Okay das heißt, das es eigentlich nicht stimmt und ich nun mit meiner Vermieterin reden sollten das wir das ändern?
Beiträge von Marcello
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Ich glaube meine Vermieterin hat kein Warmwasser-/Kaltwasserzähler wodurch sie auf die 18% gestoßen ist. Ich habe mal in der HeizkostenV §9 nachgeschaut und da steht folgendes drin:
Zitat" Kann die insgesamt verbrauchte Warmwassermenge nicht erfasst werden, so ist eine Berechnung der Warmwasserkosten nach der Formel oder nach anerkannten Regeln der Technik nicht möglich. Das kann der Fall sein, wenn es weder einen Kaltwasserzähler im Boilerzulauf noch Warmwasserzähler in den Nutzeinheiten gibt. In diesen Fällen wird der Warmwasseranteil an den einheitlich entstandenen Brennstoffkosten mit 18 % angenommen. 18 % sind der Erfahrungswert für den durchschnittlichen Anteil der Warmwasserkosten an den Gesamtkosten.
Daraus ergibt sich:
100 % Gesamtkosten
- 18 % Warmwasserkosten
----------------------------------------
= 82 % HeizkostenGrundsätzlich müssen aber die Voraussetzungen für eine Verbrauchserfassung des gesamten Warmwassers geschaffen werden, was sich schon durch den Einbau eines Kaltwasserzählers im Zulauf zum Boiler ermöglichen lässt. Da auch der Warmwasserverbrauch der Nutzer nur noch mit Warmwasserzählern erfasst werden darf, ergibt sich auch dabei aus der Summe aller Verbrauchsmessungen ein Gesamtverbrauch. Die Heizkostenverordnung sagt schließlich, dass die Pauschalabtrennung mit 18 % nur in Frage kommt, wenn der Warmwasserverbrauch nicht gemessen werden kann. Das 'kann' bezieht sich auf die technischen Möglichkeiten und die sind in aller Regel gegeben. "
Da steht das 18% nur in betracht gezogen werden dürfen, wenn man diese Messinstrumente nicht befestigen KANN. (technische Gründe) Woran kann ich das festmachen? Oder soll ich lieber meine Vermieterin dazu fragen?
Gruß Marcel
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Oh tut mir Lied das habe ich nicht gelesen!
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In meinem Post oben habe ich einen Ausschnitt meines Mietvertrages hochgeladen, oder, werden noch mehr Abschnitte erfordert?
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Meines Erachtens steht davon gar nichts in meinem MV. Aber ich hänge mal den Ausschnitt aus dem MV hier an.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Also mir geht es nicht darum , um eine Nachzahlung zu verhindern, sondern darum um zu wissen, was Richtig ist.
Bei meiner Vermieterin waren diese Jahr die Heizungsrechnung sehr hoch im Gegensatz zu dem letzten Jahr, sie will nun, anstelle von Röhrschen in die Heizung eizubauen, Ihren Anteil ein wenig geringer machen, da ich öfters als sie zu Hause bin und daher mehr heize. Und da Ihr Warmwasser auch über die Heizung läuft wollte ich wissen, ob sie das so Richtig abgerechnet hat!Vielen Dank
VG Marcel
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Vielen Dank für all eure Antworten.
Jedoch verwirrt mich das momentan eher mehr als das es mir weiter hilft.
Fantastisch hat ja nochmal alle Antworten von ustrine53 verbessert, aber was ist den jetzt die Richtige vorgehensweise?
Ist das nun korrekt, wie meine Vermieterin das handhabt oder was sollte sie ändern?Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
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Danke Syker für die Antwort. Die Fragen, die sich mir noch gestellt haben bei deiner Antwort:
"oder gibt es keine einzelnen Wohnungen"
also die beiden Wohnungen sind durch ein Treppe und zwei Türen getrennt. Ich weiß nicht ob man das Ein- oder Zweifamilienhaus nennt."Dann wäre noch zu klären,
ob deine VM 2 Wohnungen bewohnt,
oder ob es sich um eine (Maisonette?)Wohnung handelt. "Meine VM bewohnt nur eine Wohnung.
"in der aktuellen HeizkostenV gibt es die Pauschaleabgrenzung nicht."
Wie wird das den nun abgegrenzt? Im Internet finde ich des öfteren eine Formel zur berechnung der Energie Q, muss man das nun berechnen?VG Marcel
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Vielen Dank Berny für die schnelle Antwort.
Es handelt sich bei dem Haus um ein Einfamilienhaus, Altbau. Ich wohne im Erdgeschoss und meine Vermieterin bewohnt das 1.OG und das Dachgeschoss.
"gab es in der Heizkostenverordnung (§ 9) bis 2009" heißt das , dass diese Verordnung nicht mehr aktiv ist?
Okay vielen Dank für deine ehrliche Meinung.
Grüsse Marcel
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Guten Abend.
Ich bin Mieter einer kleinen Wohnung und habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung bekommen und habe nun eine Frage zu den Heizkosten.
Ich wärme mein Wasser über einen Durchlauferhitzer auf, also durch Strom, jedoch meine Vermieterin erwärmt Ihr Wasser über die gemeinsame Heizung und somit auch über unsere gemeinsame Heizrechnung.
Sie sagt das man das so machen könnte, wenn sie eine Pauschale von 18% abziehen würde. Diese Zahl sollte man wohl irgendwo im Internet finden können, jedoch habe ich sie bis jetzt noch nicht gefunden.
Ich wollte fragen ob jemand mir bei dieser Frage helfen kann und ob das ganze wirklich so Richtig ist.
Weil durch einen sehr kalten Winter ist es ja das Wasser auch noch zusätzlich kälter, was eine Höhere Energiezufuhr benötigt um das Wasser zu erwärmen.
Ich würde mich über jede Antwort freuen.Vielen Dank
Marcel
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