Mieterhöhung

  • Hallo ihr lieben

    Bin neu hier im Forum und habe bezüglich eine Frage zur Mieterhöhung hoffe Ihr könnt mir helfen.
    Meine Frage:

    lebe mit meinem Freund in einer Mietswohnung nun ist letztes Jahr mein Vermieter gestorben und die Kinder kümmern sich jetzt auf das Haus. Natürlich kamen diese gleich mit einer Mietserhöhung an auf einem neuen Vertrag. Anstatt bis jetzt 431 € warm möchten diese 412 € kalt! Der Mietvertrag läuft wie der alte über die Frau des verstorbenen Vermieters? Ist das rechtens?

    Meines Wissens nach darf man doch die Miete nur um 20% erhöhen innerhalb von 15 Monaten oder so? Es wird bald eine Modernisierung durchgeführt eine neue Heizungsanlage wird eingebaut.

    Das komische finde ich das es nur bei unserer Wohnung ist die anderen Mieter in dem Haus haben noch keine Mieterhöhung bekommen.

    Über eine Anwort würde ich mich freuen.
    Danke schonmal!

  • Hallo 19Saika90,

    "...nun ist letztes Jahr mein Vermieter gestorben und ... Der Mietvertrag läuft wie der alte über die Frau des verstorbenen Vermieters?"
    - Ja, WAS denn nun? WER ist Vermieter laut Mietvertrag?
    - Was heisst "wie der alte", wer oder was ist "der alte"? Gibt es zwei Mietverträge??

  • Unseren alten Mietvertrag gibt es der auf die Frau vom Vermieter gelaufen ist leider ist diese auch schon im Altenheim wegen Schlaganfall kann kaum noch reden. Mit dem neuen Mietvertrag kam der Sohn der Vermieterin an dieser ist aber noch nicht unterschrieben!!! Also laut Mietvertrag ist die Frau Vermieter der Mann der verstorben ist hat sich aber drum gekümmert da Frau im Altenheim wegen Schlaganfall

  • Es war so wir haben unseren Mietvertrag den wir beim Einzug erhalten haben. Nachdem der Mann von der Vermieterin laut Mietvertrag gestorben ist kam der eine Sohn zu uns wegen Mieterhöhung alles schön und gut. Nach paar Wochen kam er mit einem neuen Mietvertrag an wo die Miete auf 412 € kalt angestiegen ist. Ich meinte das er die Miete aber nur um 20 % erhöhen dürfte darauf hin meinte der Sohn mit einem neuen Mietvertrag darf er auch höher da wir hier ja fast umsonst gewohnt hätten und dies ein Neubau wäre und er dafür mehr verlangen dürfte. Das Haus ist schon über 30 Jahre alt also kein Neubau mehr in meinen Augen. Nun kam er noch mit der Aussage das wir in einer Top Lage mit wunderbarer Aussicht wohnen würden trotz Stadt ohne Straßenlärm und einen herrlichen Blick vom sonnigen Südbalkon aus. Mein Freubd möchte da sich nicht mit rumstreiten und einfach bezahlen aber ich finde das
    Man als Mieter doch auch noch irgendwo regte hat. Klar wenn ich jetzt Unrecht hab mit den 20% Mieterhöhung muss ich das ja wohl oder übel bezahlen.

  • Der bisherige MV gilt nach wie vor, auch wenn der Vermieter verstorben ist. Dann ist eben der Erbe als VM dran. Ein neuer MV ist überhaupt nicht erforderlich.
    Wir sind hier auch nicht auf dem Basar.

  • Zitat

    Mein Freubd möchte da sich nicht mit rumstreiten und einfach bezahlen


    Er scheint den Wert der WHG erkannt zu haben.

    Zitat

    Das komische finde ich das es nur bei unserer Wohnung ist die anderen Mieter in dem Haus haben noch keine Mieterhöhung bekommen.


    Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
    Zudem soll die Mieterhöhung evtl. Anderes bewirken.

  • Die Wohnung war runtergekommen als wir dort einbezogen sind!!! Wir haben Sie erst so schön gemacht und jetzt verlangt er mehr. Klar ich weiß das irgendwann mal im Leben eine Mieterhöhung kommt aber er darf doch keine 50% erhöhen? Er darf doch nur 20% oder habe ich da Unrecht?
    Mein Freund hat einfach nur schiss das wir aus der Wohnung rausfliegen er ist nicht der Streiter um sein recht wenn wir recht haben sollten! Er geht solchen Situationen meistens ausm weg!
    Gegen den Schimmel in der Wohnung hat der Vermieter damals auch nichts gemacht obwohl ih ihn mehrmals drauf hingewiesen habe, irgendwann hab ich Ihn selber weggemacht da ich kein Bock auf gesundheitsschädwn habe.

  • Zitat

    Die Wohnung war runtergekommen als wir dort einbezogen sind!!! Wir haben Sie erst so schön gemacht


    Ja, ja, ich weiß, es gibt keine Mieter, die in schöne WHGen ziehen.
    Alles ist immer beschädigt, heruntergekommen oder versifft.
    Warum nur zieht man nur in so eine Bude ?

    Zitat

    Mein Freund hat einfach nur schiss das wir aus der Wohnung rausfliegen


    Er denkt eben weiter, solltest Du auch.

    Zitat

    ... weggemacht da ich kein Bock auf gesundheitsschädwn habe.


    An WHG-Schäden scheinst Du keine Gedanken zu verschwenden.

  • Unseren alten Mietvertrag gibt es der auf die Frau vom Vermieter gelaufen ist leider ist diese auch schon im Altenheim wegen Schlaganfall kann kaum noch reden.


    Könntest Du bitte eine andere Person, die der deutschen Sprache mächtig(er) ist, für Dich schreiben lassen?

  • Hallo 19Saika90


    darauf hin meinte der Sohn mit einem neuen Mietvertrag darf er auch höher

    In dem Punkt hat der Sohn recht,
    aber er hat keinen Anspruch auf eure Unterschriften im neuen MV!


    und dies ein Neubau wäre und er dafür mehr verlangen dürfte. Das Haus ist schon über 30 Jahre alt also kein Neubau mehr in meinen Augen.


    Sorry wenn das jetzt hart klingt,
    aber dann halt es doch wie Dieter Nuhr:

    Zitat von Dieter Nuhr

    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten


    Zitat von Wiki

    Als Neubau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die ab dem Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sog. Plattenbauweise verwendet wurde. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1950 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typische Abgrenzung zum Gründerzeit-Altbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von weniger als 3,00 Metern.


    VG Syker

  • Ja, ja, ich weiß, es gibt keine Mieter, die in schöne WHGen ziehen.
    Alles ist immer beschädigt, heruntergekommen oder versifft.
    Warum nur zieht man nur in so eine Bude ?


    Tut mir leid das ich vll nicht so ein Großverdiener bin wie du, aber wenn man sich damals in der Ausbildung ein Dach übern Kopf leisten musste nimmt man das was da ist und keine Luxuswohnung, habe niemals gesagt das die Wohnung versifft oder total beschädigt war.


    Es war regelrecht eine Frage und dann so unhöfliche Anworten zu bekommen hätte ich eigentlich nicht gedacht.
    Sorry das ich kein Duden oder BGB verschlungen habe.

  • Ich versuche es mal in wenigen Worten zusammenzufassen.

    1. Wenn Ihr einen neuen MV unterschreibt, kann die Mieterhöhung die 20% Kappungsgrenze übersteigen.

    2. Der "alte" Mietvertrag gilt weiter, der Tod des VM ändert daran nichts ggf. läuft er eh auf die Ehefrau, ansonsten treten die Erben ein.

    Ihr müsst diesen MV nicht unterschreiben. Somit tritt auch keine Mieterhöhung in Kraft.
    Zwingen kann Euch der VM dazu nicht.

    3. Er kann natürlich eine Mieterhöhung aussprechen, die ist aber rechtlich was völlig anderes als ein neuer MV und an die Kappungsgrenze von 20% in 3 Jahren gebunden. Ausnahme. Nachgewiesene Modernisierungskosten können unabhängig von der Kappungsgrenze mit 11% auf die Jahresmiete draufgeschlagen werden. Aber Achtung. Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue Ölheizung ist nicht unbedingt eine Modernisierung, aber dass ist wiederrum eine andere Frage.

    Also der Sohn will euch hier über den Tisch ziehen mit dem neuen MV. Mein Tipp: Nicht unterschreiben!.

  • Das sehe ich genauso! Du Ihr solltet den neuen Mietvertrag definitiv nicht unterschreiben! Weder der Vermieter noch der Sohn darf euch deswegen rausschmeißen. Der alte Mietvertrag ist immernoch gültig, wie bereits erwähnt wurde.

    Natürlich möchte man mit dem Vermieter in Ruhe und Frieden leben, aber eine solche Dreistigkeit seitens des Sohnes ist unerhört.

    Was euch aber erwartet: Der Vermieter kann die Miete um 20% anheben, falls er das nicht schon in den letzten 36 Monaten getan hat. Zudem kommt wahrscheinlich nochmal eine Erhöhung wenn bereits modernisiert worden ist. Die genauen Infos findest du hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieterhoehung/

    Du solltest aber tatsächlich dir entweder mehr Mühe beim Schreiben geben oder aber mal was für dein Deutsch tun... es ist echt anstrengend deine Texte zu lesen ;)


    LG

    sushifreund

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