Hallo Zusammen,
ich habe heute meinen Miet- bzw. Nutzungsvertrag im Rahmen einer genossenschaftl. Wohnung erhalten. Ich bin der Mitgliedschaft noch nicht beigetreten, müsste es aber natürlich beim Abschluss des "Nutzungsvertrages" tun.
Ich bin über einige Klauseln stutzig geworden, welche ich so noch nicht gelesen habe und würde mich über eure Meinung/ Feedback dazu freuen:
-Ausschluss der Garantiehaftung
Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
Diese Haftungsschluss findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Wohnung zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
--> Bedeutet das eine "Art" Umkehr-Beweislast? Z.B. Bei Schimmel i.d. Whg. muss der Mieter z.B. durch einen Gutachter nachweisen, dass es ein baulicher Mängel statt Eigenverschulden (z.B. falsch Lüften) damit die Genossenschaft bzw. Gesellschaft "aktiv" wird? Hintergrund: i.d. Whg. ist und leichter Stock i.d. Ecke/ Eckwhg. aufgefallen. Haben es angesprochen weil wir ein Schimmelentferungsspray i.d. Whg. gefunden haben. Die Genossenschaft erklärte und, dass die Vormieterung schlecht gelüftet hat und dadurch Stock entstanden ist (eine "ältere Dame"). Der Stock ist aber komplett beseitigt und laut deren Messungen liegt keine Feuchtigkeit vor.
-Weitere Leistungden des Mitglieds
(1) Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind der Genossenschaft vom Mitglieder zu erstatten. Bagetellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterländen. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Bertrag von 80,00 EUR und jährlich 8% der Jahrsnutzungsgebühren nicht übersteigen. Das Mitglied ist von der Kostentragung befreit, wenn es die Bagetellschäden selbst beseitigt.
-> Ist diese Klausel so vertretbar? Würde hier die Haftpflichtversicherung eintreten?
Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.
Viele Grüße,
Chris