Heizkosten

  • Guten Abend.
    Ich bin Mieter einer kleinen Wohnung und habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung bekommen und habe nun eine Frage zu den Heizkosten.
    Ich wärme mein Wasser über einen Durchlauferhitzer auf, also durch Strom, jedoch meine Vermieterin erwärmt Ihr Wasser über die gemeinsame Heizung und somit auch über unsere gemeinsame Heizrechnung.
    Sie sagt das man das so machen könnte, wenn sie eine Pauschale von 18% abziehen würde. Diese Zahl sollte man wohl irgendwo im Internet finden können, jedoch habe ich sie bis jetzt noch nicht gefunden.
    Ich wollte fragen ob jemand mir bei dieser Frage helfen kann und ob das ganze wirklich so Richtig ist.
    Weil durch einen sehr kalten Winter ist es ja das Wasser auch noch zusätzlich kälter, was eine Höhere Energiezufuhr benötigt um das Wasser zu erwärmen.
    Ich würde mich über jede Antwort freuen.

    Vielen Dank

    Marcel

  • Hallo Marcel,

    "Ich wärme mein Wasser über einen Durchlauferhitzer auf, also durch Strom, jedoch meine Vermieterin erwärmt Ihr Wasser über die gemeinsame Heizung und somit auch über unsere gemeinsame Heizrechnung."
    - Keine Ideallösung, aber sei es drum. Ist das ein Zweifamilienhaus?

    "Sie sagt das man das so machen könnte, wenn sie eine Pauschale von 18% abziehen würde. Diese Zahl ..."
    - gab es in der Heizkostenverordnung (§ 9) bis 2009: Bei verbundenen Heizungsanlagen ohne separate Messeinrichtungen wurden pauschal 82% für Heizung und 18% für Warmwasserbereitung gerechnet.

  • Vielen Dank Berny für die schnelle Antwort.

    Es handelt sich bei dem Haus um ein Einfamilienhaus, Altbau. Ich wohne im Erdgeschoss und meine Vermieterin bewohnt das 1.OG und das Dachgeschoss.

    "gab es in der Heizkostenverordnung (§ 9) bis 2009" heißt das , dass diese Verordnung nicht mehr aktiv ist?

    Okay vielen Dank für deine ehrliche Meinung.

    Grüsse Marcel

  • Hallo Marcello


    Es handelt sich bei dem Haus um ein Einfamilienhaus
    Altbau. Ich wohne im Erdgeschoss und meine Vermieterin bewohnt das 1.OG und das Dachgeschoss.

    Einfamilienhaus kann so wohl nicht stimmen,
    oder gibt es keine einzelnen Wohnungen?
    Dann wäre noch zu klären,
    ob deine VM 2 Wohnungen bewohnt,
    oder ob es sich um eine (Maisonette?)Wohnung handelt.


    "gab es in der Heizkostenverordnung (§ 9) bis 2009" heißt das , dass diese Verordnung nicht mehr aktiv ist?

    in der aktuellen HeizkostenV gibt es die Pauschaleabgrenzung nicht.
    Nach §2 kann in einem Zweifamilienhaus die Abrechnung
    im MV abweichend von der HeizkostenV vereinbart werden.
    Ansonnsten ist nach HeizkostenV abzurechnen.


    VG Syker

  • Danke Syker für die Antwort. Die Fragen, die sich mir noch gestellt haben bei deiner Antwort:

    "oder gibt es keine einzelnen Wohnungen"
    also die beiden Wohnungen sind durch ein Treppe und zwei Türen getrennt. Ich weiß nicht ob man das Ein- oder Zweifamilienhaus nennt.

    "Dann wäre noch zu klären,
    ob deine VM 2 Wohnungen bewohnt,
    oder ob es sich um eine (Maisonette?)Wohnung handelt. "

    Meine VM bewohnt nur eine Wohnung.

    "in der aktuellen HeizkostenV gibt es die Pauschaleabgrenzung nicht."
    Wie wird das den nun abgegrenzt? Im Internet finde ich des öfteren eine Formel zur berechnung der Energie Q, muss man das nun berechnen?

    VG Marcel

  • "in der aktuellen HeizkostenV gibt es die Pauschaleabgrenzung nicht."
    Wie wird das den nun abgegrenzt?


    So, wie Ihr Euch einigt, bspw. 18:) %.
    In meinem MFH waren es in den vergangenen Jahren zw. 19 und 27%. Ich empfehle 20%.

  • Hallo Marcello


    Meine VM bewohnt nur eine Wohnung.

    Demnach scheint die Ausnahme nach §2 HeizKostenV möglich zu sein.



    Wie wird das den nun abgegrenzt?

    zuerst ein mal prüfen ob es eine Vereinbarung
    zur Abrechnung der Hezkosten im MV gibt,
    wenn nicht dann:

    Im Internet finde ich des öfteren eine Formel zur berechnung der Energie Q, muss man das nun berechnen?

    Ja, dun die passende Formel ist in der HeizkostenV zu finden.


    VG Syker

  • Hallo Marcel

    bei mir ist es genauso, nur binn ich der Vermieter. Zu den Heizkosten und dem Warmwasser, die Aussage Deiner Vermieterin völliger Blödsinn. Egal wie groß das Haus und wie viele Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung ist Verbrauchsabhängig abzurechnen, jede Wohnung für sich. Zu der Warmwasseraufbereitung, bei Deiner Vermieterin erfolgt die Aufbereitung über die Heizungsanlage. Die genaue Berechnung erfolgt nicht mit 18 % (Blödsinn) sondern über eine Meßeinrichtung (Wasseruhr. Diese sind Geeigt und müssen nach einer gewissen Zeit neu geeigt oder ausgetauscht werden. Auf den Hinweis achten "geeigt bis". Ist auf jeder Wasseruhr vermerkt ) für den Warmwasserverbrauch. Du solltest gegen diese Nebenkostenabrechnung bei Deinem Vermieter Einspruch Einlegen, somit ist die Zahlung nicht fällig. Nötigenfall hole Dir bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht rat.
    Ich weiß das daher, weil bei mir die Heizkostenabrechnung über 20 Jahre von einer Firma gemacht wird. Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter.

    Gruß ustrine53

  • Wenn das dummes Zeug ist, was ich geschrieben habe hätte ich von dir erwarte da du dann auch schreibst was da verkehrt ist. Ich glaube du bist selber vermieter und betreibst auch unseriöse Praktiken.

  • Zitat

    Wenn das dummes Zeug ist, was ich geschrieben habe hätte ich von dir erwarte da du dann auch schreibst was da verkehrt ist. Ich glaube du bist selber vermieter und betreibst auch unseriöse Praktiken.


    Lass dich nicht von Berny verunsichern, er ist Mieter und gibt sich hier gerne auch als VM aus, warum auch immer.

    Zitat

    Egal wie groß das Haus und wie viele Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung ist Verbrauchsabhängig abzurechnen, jede Wohnung für sich.


    Nein, nicht ganz, Wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden kann, es ein 2-FH ist in dem der VM auch wohnt sieht es anders aus.

    Zitat

    (Wasseruhr. Diese sind Geeigt und müssen nach einer gewissen Zeit neu geeigt oder ausgetauscht werden. Auf den Hinweis achten "geeigt bis". Ist auf jeder Wasseruhr vermerkt


    Nein, es ist immer das zuletzt aktuelle Eichdatum auf jeder WU vermerkt.
    Ausrechnen wann der nächste Wechsel/Eichung ist, darf der VM selbst.

  • Vielen Dank für all eure Antworten.

    Jedoch verwirrt mich das momentan eher mehr als das es mir weiter hilft.
    Fantastisch hat ja nochmal alle Antworten von ustrine53 verbessert, aber was ist den jetzt die Richtige vorgehensweise?
    Ist das nun korrekt, wie meine Vermieterin das handhabt oder was sollte sie ändern?

    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

  • Hallo Marcello


    Ist das nun korrekt, wie meine Vermieterin das handhabt oder was sollte sie ändern?

    Es kann richtig sein ob dies auch so ist,
    wäre anhand deines MV zu prüfen.

    Was ist in deinem MV zu HeizK (oder BetrK) vereinbart?
    (genauer Wortlaut wichtig)



    aber was ist den jetzt die Richtige vorgehensweise?

    sollte sich rausstellen das die Abrechnung richtig ist
    -> die evtl. Nachzahlung leisten.

    sollte sich rausstellen das die Abrechnung nicht richtig ist
    -> schriflich der Abrechnung widersprechen,
    und eine richtige Abrechnung verlangen.

    Übrigens eine hohe Nachzahlung allein
    ist kein Grund für einen Widerspruch,
    es muss schon ein Fehler in der Abrechnung sein.


    VG Syker

  • Meines Erachtens steht davon gar nichts in meinem MV. Aber ich hänge mal den Ausschnitt aus dem MV hier an.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Also mir geht es nicht darum , um eine Nachzahlung zu verhindern, sondern darum um zu wissen, was Richtig ist.
    Bei meiner Vermieterin waren diese Jahr die Heizungsrechnung sehr hoch im Gegensatz zu dem letzten Jahr, sie will nun, anstelle von Röhrschen in die Heizung eizubauen, Ihren Anteil ein wenig geringer machen, da ich öfters als sie zu Hause bin und daher mehr heize. Und da Ihr Warmwasser auch über die Heizung läuft wollte ich wissen, ob sie das so Richtig abgerechnet hat!

    Vielen Dank

    VG Marcel

  • Hallo Marcel

    bei mir ist es genauso, nur binn ich der Vermieter. Zu den Heizkosten und dem Warmwasser, die Aussage Deiner Vermieterin völliger Blödsinn. Egal wie groß das Haus und wie viele Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung ist Verbrauchsabhängig abzurechnen, jede Wohnung für sich.

    §2 Heizkostenverordnung

    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    was genau in diesem Fall ja vorliegt. Also z.B. Haus mit Einliegerwohnung oder 2 Familienhäuser mit VM im Haus können abweichende Vereinbarungen im MV treffen weil eine Erfassung z.B. über Heizkörpermessgeräte vom Aufwand und den Kosten nicht gerechtfertigt ist.

    Zitat

    Zu der Warmwasseraufbereitung, bei Deiner Vermieterin erfolgt die Aufbereitung über die Heizungsanlage. Die genaue Berechnung erfolgt nicht mit 18 % (Blödsinn) sondern über eine Meßeinrichtung (Wasseruhr.


    Sorry aber hier wirfst Du etwas komplett durcheinander.
    Optimalerweise hätte jede Wohnung einen Kalt- und Warmwasserzähler. Dann kann man darüber den Warmwasserverbrauch abrechnen.
    Aber darum geht es hier nicht und dies ist hier nicht vorhanden.
    Die 18 % haben hier einen anderen Hintergrund, es muss seit 2013 der Anteil der Warmwasserbereitung ausgewiesen werden, dazu muss ein Wärmemengenzähler installiert werden der misst wieviel Heizkosten anteilig für die Warmwasserbereitung verwendet werden, da die pauschale Annahme von 18% seitdem nicht mehr erlaubt ist. Aber dass hier zu erläutern sprengt den Rahmen.

    Zitat

    Diese sind Geeigt und müssen nach einer gewissen Zeit neu geeigt oder ausgetauscht werden. Auf den Hinweis achten "geeigt bis". Ist auf jeder Wasseruhr vermerkt ) für den Warmwasserverbrauch.


    Die Info bringt bei nicht vorhandenen Zählern ... leider garnichts. :)

    Zitat

    Du solltest gegen diese Nebenkostenabrechnung bei Deinem Vermieter Einspruch Einlegen, somit ist die Zahlung nicht fällig. Nötigenfall hole Dir bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht rat.


    Einfach mal in den Mietvertrag schauen bzw. einen funktionierenden Scan von Abrechnung und MV Ausschnitt, dann kann man was dazu sagen. Sonst ist es nur stochern im Nebel.

    Zitat

    Ich weiß das daher, weil bei mir die Heizkostenabrechnung über 20 Jahre von einer Firma gemacht wird. Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter.

    Und dies war wieder eine Präsentation von gefährlichem Halbwissen. :)

  • In meinem Post oben habe ich einen Ausschnitt meines Mietvertrages hochgeladen, oder, werden noch mehr Abschnitte erfordert?


    Dann lies' doch mal Posting #16...

  • Oh tut mir Lied das habe ich nicht gelesen!

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