Hallo zusammen!
Meine Mum (79 Jahre alt) wohnt in einem ehemaligen Siemens-Wohnblock. Vor knapp 1 Jahr wurde der Block sehr schön renoviert, worauf sie eine Mieterhöhung in Höhe von 11 % der Kosten (ca. 80 Euro) erhielt. Das war ja noch ok (sie bekommt ziemlich wenig Rente).
Jetzt erhielt sie aber schon wieder Post von der Wohnungsgesellschaft, dass ihre Wohnung lt. Mietspiegel für die Stadt Erlangen viel zu billig sei, woraus abermals eine Erhöhung von 57 Euro Miete resultiert.
Im Anschreiben dazu schreibt die Gesellschaft, dass ihr bekannt sei, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein muss, ausgenommen davon seien aber Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB.
Weiß jemand von Euch, wie schnell nach einer Modernisierungserhöhung der Vermieter nochmal die Miete erhöhen darf (z.B. lt. Mietspiegel)?
Danke für Eure Antworten und Gruß,
Uwe