zu kürzen?
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Hallo,
vorab ist es mir wichtig zu erwähnen, dass ich mich außerordentlich gut mit meinem benachbarten Vermieter verstehe und so soll es möglichst auch bleiben.
Folgender Fall liegt nun vor:
Ich habe 2007 ein freistehendes EFH (ehemaliger Bauernhof) gemietet. Man muss sich das Objekt so vorstellen, dass es über einen separaten Anbau verfügt (früherer Kuhstall), der als unbewohnter Lagerraum genutzt wird. An diesem Anbau ist zur anderen Seite ein Haus des Vermieters angebaut. Somit bezieht sich das "freistehende" EFH darauf, das keine anderen Personen direkt angrenzen (das war auch mein expliziter Wunsch bei der damaligen Haussuche). Zur verdeutlichung: Ich bin vom Vermieter komplett durch diesen Lagerraum getrennt.
Nun hat mich der Vermieter darüber informiert, dass ab August der Lagerraum umgebaut wird, damit dort die Tochter mit Ehemann (und somit auch bald mit Kindern) einziehen können (derzeit wohnen sie zusammen mit meinem Vermieter). Dementsprechend wird mein gemietetet Haus bald nicht mehr freistehend sein, denn wir werden direkt nebeneinander wohnen (also nur durch eine Wand getrennt).
Welche Rechte entstehen mir nun als Mieter, oder habe ich einfach Pech gehabt? Ab August kommt zudem Baulärm auf mich zu - muss ich das hinnehmen?
Und noch eine abschließende Frage, die nichts mit diesem Thema zu tun hat:
In der Nebenkostenabrechnung taucht immer eine Gebäudeversicherung auf, die m.E. extrem überteuert ist. Habe ich das Recht auf Änderung des Anbieters?
Vielen Dank vorab für die Mühe & viele Grüße
ANiebuhr
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