15 Monate Kündigungsverbot

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich Kreuz und quer durch das Internet gegooglet aber nicht wirklich was gefunden.


    Ich und meine Freundin wohnen seit Oktober letzten Jahres in unserer Mietwohnung. Nun haben wir eine klasse Wohnung gefunden die erstens etwas erschwinglicher ist und zweitens wäre unser kleiner näher bei seine Oma.

    Leider haben wir nicht jeden Punkt des Mietvertrages bis ins kleinste Detail studiert und mussten heute feststellen,dass wir in den ersten 15. Monaten nicht kündigen dürfen.

    ist das rechtens? habe ich nicht die freie Entscheidungsgewalt mich für eine andere Wohnung zu entscheiden (natürlich halte ich in diesem falle die 3. monatige Kündigungsfrist ein)

    was kann man denn ggf unternehmen um diese 15 Monate zu umgehen? Wir hätten noch einen Grund der gegen den Vertraglichen Inhalt verstößt um evtl aus dem Mietvertrag rauszukommen!?

    wäre euch für schnelle antworten und Hilfe sehr sehr dankbar.

  • Zitat

    ... mussten heute feststellen,dass wir in den ersten 15. Monaten nicht kündigen dürfen.
    ist das rechtens?


    Wenn richtig vereinbart, ja.

    Zitat

    was kann man denn ggf unternehmen um diese 15 Monate zu umgehen?


    Nix, außer :
    Keine Miete mehr zahlen und sich kündigen / rausklagen lassen, wäre aber eine teure Variante.

  • Hallo boxxx87


    vereinbarte Kündigungsverzicht

    Richtig heißt es Kündigungsverzicht,
    und dieser kann für bis zu 48 Monate vereinbart werden.

    Für eine Kündigung sehe ich keine Chance.
    Aber ein persönliches Gespräch mit dem VM
    um evtl. einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.


    VG Syker

  • Zitat

    dass wir in den ersten 15. Monaten nicht kündigen dürfen.

    Dann hast du einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben. Schau mal nach, ob dieser Verzicht auch für den Vermieter gilt.

    Diese Verträge sind formularmäßig sogar bis zu 48 Monate gültig.

  • Der genaue Wortlaut..

    "Es wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass das Mietverhältnis innerhalb eines Zeitraumes von 15. Monaten nach Mietbeginn (hier also bis zum 31.12.2013) nicht kündbar ist. Mieter und Vermieter verzichten also innerhalb dieses Zeitraums auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht. In der sich anschließenden Zeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 ff BGB. Das recht zur außerordentlichen Kündigung besteht weiterhin."

  • Habe ich denn evtl eine Chance, auch wenn ich es nicht/überlesen habe rauszukommen (trotz einhaltung der 3 Monate),weil der Vermieter uns darauf nicht hingewiesen habe?

  • Zitat

    Habe ich denn evtl eine Chance,

    Nö!

    Bei erwachsenen Vertragspartnern geht man davon aus, dass die einen Vertrag gelesen haben, bevor sie unterschreiben. Aber vielleicht kannst du mit Geld den Vermieter zu einer Auflösung des Vertrages bewegen.

  • Geistreicher einfall....wenn ich soviel Geld hätte um dieses problem zu umgehen, wäre mir das sichelrich bereits eingefallen


    ... welches ich bezweifele, denn sonst hätteste diese glasklare Vereinbarung nicht mehr zu hinterfragen brauchen.

  • Pech für die Kuh Elsa ... drum lese wer sich ewig bindet

    übrigens nach den 15 Monaten gilt nochmal die gesetzliche Kündigungsfrist, also frühestens raus seit ihr 31.3.2014 wenn ihr vor dem 3. Werktag im Januar 2014 kündigt.

    Versuchen sie mit ihrem Vermieter zu sprechen, ggf. lässt er sich auf eine Nachmieterregelung ein, verpflichtet ist er dazu aber nicht

  • Und Achtung!!
    Kündigung nicht vor dem 31.12.2013!
    Sie müsste aber bis zum 3. Werktag des Januar 2014 beim Empfänger angekommen sein, um zum 31.03. zu gelten.

  • Und Achtung!!
    Kündigung nicht vor dem 31.12.2013!
    Sie müsste aber bis zum 3. Werktag des Januar 2014 beim Empfänger angekommen sein, um zum 31.03. zu gelten.

    mhhh geht nicht mit Wirkung schon vorher zu kündigen? Ist ja bissel knapp.
    Kennst Du Fälle in denen es da Probleme gab?

  • mhhh geht nicht mit Wirkung schon vorher zu kündigen? Ist ja bissel knapp.
    Kennst Du Fälle in denen es da Probleme gab?


    Der Text dürfte eindeutig sein.
    Nein, kenne solche Fälle (bisher, gottseidank) nicht.

  • Sehr geehrter Herr Vermieter,

    hiermit kündige(n) ich (wir) die mit dem Mietvertrag vom xxx angemietete Wohnung 1. Stock in der XStrasse 1 in YStadt, mit Wirkung zum 1.1.2014 entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist BGB §§ 573c. Das Mietverhältnis endet damit zum 31.3.2014.

    Wir wünschen noch schöne Festtage und rutschen sie uns mal .. aehm guten Rutsch ;)

    mfg

    Unterschrift

    sollte doch auch passen

  • mhhh geht nicht mit Wirkung schon vorher zu kündigen? Ist ja bissel knapp.
    Kennst Du Fälle in denen es da Probleme gab?

    Das ist unwesentlich wann das Kündigungsschreiben dem Vermieter zugeht. Nur die Frist= Ende Kündigungsverzicht + 3 Monate muß eingehalten werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!