Hallo,
ich halte meine Frage kurz und knapp. Einiges konnte ich schon in diesem Forum erfahren, allerdings nichts detailiertes zu meinem Problem.
Wir haben am 24.08.2011 den Mietvertrag für unsere Wohnung über einen Makler abgeschlossen. Kurz darauf, am 01.09.2011, bekamen wir schon eine Aufforderung vom Makler die Miete an ein von ihm geführtes Konto zu überweisen. Nicht auf das vom eigentlichen Vermieter bzw. Besitzer der Wohnung. Angeblich als Serviceleistung vom Makler dem Vermieter gegenüber!
Am 06.09.2011, also knapp zwei Wochen später schließen Makler und Vermieter einen Verwaltervertrag für die von uns gemietete Wohnung.
Für mich ganz klar ein Fall von Absprachen zwischen den beiden. Ist das eine Lücke die rechtlich nicht angreifbar ist? Können wir die Proision zurück verlangen?
Danke und Gruß