Erst Mieterhöhung wegen Modernisierung, dann wegen Mietspiegel?

  • Hallo zusammen!

    Meine Mum (79 Jahre alt) wohnt in einem ehemaligen Siemens-Wohnblock. Vor knapp 1 Jahr wurde der Block sehr schön renoviert, worauf sie eine Mieterhöhung in Höhe von 11 % der Kosten (ca. 80 Euro) erhielt. Das war ja noch ok (sie bekommt ziemlich wenig Rente).

    Jetzt erhielt sie aber schon wieder Post von der Wohnungsgesellschaft, dass ihre Wohnung lt. Mietspiegel für die Stadt Erlangen viel zu billig sei, woraus abermals eine Erhöhung von 57 Euro Miete resultiert.

    Im Anschreiben dazu schreibt die Gesellschaft, dass ihr bekannt sei, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein muss, ausgenommen davon seien aber Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB.

    Weiß jemand von Euch, wie schnell nach einer Modernisierungserhöhung der Vermieter nochmal die Miete erhöhen darf (z.B. lt. Mietspiegel)?

    Danke für Eure Antworten und Gruß,
    Uwe

  • Tut mir leid, Uwe, aber die beiden Erhöhungsarten haben miteinander nichts zu tun. Ob Deine Mutter beim "Amt" Beihilfe beantragen kann?

  • Hallo Franken-Uwe


    Weiß jemand von Euch, wie schnell nach einer Modernisierungserhöhung der Vermieter nochmal die Miete erhöhen darf (z.B. lt. Mietspiegel)?

    Das steht hier im Gesetz:

    Zitat von BGB


    § 558Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.


    VG Syker

  • Hallo Berny,

    na, Du bist ja schnell, Wahnsinn!

    Echt, das wird nicht im Zusammenhang gesehen? Aber die beiden Erhöhungen zusammen ergeben fast 30 % der ursprünglichen Miete, da kommt meine Mutter echt ins Schleudern....

    Beihilfe: Ich fürchte, man wird ihr dann sagen, dass sie ausziehen soll. Sie wohnt in einer 4-Zimmer-Wohnung mit 86 qm. Das ist die Wohnung, in der wir zu viert gewohnt haben. Wir Kinder sind dann ausgezogen, Daddy ist gestorben, aber sie will nicht raus aus Ihrem Umfeld.

    Wenn Sie ca. 960 Euro Rente hat und nun 623 Euro Miete zahlen soll, wird's eng. Auf der anderen Seite gibt es in Erlangen keine billigeren kleinen Wohnungen.Weißt Du, ob es wirklich einen Sinn hat, Beihilfe zu beantragen?

    Gruß,
    Uwe

  • Das nennt man Wohngeld.
    Die Betriebsrenten von Siemens werden bestimmt auch noch etwas angepasst.

    I.A. handhaben das geübte VM gerade andersrum, da hat die Mutter auf eine Art sogar noch etwas Glück gehabt.

  • Weißt Du, ob es wirklich einen Sinn hat, Beihilfe zu beantragen?


    Beantragen kann sie immer. Könnte ja sein, dass man Ihr für sechs Monate etwas gewährt...(?)

  • Hallo Fantastisch,

    was nennt man Wohngeld?

    Die Betriebsrente von Siemens sind nur ein paar Euro, sie bekommt eine normale Altersrente.

    Mit was hat meine Mutter noch etwas Glück gehabt? Check ich leider gerade auch net...

    Sorry & Gruß,
    Uwe

  • Zitat

    aber kann das Amt nicht einfach sagen: 4 Zimmer für eine Person? Suchen Sie sich eine kleinere Wohnung (die in Erlangen aber genauso teuer ist)!?


    Bekommt deine Mutter H4 ?

  • Es kann durchaus passieren, dass Deine Mutter eine kleinere Wohnung nehmen "muss", egal, ob diese nicht evtl. sogar noch teuerer ist. Sagte mir mal ein Teamleiter bei der Arge/JC.:eek:

  • Ruf doch einfach vorab mal an und mach dich schlau, kannst ja anderen Namen nennen.
    Ich glaube (weiß es aber nicht bestimmt) ist das beim Wohngeld nicht so, dass umgezogen werden muss, weil eben deine Mutter keine H4 ist.

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