Beiträge von MixMax2011

    Guten Morgen,

    die 190 Euro sind wohl netto. Z.B. zahlen die Mieter des Hauses die Schornsteinfegergebühren extra, Heizkosten und Warmwasser ebenso. Es gibt keine Nebenkostenvorauszahlungen und auch keine -abrechnung. Der Mieter ist vor 45 Jahren eingezogen, hat seine Miete bezahlt und sich um das Haus und Garten gekümmert. Alles was er dafür benötigt hat, hat er aus seiner eigenen Tasche gezahlt.

    Altersbedingt kann er das jetzt nicht mehr machen und zwischenzeitlich hat die Tochter das Mietverhältnis übernommen. Jetzt fordert Sie pro Monat 80 Euro mehr mit der Begründung, die Hausmeistertätigkeit entfällt und deshalb entfällt die vergünstigte Miete. Dem haben wir in der Höhe nicht zugestimmt. Im 2. Schreiben legt Sie einen Mietspiegel der immowelt.de vor und führt eine Vergleichsmiete an.

    Mir ist nicht klar, was die Vermieterin machen möchte. Betriebskosten für die Hausmeistertätigkeit abrechnen oder die Grundmiete erhöhen! Wobei ich das letztere als wahrscheinlicher sehe.

    MfG
    MM

    Hallo

    der Vermieter hat die Miete von 190 Euro auf 270 Euro erhöht und verweist auf den Mietspiegel der immowelt.de und hat eine weitere Wohnung im Haus als Vergleich herangezogen. Diese Wohnung hat aber ein modernisiertes Bad und eine Etagen-Zentralheizung, während unsere Wohnung noch nie modernisiert wurde und nur einen Ölofen hat.

    Wir waren mit einer Erhöhung von 30 Euro einverstanden. Der Vermieter besteht jedoch auf 80 Euro. Der Mietvertrag ist 45 Jahre alt und wurde nie aktualisiert.

    1. Kann der Mietspiegel der immowelt.de als Grundlage herangezogen werden
    2. Müssen nicht 3 Vergleichswohnungen angegeben werden in entsprechender Ausstattung, Lage etc.
    3. Sind 42 % Erhöhung überhaupt zulässig (20 % innerhalb 3 Jahren gesetzlich)

    Danke für eine Antwort

    MfG
    M.M

    Hallo

    Mein Schwiegervater ist vor 40 Jahren in dieses Haus eingezogen, zahlt mtl. seine Miete und kümmerte sich um das Haus und den Garten. Er hat nie einen Rasenmäher, Gartengeräte oder irgendwelche Betriebsmittel über die Vermieter abgerechnet, sondern alles selbst gezahlt. Gerechterweise muss man sagen, dass die Miete selten erhöht wurde, aber in das Haus auch kein Geld investiert wurde.
    Vor 3 oder 4 Jahren wurde die Miete um 30 % erhöht und jetzt eben die 80 Euro, weil er die Hausmeistertätigkeit abgeben musste.

    Die Hausmeistertätigkeit soll auch an keine Fremdfirma vergeben werden, sondern ein Mieter im Haus soll das übernehmen. Bisher aber auch noch nicht passiert, obwohl für den April schon gezahlt wurde.

    Ich habe von der Vermieterin einen Nachweis über die Höhe der Hausmeistertätigkeit verlangt. Mal schauen, wie sie darauf reagiert.

    Danke für die Antworten
    MfG
    MixMax

    Guten Abend,

    mein Schwiegervater hat in einem 3-Familien-Haus seit 40 Jahren die Hausmeistertätigkeit ausgeführt und jetzt aufgeben müssen. Es geht hier schlussendlich um die Pflege des Außenbereichs und den Winterdienst. Alles andere (z.B. Treppenhausreinigung) macht jeder Mieter für seine Etage.

    Der Vermieter möchte nun 80 Euro mehr Miete, weil das dem Wert der monatlichen Hausmeistertätigkeit entspräche. Wir haben das abgelehnt und ihm mitgeteilt, dass wir 30 Euro für angemessen halten. Er besteht aber weiterhin auf den 80 Euro.

    Für mich bedeutet das, dass der Vermieter für die anfallenden Gartenarbeiten (Rasenmähen, Außenanlage fegen, Laub/ Unkraut entfernen, Mülltonnen rausstellen) pro Partei 80 Euro ansetzt also insgesamt 240 Euro im Monat (keine Fremdvergabe). Ich habe den wöchentlichen Aufwand auf 2 Stunden geschätzt!

    Kann ich vom Vermieter eine Kostenkalkulation verlangen, damit ich sehen kann, wie er auf diese Beträge kommt?
    Man muss dazu sagen, dass ab April die 30 Euro mehr Miete bezahlt werden, aber bisher an der Außenanlage nichts gemacht wurde. Also Zahlung ohne Leistung.

    Danke für eine Antwort

    Grüße
    MixMax

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