Beiträge von christopher84

    Wo hast du das denn gelesen? Oder anders gefragt, was denkst du denn, welche Rechte ein Mieter hat, die schriftlich fixiert werden müssten? Welche Rechte hast du denn z.B. laut diesem Vertrag?

    Hallo Mainschwimmer,

    ich gehe davon aus, weil sie im Mietvertrag nicht als Mieterin auftaucht -an keiner Stelle. Es fällt lediglich mein Name auf der 1. Seite als Genossenschaftsmitglied und Mieter. Der Name meiner Freundin fällt lediglich auf der letzten Seite, wo man unterschreiben muss.
    Bei mir steht im Bereich der Unterschrift Mieter: Mein Name. Ganz unten steht dann der Name meiner Freundin, nicht als "Mieterin" sondern lediglich mit der Angabe "selbstschuldnerische Bürgin"?

    Liebes Forum,

    ergänzend zu meinem Post zum Mietvertrag habe ich keine konkrete Frage zum Vertrag bezogen auf die Aufnahme meiner Lebensgefährtin i.d. Mietvertrag.

    Ich habe zum Wochenende meinen Mietvertrag erhalten (bin aber noch kein genossenschaftl. Mitglied).
    I.d. mündl. Vereinbarung hieß es, dass eine Partei der Genossenschaft beitreten muss und die andere Person kann ohne Probleme dazu ziehen.

    Heute habe wir den Mietvertrag erhalten und wir sind sehr verwundert.
    Laut vertrag, taucht nur das genossenschaftl. Mitglied im Vertrag auf. Die Lebensgefährtin taucht lediglich als
    "selbstschuldnerische Bürgin" auf.

    Ergänzt wird im Mietvertrag:
    "Bürschaft:
    (1) Die Lebensgefährtin des Mitglieds übernimmt durch Mitunterzeichnung des Vertrages als Bürge für die Verbindlichkeit des Mitglieds aus dem Nutzungsvertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgeführen begrenzt ist; Betriebskosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben für die Berechnung der Höhe der Bürgschaft unberücksichtigt.

    (2) Sobald sie die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erwirbt, kann sie dem Vertrag durch ausfrückliche schriftliche Erklärung beitreten. Sie tritt damti ina ll sich aus diesem Vertrag erhgebenen Rechte und Pflichten ein"

    Habe ich es richtig verstanden, dass diese Klausel(n) für meine Lebensgefährtin bedeuten, dass sie keine Rechte als "Mieterin" aber dafür alle "Pflichten" hat?
    Die Genossenschaft läuft mind 2 Jahre. Der Mietvertrag wäre theoretisch nach 3 Monaten kündbar. Bedeutet es "theoretisch", dass meine Freundin von heute auf morgen ausziehen könnte bzw. das ich sie "theoretisch" von heute auf morgen vor die Tür setzen könnte, aber als Bürge trotzdem für die Mietzeit weiterhin aufkommen muss?
    Haben theoretisch Nachbarn als Mitglied/er der Genossenschaft somit auch "mehr Rechte" als meine Freundin, d.h. wenn denen z.B. "ihr Gesicht nicht gefallen würde", könnten Sie sich beschweren und sie müssten ausziehen (theoretisch)?

    Ich würde mich über eure Meinungen und Rat freuen.

    Liebe Grüße,

    Christopher

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute meinen Miet- bzw. Nutzungsvertrag im Rahmen einer genossenschaftl. Wohnung erhalten. Ich bin der Mitgliedschaft noch nicht beigetreten, müsste es aber natürlich beim Abschluss des "Nutzungsvertrages" tun.

    Ich bin über einige Klauseln stutzig geworden, welche ich so noch nicht gelesen habe und würde mich über eure Meinung/ Feedback dazu freuen:

    -Ausschluss der Garantiehaftung

    Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
    Diese Haftungsschluss findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Wohnung zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

    --> Bedeutet das eine "Art" Umkehr-Beweislast? Z.B. Bei Schimmel i.d. Whg. muss der Mieter z.B. durch einen Gutachter nachweisen, dass es ein baulicher Mängel statt Eigenverschulden (z.B. falsch Lüften) damit die Genossenschaft bzw. Gesellschaft "aktiv" wird? Hintergrund: i.d. Whg. ist und leichter Stock i.d. Ecke/ Eckwhg. aufgefallen. Haben es angesprochen weil wir ein Schimmelentferungsspray i.d. Whg. gefunden haben. Die Genossenschaft erklärte und, dass die Vormieterung schlecht gelüftet hat und dadurch Stock entstanden ist (eine "ältere Dame"). Der Stock ist aber komplett beseitigt und laut deren Messungen liegt keine Feuchtigkeit vor.

    -Weitere Leistungden des Mitglieds

    (1) Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind der Genossenschaft vom Mitglieder zu erstatten. Bagetellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterländen. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Bertrag von 80,00 EUR und jährlich 8% der Jahrsnutzungsgebühren nicht übersteigen. Das Mitglied ist von der Kostentragung befreit, wenn es die Bagetellschäden selbst beseitigt.

    -> Ist diese Klausel so vertretbar? Würde hier die Haftpflichtversicherung eintreten?

    Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.

    Viele Grüße,

    Chris

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