Nö, nur die Rente, die mein Daddy erarbeitet hatte. Sie hat noch nie was vom Staat genommen...
Beiträge von Franken-Uwe
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...aber kann das Amt nicht einfach sagen: 4 Zimmer für eine Person? Suchen Sie sich eine kleinere Wohnung (die in Erlangen aber genauso teuer ist)!?
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Ah, jetzt hab ich's verstanden, das, was sie beantragen kann, heißt Wohngeld (sorry für die Hirnblockade...)
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Hallo Fantastisch,
was nennt man Wohngeld?
Die Betriebsrente von Siemens sind nur ein paar Euro, sie bekommt eine normale Altersrente.
Mit was hat meine Mutter noch etwas Glück gehabt? Check ich leider gerade auch net...
Sorry & Gruß,
Uwe -
Hallo Berny,
na, Du bist ja schnell, Wahnsinn!
Echt, das wird nicht im Zusammenhang gesehen? Aber die beiden Erhöhungen zusammen ergeben fast 30 % der ursprünglichen Miete, da kommt meine Mutter echt ins Schleudern....
Beihilfe: Ich fürchte, man wird ihr dann sagen, dass sie ausziehen soll. Sie wohnt in einer 4-Zimmer-Wohnung mit 86 qm. Das ist die Wohnung, in der wir zu viert gewohnt haben. Wir Kinder sind dann ausgezogen, Daddy ist gestorben, aber sie will nicht raus aus Ihrem Umfeld.
Wenn Sie ca. 960 Euro Rente hat und nun 623 Euro Miete zahlen soll, wird's eng. Auf der anderen Seite gibt es in Erlangen keine billigeren kleinen Wohnungen.Weißt Du, ob es wirklich einen Sinn hat, Beihilfe zu beantragen?
Gruß,
Uwe -
Hallo zusammen!
Meine Mum (79 Jahre alt) wohnt in einem ehemaligen Siemens-Wohnblock. Vor knapp 1 Jahr wurde der Block sehr schön renoviert, worauf sie eine Mieterhöhung in Höhe von 11 % der Kosten (ca. 80 Euro) erhielt. Das war ja noch ok (sie bekommt ziemlich wenig Rente).
Jetzt erhielt sie aber schon wieder Post von der Wohnungsgesellschaft, dass ihre Wohnung lt. Mietspiegel für die Stadt Erlangen viel zu billig sei, woraus abermals eine Erhöhung von 57 Euro Miete resultiert.
Im Anschreiben dazu schreibt die Gesellschaft, dass ihr bekannt sei, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein muss, ausgenommen davon seien aber Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB.
Weiß jemand von Euch, wie schnell nach einer Modernisierungserhöhung der Vermieter nochmal die Miete erhöhen darf (z.B. lt. Mietspiegel)?
Danke für Eure Antworten und Gruß,
Uwe
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