Beiträge von AND2

    Nein


    Dann bau dir eine Neue ein, oder zieh aus.

    Natürlich können wir als Mieter nicht einfach an den Wänden herumbasteln und letzteres käme nur ungern in Frage, da wir von hier aus, wenn die Finanzen stehen in ein Eigenheim ziehen;)

    Trotzdem kann man als Mieter mit seinem Vermieter über diese Anliegen reden, es hätte ja nur sein können, dass es auch eine rechtliche Grundlage für diese Situation gegeben hätte;)

    Unabhängig von der Tür, nocheinmal konkret zur Wand! Wenn der Vermieter und die Vormieterin diese Wand nicht erwähnen und man später erst erfährt, das es sich bei dem Wohnhaus um ein ehemaliges Büro handelt und diese "günstige Wand" eingezogen wurde um Kosten zu sparen, ist es dann nicht trotzdem irgendwie anfechtbar(nicht böse gemeint)! Man kann so einen Zustand dann ja erst durch das eigentliche leben/wohnen im Haus erfahren/erleben! Unser Nachbar hat ebenfalls erst spät erfahren, dass diese Wand, eher ein Provisorium darstellt. Dementsprechend frage ich mich, ob ein Vermieter "Mängel" verschweigen darf, wenn sie in diesem Fall von Bedeutung aber nicht offensichtlich sind!

    Hallo erstmal in die Runde, da dies mein erster Beitrag ist!

    Und zwar habe ich folgende Fragen, weil ich am kommenden Freitag einen Termin mit dem Vermieter und unseren Nachbarn habe, aber noch Infos benötige!

    1. Im Wohnzimmer haben wir über eine Länge von 4-5 Metern eine Wand, die an die Nachbarswohnug grenzt, bzw. unsere Wohnungen voneinander trennt! Nun ist es so, dass es sich um eine extrem dünne und daher massiv hellhörige Pappwand handelt. Um einen kurzen Eindruck zu geben: Wenn das Handy des Nachbarn kurz klingelt, weil dieser eine SMS bekommt schaue ich auf mein Handy, weil es so laut klingt/ Wenn wir in der Küche sind, klingt es so als würde der Nachbar bei uns fernsehen/ Wenn in der Wohnung leise gesprochen wird verstehen wir mitten im Raum noch jedes Wort! Mit dem Nachbar verstehen wir uns gut und wissen das keiner von uns laut ist!

    Hat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend schallisolierte Wand?

    2. Die Wohnungseingangstür unserer Mietwohnung ist laut einer befreundeten Sicherheitsfirma schon seit Jahrzehnten nicht mehr auf dem neusten Stand (Papptür/Minibolzen/Spielzeugschließblech/vieles von außen abschraubbar...) / Jedes Kind wäre innerhalb von 2min in der Wohnung wenn er es denn wollte!

    Hat man als Mieter das Recht auf eine ausreichend sichere Wohnungseingangstür?


    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen!;)

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