Liebes Forum,
ergänzend zu meinem Post zum Mietvertrag habe ich keine konkrete Frage zum Vertrag bezogen auf die Aufnahme meiner Lebensgefährtin i.d. Mietvertrag.
Ich habe zum Wochenende meinen Mietvertrag erhalten (bin aber noch kein genossenschaftl. Mitglied).
I.d. mündl. Vereinbarung hieß es, dass eine Partei der Genossenschaft beitreten muss und die andere Person kann ohne Probleme dazu ziehen.
Heute habe wir den Mietvertrag erhalten und wir sind sehr verwundert.
Laut vertrag, taucht nur das genossenschaftl. Mitglied im Vertrag auf. Die Lebensgefährtin taucht lediglich als
"selbstschuldnerische Bürgin" auf.
Ergänzt wird im Mietvertrag:
"Bürschaft:
(1) Die Lebensgefährtin des Mitglieds übernimmt durch Mitunterzeichnung des Vertrages als Bürge für die Verbindlichkeit des Mitglieds aus dem Nutzungsvertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgeführen begrenzt ist; Betriebskosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben für die Berechnung der Höhe der Bürgschaft unberücksichtigt.
(2) Sobald sie die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erwirbt, kann sie dem Vertrag durch ausfrückliche schriftliche Erklärung beitreten. Sie tritt damti ina ll sich aus diesem Vertrag erhgebenen Rechte und Pflichten ein"
Habe ich es richtig verstanden, dass diese Klausel(n) für meine Lebensgefährtin bedeuten, dass sie keine Rechte als "Mieterin" aber dafür alle "Pflichten" hat?
Die Genossenschaft läuft mind 2 Jahre. Der Mietvertrag wäre theoretisch nach 3 Monaten kündbar. Bedeutet es "theoretisch", dass meine Freundin von heute auf morgen ausziehen könnte bzw. das ich sie "theoretisch" von heute auf morgen vor die Tür setzen könnte, aber als Bürge trotzdem für die Mietzeit weiterhin aufkommen muss?
Haben theoretisch Nachbarn als Mitglied/er der Genossenschaft somit auch "mehr Rechte" als meine Freundin, d.h. wenn denen z.B. "ihr Gesicht nicht gefallen würde", könnten Sie sich beschweren und sie müssten ausziehen (theoretisch)?
Ich würde mich über eure Meinungen und Rat freuen.
Liebe Grüße,
Christopher